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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe bekräftigt Kritik am VDEW-Leitfaden zur Stromkennzeichnung

Berlin, Dienstag, 06.12.2005 Dateien: 1

Verband der Elektrizitätswirtschaft setzt unbeirrt auf Verschleierung statt Transparenz – Regierung muss eigene Regelung vorlegen

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hatte bereits am 29. November 2005 den so genannten „Leitfaden Stromkennzeichnung“ des VDEW kritisiert, auf die zu befürchtende Verbrauchertäuschung hingewiesen und einen eigenen Vorschlag zur Stromkennzeichnung präsentiert. Gleichwohl hat der VDEW heute seinen fragwürdigen Leitfaden in Berlin ohne Änderungen vorgestellt und seinen Mitgliedern zur Umsetzung empfohlen. „Der VDEW zeigt damit, dass er in Wirklichkeit eine Imageverbesserung für große Teile der Energiewirtschaft, nicht aber eine verbrauchergerechte und transparente Stromkennzeichnung anstrebt,“ erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. „Sinn und Zweck der Stromkennzeichnung, nämlich ein klare, einheitliche und vollständige Information der Stromkunden, drohen sich in ihr Gegenteil zu verkehren.“

Nach der im vergangenen Sommer verabschiedeten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes müssen die Stromanbieter ihre Kunden ab dem 15. Dezember 2005 auf Stromrechnungen und in Werbematerialien über die Herkunft des gelieferten Stroms informieren. Konkrete gesetzliche Vorgaben gibt es dafür bislang allerdings nicht. Diese Regelungslücke macht sich der von den großen Energiekonzernen dominierte Verband der Elektrizitätswirtschaft (VDEW) zunutze, indem er mit seinem heute vorgestellten „Leitfaden Stromkennzeichnung“ seinen Mitgliedern eine Umsetzung der Kennzeichnungspflicht empfiehlt, die die Verbraucher eher in die Irre führen würde, als sie aufzuklären.

Die DUH hatte am 29. November 2005 insbesondere kritisiert, dass der VDEW-Leitfaden nicht zwischen Strom aus Braunkohle, Steinkohle und Erdgas unterscheide, obwohl diese Brennstoffe sehr unterschiedlich zum globalen Klimawandel beitragen. Ebenso wenig wird – geht es nach dem Willen des VDEW - differenziert zwischen Strom aus Erneuerbaren Energien, zu dessen Weitergabe an ihre Kunden die Energieversorger aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) verpflichtet sind (auch wenn sie selbst keine Kilowattstunde erzeugen) und solchem Ökostrom, den sie selbst aufgrund einer strategischen Zukunftsentscheidung erzeugen oder am Markt einkaufen. Schließlich werden der Verbrauchertäuschung Tür und Tor geöffnet, indem der wachsende Stromanteil, den die Versorger an der Strombörse oder im Ausland beziehen, pauschal dem so genannten europäischen UCTE-Mix zugeschrieben werden soll. Dieser Strommix enthält derzeit etwa 13 Prozent Strom aus Wasserkraft. Bezieht ein Stromversorger zum Beispiel 30 Prozent seines Stroms über die Strombörse, würden allein 13 Prozent davon als Ökostrom im Label auftauchen – selbst wenn das Unternehmen in der realen Welt kein einziges Wasserkraftwerk oder sonstige regenerative Energietechnologien einsetzt.

„Das führt zu einer systematischen Falschbezifferung von Elektrizität aus Erneuerbaren Energien und zu einer wundersamen Vermehrung des Ökostroms“, so Cornelia Ziehm, Leiterin Verbraucherschutz und Recht bei der DUH. „Nach der Vorstellung des VDEW könnte ein Stromversorger den von ihm produzierten Atomstrom an der Börse verkaufen und dort im Gegenzug ebenso viele Kilowattstunden ordern. Ergebnis: hundert Prozent Atomstrom würden plötzlich zu einem ausgewogenen Mix aus nuklear, fossil und 13 % Wasserkraft.“ Völlig vernachlässigt werden schließlich nach dem VDEW-Leitfaden die Strahlenrisiken durch den Betrieb von Atomkraftwerken. Die Angabe der Mengen anfallender radioaktiver Abfälle und radioaktiver Emissionen in Gramm pro Kilowattstunde ist schlichtweg verharmlosend. Unerlässlich ist deshalb die Angabe in Becquerel je Kilowattstunde.

„Die Bundesregierung muss endlich die ihr gesetzlich eingeräumte Verordnungsermächtigung wahrnehmen und den Stromanbietern einheitliche, verbindliche und am Verbraucherinteresse ausgerichtete Kriterien vorgeben“, fordert Jürgen Resch. „Es kann nicht sein, dass maßgebliche Teile der Energiewirtschaft für sich die Auslegungshoheit für eine gesetzliche Regelung in Anspruch nehmen, die ausdrücklich und einzig dem Verbraucherschutz dient.“

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, mobil 01 71 / 3 64 91 70
e-Mail: info@duh.dewww.duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-15, Fax: 030/258986-19, mobil 0171/5660577
e-Mail: rosenkranz@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/ 25 89 86-18, mobil 0160/5337376
e-Mail: ziehm@duh.de

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