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Pressemitteilung

Das Elektro-Gesetz mit Leben füllen – Mönchengladbach macht Pflicht zur Kür

Montag, 23.01.2006 Dateien: 1

Deutsche Umwelthilfe (DUH) ehrt Mönchengladbach für umfassendes Konzept zur Umsetzung des Elektro-Gesetzes – Stadt erhält Auszeichnung „Green-Electronics-Projekt des Monats“

Mönchengladbach, 23.01.2005: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) zeichnet im Rahmen des Projektes "Green Electronics“ vorbildliche Aktivitäten bei der Umsetzung des Elektro-Gesetzes (ElektroG) aus. Oberbürgermeister Norbert Bude erhielt den Preis heute im Rathaus der Stadt Mönchengladbach aus den Händen von DUH-Bundesgeschäftsführer Jörg Dürr-Pucher. Die erstmals verliehene Auszeichnung soll bis zum Sommer diesen Jahres allmonatlich vergeben werden.

„Die Umsetzung dieses wichtigen Gesetzes kann nur gelingen, wenn alle Beteiligten engagiert dabei sind. Mönchengladbach hat hier Zeichen gesetzt. Das sollte auch andere Städte und Gemeinden motivieren“, so Dürr-Pucher. „Nur wenn auch die Verbraucherinnen und Verbraucher zum Mitmachen angeregt werden, wird das Gesetz ein Erfolg für die Umwelt. Das hat die Stadt Mönchengladbach früh erkannt und entsprechend gehandelt“, so Dürr-Pucher.

"Unser Ziel war es, das neue Gesetz so effektiv und bürgerfreundlich wie möglich umzusetzen. Die Auszeichnung der Deutschen Umwelthilfe ist für unsere Fachleute die Bestätigung, dass Ihnen dies - weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus - gelungen ist“, kommentierte Oberbürgermeister Norbert Bude.

Seit dem 24. März 2005 ist das ElektroG in Kraft. Genau ein Jahr später, ab dem 24. März 2006 beginnt flächendeckend die kostenlose Rücknahme von Elektro-Altgeräten in Städten und Gemeinden. Mönchengladbach hat frühzeitig begonnen, sich intensiv auf die neue Regelung vorzubereiten: Aus einer umfangreichen Situationsanalyse entwickelte die Stadt ein gleichermaßen verbrauchernahes, wie ökoloisch und ökonomisch optimiertes Konzept. Die Umsetzung des Elektro-Gesetzes führt dabei sogar zu einer Kostenverringerung bei der Abfallentsorgung.

In diesem Jahr ist die lokale Öffentlichkeitsarbeit stark auf die Rücknahme von Elektro-Altgeräten ausgerichtet. Der Umfang der Aktivitäten geht dabei über die gesetzliche „Pflicht“ deutlich hinaus: als „Kür“ werden künftig regelmäßige Holsammlungen für alle Gerätearten kostenfrei angeboten. Der Stadt ist es gelungen, auch die ansässigen Elektrohändler mit „ins Boot zu holen“, um auch an den Verkaufsstellen die Verbraucherinnen und Verbraucher auf die Rückgabe der Altgeräte aufmerksam zu machen.

Die Aufmerksamkeit der Bürger auf die Altgeräterücknahme wird mit Plakaten auf Müllfahrzeugen und in Bussen geweckt, außerdem werden Stadt und öffentliche Gebäude mit weiteren Motiv-Plakaten ausgestattet. Im Sommer ist ein Wettbewerb an Sonderschulen geplant, bei dem die Schüler Kunstwerke aus Elektroschrott bauen werden. Plakatgroße Fotos der Siegerskulpturen sollen anschließend in der Stadt weiter für die Umsetzung des Gesetzes werben. Es werden Faltblätter verteilt und auch in Kindergärten und Schulen sollen Kinder und Jugendliche über die Umwelt-auswirkungen von Elektrogeräten informiert werden. Es bleibt also nicht bei einem "Kick“ zum Gesetzesstart – Mönchengladbach arbeitet nach einem regelrechten Fahrplan, um die Menschen nachhaltig zur Rückgabe alter Elektrogeräte und damit zu umweltfreundlichem Handeln zu motivieren.

Zum Projekt 'Green Electronics'

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) begleitet mit "Green Electronics“ die Umsetzung des Elektrogesetzes in der Öffentlichkeit. Das Projekt wird vom Bundesumweltministerium (BMU) und vom Umweltbundesamt gefördert.

Mit dem neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetz, kurz ElektroG, sollen vorrangig Abfälle von Elektro- und Elektronikgeräten reduziert und vermieden werden. Außerdem wird der restliche Abfall infolge der getrennten Erfassung mit weniger Schadstoffen belastet sein. Das ElektroG schreibt vor, dass ab dem 24. März 2006 ausrangierte Elektrogeräte einschließlich schadstoffhaltiger Leuchtstoffröhren nicht mehr in der grauen Mülltonne entsorgt werden dürfen. Die Rücknahme der Altgeräte in Städten und Gemeinden ist ab dann flächendeckend kostenfrei, für die Verwertung tragen die Hersteller Verantwortung. Diese ist im ElektroG erstmals detailliert geregelt. Je nach Gerätekategorie sind künftig Verwertungsquoten zwischen 50 und 80 Prozent vorgeschrieben.

In Deutschland fallen bislang jährlich etwa 1,8 Millionen Tonnen Elektro-Altgeräte an – im Gegensatz zu den meisten anderen Abfallarten ist das Aufkommen in den ver-gangenen Jahren ständig gestiegen. Viel zu oft landeten diese in der Vergangenheit auf Abfalldeponien oder in Müllöfen. Nur etwa 10 Prozent der Geräte wurden getrennt erfasst und verwertet. Mit der Umsetzung des ElektroG wird außerdem ab Juli 2006 der Einsatz bestimmter Schwermetalle und Flammschutzmittel in neuen Geräten gezielt verringert.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Eva Leonhardt

Deutsche Umwelthilfe e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030- 258 986-12, Fax: 030- 258 986-19, mobil 0151-167 165 45
e-Mail: leonhardt@duh.de

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