pageBG

Pressemitteilung

Beschlossene Dieselrußförderung schafft Kaufanreize ausgerechnet für ungefilterte Neuwagen – Bundestag und Bundesrat müssen „Lex Smart“ nachbessern

Freitag, 10.11.2006

Deutsche Umwelthilfe kritisiert einseitige Ausrichtung der Partikelfilterregelung auf Altfahrzeuge - DaimlerChrysler nutzt fehlende Regelung für Diesel-Neufahrzeuge schamlos aus und präsentiert mit dem Dodge Caliber und dem Smart gleich zwei neue Pkw-Modelle ohne geregelten Partikelfilter – Schweiz plant ab 2007 Zulassungsstopp für ungefilterte Diesel-Pkw

Berlin, 10. November 2006: Die von der Finanzministerkonferenz am 9.11.2006 beschlossene Regelung für den Partikelfilter ist ein Lehrstück für das Zustandekommen von Gesetzen in Deutschland. Gegen die Interessen großer Konzerne kann und will die Politik offensichtlich nicht handeln. Wie Politiker die Bevölkerung hingegen wirkungsvoll vor Feinstaub schützen, macht uns die Schweiz vor: Hier können ab 2007 Diesel-Pkw und Kleinbusse, die den Euro 5 Partikelwert von 5 mg/km nicht einhalten, nicht mehr zugelassen werden.

Der gestern als „Durchbruch“ gefeierte Beschluss der deutschen Landesfinanzminister hingegen wird nur für Diesel-Altfahrzeuge eine positive Wirkung entfalten. Dieser Teil der Regelung ist ein Erfolg: Endlich ist die von der Deutschen Umwelthilfe erstmals vor vier Jahren eingeforderte Nachrüstförderung von Diesel-Pkw in greifbare Nähe gerückt: Für Diesel-Neufahrzeuge hingegen begünstigt der Beschluss zukünftig ausgerechnet schmutzige Diesel-Pkw. Wenn Bundestag und Bundesrat nicht nachbessern, werden zukünftig ungefilterte Diesel-Pkw absurderweise in der Anschaffung um einige hundert Euro billiger sein als gefilterte Diesel-Neuwagen.

Wie kam es zu dieser peinlichen Panne? Nach persönlicher Intervention von DaimlerChrysler Chef Dieter Zetsche Mitte Mai 2006 gegen eine ursprünglich geplante Strafsteuer von 300 € bei der Erstzulassung von Dieselstinkern strichen die Landesumweltminister diese Passage. Vielleicht hielten auch manche Politiker eine solche Malus-Regelung nicht mehr für notwendig. Hatten nicht alle Autohersteller zugesagt, zukünftig sowieso nur noch saubere Diesel-Pkw zu verkaufen? So verkündete ein Vertreter des Verbandes der deutschen Automobilindustrie bei einer Anhörung von Staatssekretärin Astrid Klug im Deutschen Bundestag am 1. Juni 2006, die deutschen Automobilhersteller würden ab 2007 nur noch Diesel-Pkw mit Partikelfilter verkaufen.

Doch solche Zusagen werden gerade von Shareholder Value getriebenen Unternehmen selten eingehalten. Kaum war die einmalige Strafsteuer für Dieselstinker vom Tisch, brach DaimlerChrysler-Chef Zetsche die Zusage seines Vorgängers und entwickelte einen neuen Smart ForTwo ohne geregelten Partikelfilter. Kostenvorteil nach Berechnung der DUH: ganze 150 Euro. Negative Folge: Der gestern in Stuttgart vorgestellte „Dreckspatz von Mercedes“ stößt mehr Feinstaub aus als ein moderner Stadtbus.

Die DUH hofft nun auf eine Nachbesserung des Beschlusses im Gesetzgebungsverfahren: „Wir hoffen sehr, dass den Bundestagsabgeordneten die Gesundheit der Menschen und die Bewohnbarkeit unserer Städte mehr am Herzen liegen als das Interesse rückständiger Automobilhersteller. Das schamlos durch Daimler-Chrysler ausgenutzte Schlupfloch für Diesel-Neufahrzeuge muss geschlossen und die ursprünglich geplante Strafsteuer für Dieselstinker eingeführt werden“, sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH rechnet mit Nachahmungstätern. Neben dem Smart präsentierte der Stuttgarter Autohersteller im Sommer bereits den Mittelklassewagen Dodge Caliber als Billigauto ohne geregelten Dieselpartikelfilter. Auch asiatische Automobilhersteller wollen offensichtlich diese Gesetzeslücke ausnützen und ungefilterte Kleinwagen in Deutschland verkaufen.

 „Das Verschmutzungsprivileg für Diesel-Pkw muss endlich flächendeckend fallen“, sagte Resch. „Wer heute noch neue Diesel-Pkw ohne geregelten Filter auf den Markt bringt, muss für diese demonstrative Ignoranz einen Preis zahlen“. Die DUH fordert deshalb eine einmalige Strafsteuer für Neufahrzeuge ohne geregelten Filter in Höhe von 300 Euro, wie sie von Umweltpolitikern des Bundes und der Länder vor der Intervention von DaimlerChrysler vorgesehen war. „Eine solche Regelung würde sehr schnell dazu führen, dass rußende Diesel-Neufahrzeuge vollständig vom Markt verschwinden.“

Von DaimlerChrysler verlangt die Deutsche Umwelthilfe, auf den Verkauf des „Schmutz-Smarts“ solange zu verzichten, bis der nun für 2008 angekündigte geregelte Partikelfilter serienmäßig eingebaut wird. „Ein Dreiliterauto mit schmutzigem Diesel wird in Deutschland nicht zu verkaufen sein. Darauf wird auch die DUH mit ihrer bereits angelaufenen Informationskampagne hinwirken. Selbst Mitarbeiter von Smart Autohäusern zeigen sich entsetzt, dass der neue Smart ein Schmutzfink bleiben soll.“

Die DUH sieht die Politik unter extremem Handlungsdruck, weil Dieselruß vor allem in Ballungszentren hauptverantwortlich für das Feinstaubproblem ist. Nach Abschätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO sterben allein in Deutschland jährlich etwa 75.000 Menschen vorzeitig an Feinstaub. Die Lebenserwartung aller Menschen in Deutschland sinkt dadurch durchschnittlich um fast ein Jahr.

Für Rückfragen:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. – Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: Mobil: 0171 3649170, Fax: 030 258986-19, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Deutsche Umwelthilfe e. V. – Leiter Politik, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Tel.: 030 258986-0, Fax: 030 258986-19, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de

 

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz