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Pressemitteilung

Baumärkte schlampen bei Kundeninformation über schadstoffhaltige Produkte und ihre Rücknahme

Berlin/Radolfzell, Donnerstag, 13.04.2006

Laut Verpackungsverordnung muss der Handel seine Kunden über Möglichkeiten zur Rückgabe schadstoffhaltiger Behälter wie zum Beispiel Schaumdosen mit dem Dämmstoff Polyurethan (PU) informieren. Bei einer bundesweiten Testkaufaktion in Baumärkten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) systematische Verstöße gegen diese Vorschrift festgestellt - jetzt soll die Entsorgungskette insgesamt überprüft werden.

: Die Rücknahmepraxis so genannter Verkaufsverpackungen in Bau- und Heimwerkermärkten entspricht nicht annähernd den gesetzlichen Vorschriften. Das trifft insbesondere zu bei schadstoffhaltigen Schaumdosen mit dem in der Bauwirtschaft und beim Eigenheimbau verbreiteten Dämmstoff Polyurethan (PU). Praktisch flächendeckend werden die Kunden nicht aktiv über die Rückgabe- und Entsorgungsmöglichkeiten informiert, auf Nachfrage sind falsche oder widersprüchliche Auskünfte über eine sachgerechte Entsorgung die Regel. In der Folge werden so genannte  „Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter“ häufig nicht wie in der Verpackungsverordnung vorgeschrieben bei einem entsprechend lizenzierten Unternehmen sachgerecht „stofflich verwertet“. Das ist das Ergebnis einer bundesweiten Testkaufaktion der Deutschen Umwelthilfe e. V.  (DUH) in insgesamt 71 Verkaufsstellen sowie bei entsprechenden Internetbörsen bzw. im Versandhandel.

„Das Ergebnis unserer Testkäufe ist mehr als ernüchternd“, bilanziert die Projektleiterin für Kreislaufwirtschaft der DUH, Eva Leonhardt. Von den 71 besuchten Verkaufsstellen habe nur eine einzige aktiv durch Hinweistafeln und Produkt-Flyer auf die Entsorgungsmöglichkeiten von gebrauchten PU-Schaumdosen hingewiesen. In keinem der Geschäfte wurde beim Kauf ohne ausdrückliche Nachfrage über die Rücknahme von gebrauchten, nicht vollständig entleerten Verpackungen informiert. Die Antworten des Verkaufspersonals auf entsprechende Fragen der DUH-Testkäufer waren oft falsch und widersprüchlich. Mehrfach empfahlen die Angestellten, den Abfall einfach in die Hausmülltonne zu entsorgen. Ein Mitarbeiter riet seinem Kunden, die gebrauchte Montageschaumdose mit einem Schraubenzieher anzustechen, damit der Schaum aushärten könne. Nicht selten erhielten die Testkäufer in ein und demselben Geschäft von verschiedenen Mitarbeitern unterschiedliche Auskünfte zu den Entsorgungsmöglichkeiten. Nur ein einziger Verkäufer verwies auf Rückgabemöglichkeiten beim lokalen Schadstoffsammelmobil.

Immerhin 51 der 71 besuchten Verkaufsstellen erklärten sich auf entsprechende Nachfrage der Kundschaft zur Rücknahme der gebrauchten PU-Schaumdosen bereit, zu der sie gesetzlich verpflichtet sind. Die Auskünfte auf Fragen zur Entsorgung der PU-Schaumdosen ergaben zudem, dass ein Großteil der zurückgebrachten Dosen nicht einem dafür qualifizierten und lizenzierten Recyclingsystem zugeführt wird. Häufig lautete die schlichte Antwort: „Die schmeißen wir in den Müll, das machen wir immer so.“

„Die Untersuchung zeigt viel dramatischer als wir erwartet hatten, dass acht Jahre nach Inkrafttreten der Verpackungsverordnung bei der Umsetzung Schlamperei und Unbekümmertheit eher die Regel als die Ausnahme sind“, kommentierte Leonhardt die Ergebnisse. Nahezu alle Vertreiber von PU-Schaumdosen verstießen eindeutig gegen die in § 7 Abs. (1) festgelegten Hinweispflichten. In der Konsequenz seien weder die Angestellten noch die Endverbraucher ausreichend informiert. Eine falsche Entsorgung sei so trotz bestehender umweltgerechter und für die Kunden kostenfreier Entsorgungswege programmiert. PU-Reste und Treibgase sind jedoch unbedingt einer sachgerechten Verwertung zuzuführen, um Umweltbelastungen zu vermeiden und Ressourcen zu schonen.

„Wir appellieren an die Handelsunternehmen, ihren gesetzlichen Informationspflichten gewissenhafter als bisher nachzukommen und ihren Beitrag zur nachhaltigen Kreislaufwirtschaft zu leisten“, erklärte Umweltexpertin Leonhardt. Bei den Verstößen handele es sich um klare Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbußen von bis zu 50.000 € geahndet werden können. Die DUH werde ihre bundesweiten Testkäufe fortführen und erwäge entsprechende rechtliche Schritte, falls keine Besserung der Situation eintrete.

Darüber hinaus plant die DUH, ihre Untersuchungen auf Grundlage der Anfang Januar diesen Jahres In Kraft getretenen 4. Novelle der Verpackungsverordnung auszuweiten. § 7 Abs. (2) der Novelle präzisiert die Pflicht zur stofflichen Verwertung der PU-Schaumdosen einschließlich der Restinhaltsstoffe. Die DUH werde die Einhaltung der vorgeschriebenen umweltschonenden Entsorgungswege prüfen und bei den zuständigen Behörden auf Grundlage der EU-Unmweltinformationsrichtlinie zusätzliche Auskünfte zur Verwertung einholen.

Weitere Informationen:
Der ausführliche Bericht zu den Testkäufen ist auf Nachfrage erhältlich:

Für Rückfragen:

Eva Leonhardt
Projektleiterin Kreislaufwirtschaft der DUH
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Tel.: 030/258986-12, Fax: 030/258986-19, mobil: 0151/16716545
E-Mail: leonhardt@duh.de

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