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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe fordert: Bundesregierung muss Klimaschutzurteil des Verfassungsgerichtes in der Agrarförderung berücksichtigen

Donnerstag, 20.05.2021
© Dusan Kostic / Fotolia

Berlin, 20.5.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert anlässlich der heute im Bundestag diskutierten Gesetzesentwürfe zur nächsten Förderphase der EU-Agrarpolitik eine Überarbeitung im Lichte des Klimaurteils des Bundesverfassungsgerichts. Aktuell sieht die Novelle eine jährliche Emissionsmenge von höchstens 56 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente für das Jahr 2030 vor und damit lediglich 2 Millionen Tonnen weniger als im geltenden Klimaschutzgesetz.

Dazu Sascha Müller-Kraenner, DUH-Bundesgeschäftsführer: „Die Bundesregierung muss ihren Vorschlag zur Agrarförderung überarbeiten und diesen neu auf die Klimaziele ausrichten, so wie es das Klimaschutzurteil des Bundesverfassungsgerichtes verlangt. Die minimale Reduzierung der Klimagase aus dem Agrarsektor von heute 70 Millionen Tonnen auf 56 Millionen Tonnen im Jahr 2030, wie ihn der Entwurf für ein neues Klimaschutzgesetz vorsieht, hat lediglich kosmetischen Charakter. Stattdessen benötigen wir bis 2030 einen massiven Wandel in der Tierhaltung. Im Nationalen Bewertungsrahmen 'Tierhaltungsverfahren' hat ein Expertengremium aus Wirtschaft, Tier- und Umweltschutz Haltungsformen definiert, die Tier- und Klimaschutz gleichzeitig verbessern und mit denen Überproduktion und Billigexporte bei Fleisch und Milch beendet werden. Es braucht eine Fleischabgabe, die direkt an umbauwillige Landwirtschaftsbetriebe fließt, die ihre Tierzahlen verringern. Außerdem müssen zusätzliche Mittel aus der Agrarförderung für die Renaturierung von Moorflächen und Feuchtgebiete zu Kohlenstoffsenken bereitgestellt werden. Bisher trägt die intensive Bewirtschaftung der Moorböden zu sieben Prozent der gesamten Treibhausgase in Deutschland bei – wirksame Moor- und Bodenschutzregeln fehlen in den Gesetzentwürfen zur Agrarpolitik und auch im Klimaschutzgesetz.“

Hintergrund:

Der Bundestag berät am 20. Mai 2021 in erster Lesung über das Gesetzespaket zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP). Im Kern geht es um insgesamt drei Gesetzentwürfe zu Direktzahlungen, Konditionalität sowie zum integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystem, mit Hilfe derer die Umsetzung in Deutschland erfolgen soll. Des Weiteren wird der Entwurf eines vierten Gesetzes zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes beraten, der ebenfalls Teil des Gesetzespaketes ist. Mit dem Paket wird über Umweltmaßnahmen, die Verteilung von rund 6 Milliarden Euro pro Jahr und über einschlägige Kontrollen im Agrarbereich entschieden. Da die Agrarförderung zentrale Auswirkung auf die Klimawirkung der Landwirtschaft hat, fordert die DUH sowohl die Klimaschutzziele zu verbessern als auch die Förderung neu auszurichten. So kann es Betrieben ermöglicht werden, die Anforderungen des Verfassungsgerichtsurteils für kurzfristig mehr Klimaschutz – auch im Interesse der Landwirtschaft – zu erfüllen.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de

Reinhild Benning, Senior Beraterin für Agrarpolitik
0151 17918487, benning@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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