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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe und Architects for Future zur Bauministerkonferenz: Für eine nachhaltige Bauwende, die das Umbauen zum Standard macht und den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden einbezieht

Dienstag, 20.09.2022

• Herstellung, Errichtung, Nutzung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten verursachen circa 40 Prozent der gesamten CO2-Emissionen Deutschlands.

• Musterbauordnung auf Klimaschutz und nachhaltiges Bauen und Sanieren ausrichten: Bestandssanierung und Umbau von Gebäuden müssen gegenüber (Ersatz-) Neubau priorisiert werden

• Gebäudeenergiegesetz: Neben der Berücksichtigung von Emissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden muss sich die Bauministerkonferenz für eine Senkung des Energiebedarfs einsetzen

© Ingo bartussek/ Fotolia

Berlin, 20.9.2022: Anlässlich der am 22. September in Stuttgart beginnenden Bauministerkonferenz der Bundesländer fordern die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Architects for Future (A4F) konkrete Sofortmaßnahmen für eine nachhaltige Bauwende: Die Bauministerinnen und -minister müssen eine Novelle der Musterbauordnung auf den Weg bringen, die zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und zugleich Ressourcenschutz sowie Kreislaufwirtschaft im Baubereich fördert. Darin müssen Altbausanierung und Umbau im Bestand gegenüber Ersatz- und Neubau priorisiert und gezielt gefördert werden. Nachhaltige Bauweisen, ressourcenschonende Herstellung und die Wiederverwendung von Bauteilen und -produkten müssen zudem festgelegt werden. A4F hat dazu bereits im Juli 2021 Vorschläge einer Umbauordung an die Bauministerkonferenz geschickt, die von einem breiten Bündnis aus der Bau- und Immobilienbranche unterstützt werden. Bei der Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) muss, neben der Berücksichtigung der schädlichen Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus, der Energiebedarf eine zentrale Bewertungsgröße bleiben, um einen klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen.

DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz: „Nur mit klimafreundlichem und ressourcenschonendem Bauen und Sanieren erreichen wir die gesetzlichen Klimaschutzziele. Derzeit ist der Gebäudesektor noch immer nicht auf dem richtigen Pfad, verfehlt Jahr für Jahr seine Klimaziele. Wir fordern daher die Bauministerinnen und Bauminister auf, mit längst überfälligen Maßnahmen auf der diesjährigen Bauministerkonferenz die Trendwende einzuleiten. Die Ministerinnen und Minister müssen dringend die Sanierung (und den Umbau) des Gebäudebestands gegenüber dem Neubau priorisieren. Das gelingt mit dem Abbau von Hürden für Nutzungsänderungen und Umbauten sowie einer Genehmigungspflicht für Gebäudeabrisse. Zudem braucht es eine verpflichtende Bauteilsichtung durch Gutachterinnen und Gutachter vor der Sanierung oder dem Rückbau. Das erhöht die Wiederverwendung von Bauteilen und verbessert das Recycling von Baustoffen.

In Deutschland verursachen Herstellung, Errichtung, Nutzung und Entsorgung von Gebäuden und Bauprodukten circa 40 Prozent der gesamten CO2-Emissionen. Allein die Herstellung der Baustoffe verursacht hierbei etwa die Hälfte der gesamten CO2-Emissionen im Lebenszyklus eines neuen Gebäudes. Bauabfälle machen zudem mehr als die Hälfte des deutschen Müllaufkommens aus.

Christina Patz, A4F-Koordinatorin für Bauen im Bestand, ergänzt: „Wir begrüßen den konstruktiven Austausch mit den Fachkommissionen Bauaufsicht und Bautechnik zu unseren Vorschlägen für eine MusterUMbauordnung. Jetzt geht es darum, den nächsten Schritt zu machen und den notwendigen politischen Willen zu zeigen, um diese umzusetzen. Wir haben keine Zeit zu verlieren, daher fordern wir die Bauminister:innen auf, nicht nur die Änderung der Musterbauordnung zu beschließen, sondern direkt die Regelungen in ihren jeweiligen Länderbauordnungen anzupassen - sodass klimaneutrales und kreislauffähiges Bauen sowie das Bauen im Bestand zum Standard werden."

In den „Leitlinien zur Fortschreibung des GEG und der Förderstandards auf Basis THG-Emissionen“ forderte die Bauministerkonferenz zuletzt, „dass als maßgebliche Leitgröße die Treibhausgas-Emissionen herangezogen werden und auf zusätzliche Nebenbestimmungen möglichst verzichtet wird“. DUH und A4F sehen diese Position sehr kritisch und appellieren an die Bauministerkonferenz, sich dafür einzusetzen, dass bei der Fortschreibung des GEG und der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) der Energiebedarf zusätzlich als zentrale Bewertungsgröße bestehen bleibt. Treibhausgas-Emissionen sind ein wichtiger Indikator, aber als alleinige Bemessungsgrundlage für einen sozialverträglichen Klimaschutz nicht ausreichend. Das Heizen mit erneuerbaren Energien kann die THG-Emissionen deutlich reduzieren, verringert jedoch nicht den Energiebedarf und entlastet damit weder den Energiesektor noch die Energiekostenrechnungen der Bürgerinnen und Bürger.

Kontakt: 

Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin DUH
0170 7686923, metz@duh.de 

Christina Patz, Koordinatorin Bauen im Bestand A4F
015678 397516, bauen@architects4future.de 

Michael Wicke, Co-Koordinator Bauen im Bestand A4F
015678 397516, bauen@architects4future.de 

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de  

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