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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe begrüßt Urteil des Europäischen Gerichtshofs zu Aufstellorten der Messstationen und Bestätigung der unbedingten Einhaltung des NO2-Grenzwerts

Mittwoch, 26.06.2019

Europäischer Gerichtshof stärkt Recht der Menschen auf „Saubere Luft“ – Diesel-Fahrverbote sind damit für viele der über 35 besonders hoch belasteten Städte in Deutschland einfacher durchzusetzen – Bürger haben Rechtsanspruch auf Messung des Dieselabgasgifts Stickstoffdioxid an Orten mit der jeweils höchsten Luftbelastung – Grenzwertüberschreitungen müssen auch an Stellen höchster Belastung verhindert werden – Bildung eines Mittelwerts für das gesamte Stadtgebiet ist nicht zulässig – Urteil bedeutet Rückenwind für die Klagen für „Saubere Luft“ der DUH – Als Resultat des Urteils fordert die DUH die Bundesregierung dazu auf, endlich Hardware-Nachrüstungen der insgesamt 11 Millionen Betrugs-Diesel in Deutschland der Abgasstufen Euro 5 und 6 auf Kosten der Autohersteller durchsetzen

© sebra/Fotolia

Luxemburg/Berlin, 26.6.2019: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am heutigen Mittwoch, 26. Juni 2019, das Recht der europäischen Bürger auf „Saubere Luft“ gestärkt (AZ: C-723/17). Demnach haben die Bürger einen Rechtsanspruch darauf, dass an den Orten mit der höchsten Stickstoffdioxid (NO2)-Belastung gemessen wird. Außerdem müssen die Grenzwerte auch an diesen Orten mit den höchsten Belastungen zwingend eingehalten werden. Es kommt dementsprechend nicht auf einen Mittelwert aller Messstationen in einer Stadt an. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht sich durch die Entscheidung in ihrer Rechtsauffassung bestätigt.

Gerichte müssen nun prüfen, ob die durch die Bundesländer und Kommunen aufgestellten Messstationen tatsächlich die Orte der höchsten Belastung abbilden. Ist dies nicht der Fall, können entsprechende gerichtliche Verfahren erfolgreich geführt werden.

Dazu Rechtsanwalt Remo Klinger, der die DUH in den Verfahren für „Saubere Luft“ vertritt: „Alle deutschen Gerichte, die Klagen der DUH stattgegeben haben, können sich bestätigt fühlen. Der EuGH hat heute den hohen Wert der Luftgrenzwerte bestätigt. Der Versuch der Brüsseler Behörden, nur wenig belastende Stellen in der Stadt in den Blick zu nehmen und einen Mittelwert zu bilden, wurde zurückgewiesen.“

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Der EuGH hat sich heute erneut eindeutig für den Vorrang des Gesundheitsschutzes der Menschen vor den Profitinteressen der Dieselkonzerne ausgesprochen. Mit der heutigen Grundsatzentscheidung müssen die für die Einhaltung der Luftqualitätswerte zuständigen Länder und Städte sofort handeln und können nicht länger durch absurde Mittelwertbildungen die tatsächliche Belastung ihrer innerstädtischen Atemluft schönrechnen. Der EuGH stärkt dabei insbesondere die Gesundheit von Kindern, alten und gesundheitlich vorbelasteten Menschen. Die Hoffnung der Bundesregierung aber auch einiger Bundesländer, die Einhaltung des NO2-Grenzwerts sowie die Standorte von Messstationen in Frage zu stellen, ist endgültig gescheitert. Bundeskanzlerin Angela Merkel muss sich endlich aus dem Würgegriff der Automobilindustrie befreien und wirksame Maßnahmen ergreifen. Das heißt im ersten Schritt: Hardware-Nachrüstungen für alle 11 Millionen Betrugsdiesel der Abgasstufe Euro 5 und 6a-c auf Kosten der Autohersteller.“

Das Urteil fiel im Zusammenhang mit einem Rechtsstreit zwischen einerseits der Stadt Brüssel und dem Brüsseler Institut für Umweltmanagement sowie andererseits mehreren Einwohnern Brüssels und der Umweltorganisation ClientEarth.

Links:

Zur PM des EuGH: http://l.duh.de/zq2k0 

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de 

Prof. Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt, Kanzlei Geulen & Klinger Berlin
030 8847280, 0171 2435458, klinger@geulen.com 

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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