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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert Nachbesserungen beim Pseudo-Sofortprogramm für den Gebäudesektor und prüft andernfalls Klageeinreichung

Dienstag, 17.08.2021 Dateien: 3

• Trotz Verfehlen der Klimaziele im Gebäudesektor ignoriert Bundesregierung die Pflicht zur sofortigen Umsetzung von wirksamen Maßnahmen

• Vorgelegtes Sofortprogramm aus Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium ist vom Expertenrat für Klimafragen aufgrund fehlender Wirksamkeit abgelehnt

• DUH kündigt juristische Schritte an, wenn das Sofortprogramm nicht schnellstens nachgebessert wird

© Spiber.de/Fotolia

Berlin, 17.8.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt angesichts des Debakels um das Sofortprogramm für den Gebäudesektor davor, noch mehr Zeit zu verlieren: Die Bundesregierung müsse unverzüglich wirksame Maßnahmen beschließen. Bundeswirtschafts- und Bundesinnenministerium waren gezwungen, das Programm entsprechend der Vorgaben im Klimaschutzgesetz aufzustellen, da der Gebäudesektor 2020 als einziger Sektor sein Klimaziel verfehlt hatte. Sowohl das Bundesumweltministerium als auch der Expertenrat für Klimafragen bewerten das Sofortprogramm jedoch als klimapolitisch unzureichend, wie zuletzt eine Veröffentlichung des Wirtschaftsministeriums bestätigte. Bleibt die Bundesregierung nun weiter untätig, prüft die DUH Klageeinreichung. Laut Prognose von Agora Energiewende wird der Gebäudesektor die Klimaziele 2021 erneut verfehlen um rund 7 Millionen Tonnen.

Dazu Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Es ist ein Skandal, dass sich die regierenden Parteien, die sich im Wahlkampf mit Klimaschutzversprechen überbieten, nicht einmal an die Gesetze halten, die sie selbst geschrieben haben. Anstatt jetzt wirksame Maßnahmen für den Gebäudesektor einzuleiten, legen sie ein Pseudo-Programm vor. Alle wichtigen und wirksamen Maßnahmen fehlen – man schiebt die Verantwortung in die nächste Legislaturperiode. Das Programm muss aber noch in der aktuellen Legislaturperiode nachgebessert werden. Wenn die Bundesregierung jetzt weiter untätig bleibt, ziehen wir notfalls auch vor Gericht. Im Gebäudesektor läuft durch die langen Investitionszyklen die Zeit davon – kommen nicht sofort wirkungsvolle Maßnahmen, ist die Klimaneutralität 2045 nicht mehr zu erreichen.“

Die geplante Erhöhung der Fördermittel bringt keine zusätzlichen CO2-Einsparungen, da sie lediglich die Finanzierung bereits beschlossener Maßnahmen gewährleisten soll. Außerdem fließt ein Großteil der Fördermittel aus dem „CO2-Gebäudesanierungsprogramm“ in den Neubau zu nicht klimazielkonformen Standards. Weniger als die Hälfte der Fördermittel in 2020 sind in die Sanierung des Gebäudebestands geflossen.

Constantin Zerger, Bereichsleiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Seit Jahren sind die notwendigen Maßnahmen für den Gebäudesektor bekannt. Anstatt diese jetzt schnellstmöglich umzusetzen, plant die Bundesregierung weitere Milliardenmittel in klimapolitisch unzureichenden Förderprogrammen versanden zu lassen. Von dieser Praxis profitiert vor allen Dingen die Wohnungswirtschaft, die so kurz vor der Wahl mit Steuergeld die klimapolitischen Sanierungsfälle von morgen baut. Bevor ein weiterer Euro in die Förderung von Gebäuden fließt, muss sichergestellt werden, dass hier ausschließlich 1,5-Grad-kompatible Gebäudestandards und erneuerbare Wärmeversorgung Unterstützung erhalten. Das funktioniert nur mit einer sofortigen Erhöhung der Effizienzstandards, der Einführung von Mindesteffizienzstandards für den Bestand und einem umgehenden Förderstopp von fossilen Heizsystemen verbunden mit einem Einbauverbot von Öl- und Gasheizungen im Neubau.“

Die DUH fordert zudem, umgehend die entsprechenden Schlupflöcher im Klimaschutzgesetz zu schließen und verbindliche Fristen für alle notwendigen Schritte festzulegen von der Erstellung des Sofortprogramms über die Veröffentlichung der Bewertung des Expertenrats bis zum Beschluss der Maßnahmen. Angesichts der Prognosen zur erneuten Verfehlung der Klimaziele müssen bereits heute wirksame Maßnahmen in einem Sofortprogramm 2021 verabschiedet werden und nicht erst der Emissionsbericht im kommenden März abgewartet werden.

Links:

Am Ende dieser Seite finden Sie:

  • Zentrale Forderungen für Klimaschutz im Gebäudebereich der DUH
  • Blaupause der DUH: Klimaneutrales Wohnen
  • Faktencheck Energieeffizienz in Gebäuden

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

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