pageBG

Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert konsequenten Vollzug der Gewerbeabfallverordnung als unerlässlichen Beitrag zum Klimaschutz

Montag, 13.01.2020

Unnötige Verbrennung von Gewerbeabfällen heizt den Klimawandel an – Viele Betriebe missachten Sammel- und Recyclingpflichten der Gewerbeabfallverordnung – Deutsche Umwelthilfe fordert flächendeckende Kontrollen durch die Bundesländer und harte Sanktionen bei Verstößen – DUH kündigt Abfrage der Vollzugstätigkeiten unter den Bundesländern an

© airArt / Fotolia

Berlin, 13.1.2020: Bei der gesellschaftspolitischen Debatte um Klimaschutzpotentiale bleibt die Kreislaufwirtschaft bislang zu Unrecht weitestgehend unberücksichtigt. Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist das fahrlässig, denn der Bereich birgt enormes Potential zur CO2-Reduktion. So könnten beispielsweise 1,4 Millionen Tonnen gemischte Gewerbeabfälle pro Jahr der Verbrennung entzogen und recycelt werden, wenn die Vollzugsbehörden der Bundesländer die bestehenden Regeln der Gewerbeabfallverordnung durchsetzen. Dadurch ergäbe sich ein Einsparpotential von bis zu 2,9 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr. Die DUH fordert deshalb die Bundesländer zu einem konsequenten und flächendeckenden Vollzug der Gewerbeabfallverordnung auf. Verstöße müssen durch empfindliche Ordnungsgelder hart sanktioniert werden.

Bislang kontrollieren die zuständigen Behörden in den Bundesländern die Einhaltung der Gewerbeabfallverordnung jedoch nur sporadisch. Deshalb missachten viele Gewerbetreibende die Verpflichtung zur getrennten Abfallsammlung – zu Lasten der Umwelt. Nicht getrennt erfasste Gewerbeabfälle müssen aufwendig sortiert werden und lassen sich zudem kaum recyceln. Im Ergebnis werden von den jährlich anfallenden 5,7 Millionen Tonnen gemischten Gewerbeabfällen immer noch mehr als 90 Prozent verbrannt.

Nicht nur Verbraucher, sondern auch Gewerbetreibende müssen ihren Müll getrennt sammeln, damit er recycelt werden kann. Doch untätige Behörden stellen rechtswidrig handelnden Unternehmen einen Freifahrtschein aus. Wenn wir den Klimawandel bremsen wollen, dann dürfen Gewerbeabfälle nicht länger unnötig verbrannt werden. Die Rechtslage ist klar, jetzt müssen die Vollzugsbehörden der Bundesländer handeln und mit flächendeckenden Kontrollen und der Sanktionierung von Verstößen dafür sorgen, dass auch Unternehmen ihren Müll getrennt sammeln und recyceln. Weitgehend untätige Länder wie Sachsen sollten sich ein Beispiel an Bundesländern wie Hessen nehmen, die ihren Kontrollpflichten in ausgesprochen guter Weise nachkommen“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die Gewerbeabfallverordnung beinhaltet eigentlich scharfe Pflichten zur Getrenntsammlung und dem Recycling von Gewerbeabfällen. Doch rechtliche Regeln sind nur so gut, wie deren Umsetzung. Indem Behörden die Abfalltrennung im gewerblichen Bereich kaum kontrollieren, verschaffen sie schwarzen Schafen einen Vorteil. Das setzt umweltgerecht handelnde Unternehmen unter Druck. Übergangsfristen gelten nicht mehr und die Vollzugshinweise der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft zur Gewerbeabfallverordnung sind erarbeitet worden. Es gibt für die Bundesländer keinen Grund, mit angezogener Handbremse zu fahren. Deshalb werden wir die Vollzugstätigkeiten der Bundesländer abfragen und transparent machen. Dann kann sich jeder selbst eine Meinung darüber bilden, wie ernst Klimaschutz von den Bundesländern tatsächlich genommen wird“, sagt Thomas Fischer, Leiter für Kreislaufwirtschaft bei der DUH.

Links:

Hintergrundinformationen zu Gewerbeabfällen https://www.duh.de/projekte/gewerbeabfaelle

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de 

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de



Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz