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Pressemitteilung

Bundesregierung muss langfristige Ziele für Offshore-Windenergie festlegen

Mittwoch, 01.07.2020

Bundestag berät am 2. Juli über Wind-auf-See-Gesetz – Langfristige Ausbauziele ermöglichen notwendigen zeitlichen Vorlauf für eine naturverträgliche Flächenplanung – Finanzierung mittels Differenzverträgen reduziert Risiko für Investitionen und EEG-Umlage

© Michael Halberg - Fotolia

Berlin, 1.7.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert den Bundestag auf, bei der morgigen ersten Lesung des Wind-auf-See-Gesetzes die Anhebung der Ausbauziele für die Offshore-Windenergie auf 20 Gigawatt in 2030 sowie 40 Gigawatt in 2040 auf den Weg zu bringen. Eine frühzeitige Festlegung von Ausbauzielen ist notwendig, um bei der derzeit laufenden Fortschreibung der Meeresraumordnung den Klimaschutz fest zu verankern. Es müssen alle Nutzungsansprüche auf dem Tisch liegen und zugleich die Erfordernisse des Naturschutzes beachtet werden. Nur dann kann im Rahmen der Raumordnung eine angemessene Flächenausweisung erfolgen. Falls nötig, müssen andere Nutzungen zugunsten von Klima- und Naturschutz reduziert werden.

Dazu Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz der DUH: „Es besteht jetzt die Chance, die langfristigen Ziele in die laufende Raumordnung zu integrieren und so frühzeitig eine mögliche Überlastung der Meeresnatur zu erkennen und zu vermeiden. Statt die klimafreundliche Offshore-Windenergie zu beschneiden, müssen andere Nutzungen zurückgefahren werden. Eine Reduktion umweltbelastender Nutzungen wie Fischerei sowie Förderung von Kies, Öl und Gas sind notwendig, um den notwendigen Raum für Offshore-Windenergie und Naturschutz zu schaffen.“

Zum Finanzierungsmodell der Offshore-Windenergie ergänzt Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz der DUH: „Offshore-Windenergie ist eine Schlüsseltechnologie für den Klimaschutz. Um das notwendige Ausbauziel von 40 Gigawatt bis 2040 zu erreichen, brauchen wir ein verlässliches Finanzierungsmodell, das Investoren die notwendige Sicherheit gibt und gleichzeitig die Belastung der Verbraucher minimiert. So genannte Differenzverträge sind hier das beste Modell. Der Bundestag muss im Wind-auf-See-Gesetz nachbessern und die im Entwurf enthaltene zweite Gebotsrunde zugunsten des Differenzmodells streichen.“

Naturverträgliche Flächenpotentiale können zudem durch eine gemeinsame Planung der europäischen Nachbarn gehoben werden. Die deutsche EU-Ratspräsidentschaft sowie der zeitgleiche Vorsitz bei der North Seas Energy Cooperation sind eine ideale Gelegenheit, um eine gemeinsame Nordsee-Offshore-Strategie anzustoßen. Eine Kooperation mit den europäischen Nachbarn erleichtert die stärkere Berücksichtigung und damit den Schutz von Habitaten und Arten.

Das Modell der Differenzverträge senkt das Risiko für Windkraftbetreiber, weil es eine Mindestvergütung garantiert. Die höhere Finanzierungssicherheit macht es wahrscheinlicher, dass die Ausbauziele auch erreicht werden. Gleichzeitig sinkt das Risiko für Staat und Verbraucher, weil die Windkraftbetreiber die Mehreinnahmen bei höherem Börsenstrompreis an den Staat zurückzahlen.

Link:

Zur DUH-Position „Lösungsansätze für die Offshore-Windenergie“: https://www.duh.de/duh-energiewende/klimafreundliche-energie/

DUH-Stellungnahme zum Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Windenergie-auf-See-Gesetzes: https://www.duh.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung/offshore-wind-naturvertraeglicher-ausbau-braucht-verlaessliche-ziele-und-europaeische-loesungen/

Kontakt:

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz
030 2400867-13, stoecker@duh.de

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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