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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe bekräftigt Kritik an Hans Eichel, beim Rußfilter VW-Interessen zu vertreten

Dienstag, 01.02.2005

Bundesfinanzminister ignoriert eindeutigen Beschluss des Bundesrats vom Sommer 2004

Berlin, 1. Februar 2005: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat Bundeskanzler Gerhard Schröder aufgefordert, endlich das unwürdige Trauerspiel um die Förderung des Diesel-Rußfilters in Deutschland zu beenden. „Ganz offensichtlich ist Bundesfinanzminister Hans Eichel befangen. Er ignoriert Beschlüsse von Bundesrat und Bundeskabinett zum Partikelfilter und nutzt Bundestagsmandat und Ministeramt, die Partikularinteressen des Volkswagenkonzerns gegen das der Bevölkerung durchzusetzen. Ich bin fassungslos, mit welchem Ausmaß an Ignoranz und Realitätsverlust das Bundesfinanzministerium die Argumente der Allianz Kein Diesel ohne Filter für eine rasche steuerliche Förderung des Rußfilters vom Tisch wischt“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Eichel hatte als Reaktion auf die Kritik des Aktionsbündnisses an seiner Rolle, die eins zu eins die Interessenlage des Volkswagen-Konzerns widerspiegelt, mit juristischen Konsequenzen gedroht. Sein Sprecher erklärte zum andauernden demonstrativen Nichtstun des Finanzministeriums, es gebe „keine verlässlichen Anzeichen der Länder, dass sie eine solche Förderung mittragen wür-den“. Daher gebe es von der Bundesregierung auch keine Initiative zur steuerlichen Förderung.

Doch diese Argumentation ist nachweislich falsch.

Denn zunächst hatte am 19./20. November 2003 in Hamburg die Umweltministerkonferenz von Bund und Ländern (UMK) einmütig beschlossen:

„Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder bitten die Bundesregierung, zeitgleich mit der Festsetzung neuer Abgasgrenzwerte die im Kraftfahrzeugsteuerände-rungsgesetz 1997 festgelegten Steuersätze so fortzuschreiben, dass möglichst frühzeitig vor Inkrafttreten der neuen Grenzwerte ein hinreichender, aufkommensneutraler ökonomischer Anreiz für den freiwilligen Erwerb von Dieselfahrzeugen, die die neuen Grenzwerte erfüllen, geschaffen wird. Entsprechende steuerliche Anreize sollten auch für die Nachrüstung von schon im Verkehr befindlichen Fahrzeugen geschaffen werden.“

Als Bundesumweltminister Trittin dieser Aufforderung seiner Länderkollegen Anfang April 2004 nachkam und den Entwurf einer steuerlichen Förderung vorlegte, trat Eichel auf die Bremse (Nachrichtenagentur Reuters vom 1. April 2004:

„Eichels Sprecher sagte, bei dem Konzept handele es sich um noch unabgestimmte Über-legungen des Umweltressorts. Das Finanzministerium werde es nun eingehend fachlich prüfen. Der Sprecher ergänzte: „Das innerhalb der Bundesregierung auf steuerlichem Ge-biet zuständige Finanzministerium geht nach wie vor davon aus, dass es die Bundesregie-rung grundsätzlich vermeidet, die Länder bei der Fortentwicklung einer ihnen ausschließlich zufließenden Steuer in eine bestimmte Richtung zu drängen.“

Daraufhin legte der Bundesrat am 11. Juni 2004 nach und beschloss auf seiner 800. Sitzung:

„Der Bundesrat stellt … fest, dass eine deutliche Absenkung der Partikelemissionen ohne eine möglichst zeitnahe Einführung von Partikelfiltern oder eine im Ergebnis gleichwertige Technik … für alle Dieselfahrzeuge nicht erreichbar ist. Der Bundesrat fordert die Bun-desregierung daher auf, zur Unterstützung und Einführung geeigneter Minderungstechnologien steuerliche und wirtschaftliche Anreize möglichst rasch zu schaffen. Diese Anreize, beispielsweise durch aufkommensneutrale Kraftfahrzeugsteuerbefreiungen für Fahrzeuge mit Partikelfilter oder gleichwertige Techniken, sollten für Pkw, Lkw und Busse gelten und sowohl Neufahrzeuge als auch Nachrüstungen umfassen. Dabei muss sichergestellt werden, dass den Ländern keine Einnahmeausfälle entstehen.“

Als daraufhin der Bundeskanzler Gerhard Schröder am 7. Juli 2004 bekannt gab, dass eine steuerliche Förderung des Partikelfilters zum 1. Januar 2005 starten sollte, trat Hans Eichel persönlich auf und erklärte in der Financial Times Deutschland vom 2. August 2004:

„...eine Steuerförderung sei teuer, unnötig und schade der deutschen Automobilindustrie. „Deshalb halte ich nichts davon“, wird Eichel zitiert. Ein weiteres Problem sei, dass die deutschen Autohersteller die Technik anders als ihre französischen Konkurrenten noch gar nicht für alle Modelle anbieten könnten. „Wir würden also nur den Verkauf französischer Autos steuerlich fördern“, erklärte der Minister...“

Wenn Hans Eichel von den „deutschen Autoherstellern“ spricht meint er Volkswagen. DaimlerChrysler hat sich aus der Blockadefront ebenso verabschiedet wie andere deutsche Hersteller. Selbst der Verband der Automobilindustrie fordert die steuerliche Förderung des Partikelfilters. Nur eine Unternehmensgruppe schert aus: Volkswagen verweigert sich nach wie vor weitgehend dem Partikelfilter .

Angesichts dieser „eindeutigen Beschlusslage“ des Bundesrates, die Hans Eichel konsequent mit dem Hinweis ignoriert, er kenne „keine Signale der Länder“ pro Partikelfilterförderung, erklärte Resch. „Die EU-Kommission hat den Weg zur Filterförderung frei gemacht, das Bundeskabinett hat sie beschlossen, die Regierungsfraktionen wollen sie und die Länder haben die Regierung ü-ber einen Bundesratsbeschluss aufgefordert, ein Konzept vorzulegen und warten auf einen ent-sprechenden Vorschlag. Auf was also wartet Hans Eichel? Wie stellt er sich dieses Signal vor? Genügt ein formaler Mehrheitsbeschluss der Länderkammer nicht? Will er, dass ihn der Beschluss des Bundesrats auf Büttenpapier erreicht? Oder dass die Ministerpräsidenten der Länder diesen als Kanon vorsingen? Oder hört der Kasseler Bundestagsabgeordnete Eichel beim Partikelfilter nur auf andere Signale – auf die von Volkswagen?“

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4 (Eingang: Neue Promenade 3) ,10178 Berlin

Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, Mobil: 0171/5660577

E-Mail: rosenkranz@duh.de

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