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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe setzt Kampf gegen Fake-Stiftung für Nord Stream 2 mit Beschwerde vor Oberverwaltungsgericht Greifswald fort

Donnerstag, 22.07.2021 Dateien: 1

• DUH regt an, Frage der Handlungsmöglichkeiten von Umweltschutzorganisationen gegen umweltrelevante Stiftungen dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen

• Landeseigene Stiftungen dürfen nicht als Schutzschild für private Firmen ohne Kontrolle der Zivilgesellschaft agieren und dabei auch den Klimaschutz ignorieren

• Verwaltungsgericht Schwerin hatte zuletzt Eilantrag der DUH gegen Gründung der „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ abgelehnt

© fotograupner - stock.adobe.com

Berlin, 22.7.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) setzt den juristischen Kampf gegen die „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ zum Weiterbau von Nord Stream 2 fort. Nach Auffassung der DUH handelt es sich um einen Präzedenzfall, der ausführlich und gegebenenfalls unter Einbeziehung des Europäischen Gerichtshofs geklärt werden muss. Umweltschutzorganisationen müsse es demnach möglich sein, juristisch gegen umweltrelevante Stiftungen vorzugehen. Die DUH hat deshalb Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Greifswald eingereicht. Vergangene Woche hatte das Verwaltungsgericht Schwerin den Eilantrag der DUH gegen die Gründung der Stiftung samt einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zur Fertigstellung von Nord Stream 2 abgelehnt.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Eine landeseigene Stiftung wird gegründet, um mit Landesmitteln einen fossilen Großkonzern zu schützen – und der Zivilgesellschaft sind die Hände gebunden. Das wäre die Konsequenz aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin in der vergangenen Woche. Das können wir nicht einfach so stehen lassen. Es muss erstmals gerichtlich geklärt werden, inwiefern Umweltschutzorganisationen gegen die Anerkennung solcher Stiftungen rechtlich vorgehen können. Ansonsten käme der Beschluss einem Freifahrtschein für Regierungen gleich, um fossile Mega-Projekte wie Nord Stream 2 unter Umgehung der Zivilgesellschaft und entgegen allen Klimaschutznotwendigkeiten durchzudrücken. Deshalb bitten wir das Oberverwaltungsgericht Greifswald, diese Grundsatzfrage dem Europäischen Gerichtshof vorzulegen.“

Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin und Verfasserin der Beschwerde beim OVG Greifswald: „Sinn und Zweck der hier maßgeblichen Aarhus-Konvention ist es, umfassend sicherzustellen, dass Vorschriften mit Umweltbezug in der Praxis auch umgesetzt werden. Das gilt auch für die Zulassung einer landeseigenen umweltrelevanten Stiftung. Das gilt erst recht, wenn diese Stiftung mittels eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs unmittelbar der Fertigstellung einer Gaspipeline und einem bestimmten Privatunternehmen dient. Es ist ein Missverständnis, in der gerichtlichen Überprüfung durch eine anerkannte Umweltschutzorganisation eine unzulässige Popularklage zu sehen. Das Gegenteil ist der Fall, Europa- und Völkerrecht verlangen gerade auch hier Transparenz und Kontrolle staatlicher Entscheidungen.“

Hintergrund:

Die DUH hatte am 19. Mai 2021 Klage gegen die landeseigene „Stiftung Klima- und Umweltschutz MV“ eingereicht und die Aufhebung des Anerkennungsbescheids gefordert. Nach Auffassung der DUH missachtet die Anerkennung der Stiftung durch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern das Stiftungsrecht und gefährdet das Gemeinwohl. Am 13. Juli wies das VG Schwerin den Antrag der DUH auf Feststellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen die Anerkennung der Stiftung zurück. Das Gericht hat hiermit jedoch nur eine Entscheidung im einstweiligen Eilverfahren getroffen, nicht aber in der Hauptsache. Nach Sichtung der Anerkennungsunterlagen des Justizministeriums hat die DUH die Klage am 30. Juni 2021 weiter in der Hauptsache begründet und sieht sich in ihrer Auffassung der fehlenden Gemeinwohlverträglichkeit bestätigt.

Link:

Das geschwärzte Beschwerdeschreiben finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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