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Pressemitteilung

Nach Kritik von Deutscher Umwelthilfe: Wichtige Lücken im Standortauswahlgesetz geschlossen

Berlin, Donnerstag, 27.06.2013

Appell an die Mitglieder des Bundestags, weiterhin bestehende Mängel im Gesetz vor seiner Verabschiedung noch einmal nachzubessern

Nach wiederholter Kritik der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) hat der Umweltausschuss des Deutschen Bundestages das Standortauswahlgesetz für die Lagerung von Wärme entwickelnden radioaktiven Abfällen an einigen wichtigen Punkten überarbeitet. Aus Sicht der Umweltschutzorganisation sind dadurch aber längst nicht alle bestehenden Lücken im Gesetzentwurf geschlossen. Vor der morgigen Verabschiedung des Standortauswahlgesetzes im Plenum des Bundestags forderte die DUH die Abgeordneten deshalb dringend auf, den Entwurf noch einmal nachzubessern und kündigte an, die weitere Entwicklung und die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen in die Praxis genau zu beobachten.

Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig keine zwischenstaatlichen Abkommen mehr für einen Export radioaktiven Abfalls geschlossen werden sollen. Außerdem ist die Aufnahme einer Regelung zum Transportstopp für Castor-Behälter nach Gorleben in das Standortauswahlgesetz geplant. Die DUH kritisierte aber die fehlende Festlegung alternativer Zwischenlager sowie das Fehlen eines expliziten Exportverbots. Darüber hinaus bemängelte sie, dass weiterhin bereits vor dem Abschlussbericht der geplanten Experten-Kommission Fakten im Hinblick auf die Organisationstruktur des Suchverfahrens geschaffen werden sollen. Zwar wurde die Errichtung der Behörde nunmehr auf einen Zeitpunkt nach der Bundestagswahl verschoben. Den geplanten Start des Bundesamts im Jahr 2014 kritisierte die DUH jedoch als zu früh. Dadurch werde der Arbeit der Expertenkommission vorgegriffen, die ihren Abschlussbericht erst frühestens Ende 2015 und spätestens Mitte 2016 vorlegt.

„Durch die frühe Einrichtung eines neuen Bundesamts, dessen Arbeitsgrundlage die Bewertung der Kommission sein soll, greift man deren Empfehlung und Bewertungsmöglichkeiten grundsätzlich voraus“, erklärte der DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann. „Der Behördenstart bereits in 2014 ist zudem auch aus Sicht des Steuerzahlers fragwürdig, weil das Bundesamt auch in 2014 keine Aufgabe haben wird – ebenso wenig wie in 2013.“ Als positiv bewertete Spielmann, dass die Kommission ihre Öffentlichkeitsarbeit selbst übernimmt und diese nicht  mehr durch das Bundesamt für kerntechnische Entsorgung erfolgen soll. Auch sieht der aktuelle Gesetzestext nunmehr eine Konkretisierung der auf die Atomkonzerne umlagefähigen Kosten vor. Beides hatte die DUH gefordert.

„Die Regelung des Castor-Stopps nach Gorleben im Gesetz ist zu begrüßen. Inakzeptabel ist aber, dass nach wie vor offen ist, in welchen Zwischenlagern der Atommüll stattdessen gelagert werden soll und es lediglich einen Beschluss für einen Verschiebebahnhof bis 2014 gibt. Schuld daran sind die CDU-regierten Bundesländer Hessen und Bayern, die durch die mangelnde Bereitschaft, Verantwortung für die Hinterlassenschaften einer von ihnen stets beförderten Hochrisikotechnologie zu übernehmen, den weiteren Prozess belasten“, erklärte Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende. „Auch die Exportfrage ist nicht klar genug geregelt. Ein Verzicht auf künftige Abkommen mit anderen Staaten, keinen radioaktiven Abfall ins Ausland zu verschicken, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Ein ausdrückliches Exportverbot ist aber weiterhin nicht vorgesehen.“

Kontakt:

Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0160 90914431, E-Mail: spielmann@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0160 94182496, E-Mail: ziehm@duh.de

Daniel Eckold-Hufeisen, Pressesprecher
Tel. 030 2400867-22, Mobil: 0151 55017009, E-Mail: eckold-hufeisen@duh.de

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