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Pressemitteilung

Antwort auf Kleine Anfrage im Bundestag offenbart Totalversagen von Umweltministerin Schulze bei der Entsorgung klimaschädlicher Kühlgeräte

Freitag, 13.11.2020

• Antworten des Bundesumweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke offenbaren Wegschauen und Nichtstun bei der unsachgemäßen Entsorgung FCKW-haltiger Kühlgeräte

• Dem Bundesumweltministerium ist nicht bekannt, wie viele Mengen FCKW entnommen werden

• Sachgerechte Anlagenüberwachung und Einhaltung des Standes der Entsorgungstechnik können nicht belegt werden

• Deutsche Umwelthilfe fordert Festlegung vorbildlicher Entsorgungsstandards in der Behandlungsverordnung

 

© Knud Nielsen - Fotolia

Berlin, 13.11.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert Bundesumweltministerin Svenja Schulze für ihr Versagen bei der Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Entsorgung klimaschädlicher FCKW-haltiger Kühlgeräte. Die am 12.11.2020 veröffentlichten Antworten des Bundesumweltministeriums auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke belegen das Wegschauen und Nichtstun in Bezug auf unsachgemäße Entsorgungspraktiken. Die dadurch resultierende Freisetzung von bis zu 600.000 Tonnen unnötiger CO2-Äquivalente pro Jahr soll nach dem Willen der Ministerin weiter geduldet werden. In einer derzeit in Erarbeitung befindlichen Behandlungsverordnung werden Entsorgungsvorgaben nach dem Stand der Technik für vielerlei schadstoffhaltige Elektrogeräte festgelegt – unverständlicherweise jedoch nicht für die besonders schädlichen Kühlgeräte. Genau dies fordert jedoch der Umwelt- und Verbraucherschutzverband.

Die Antworten auf die Kleine Anfrage im Bundestag offenbaren, dass das Bundesumweltministerium weder Kenntnis darüber hat, wie viel ausgediente Kühlgeräte im Zeitraum 2014-2019 in Deutschland überhaupt entsorgt wurden. Noch liegen Informationen zur Menge der beim Recycling entfernten FCKW vor.

Bundesumweltministerin Schulze erkennt offiziell die von uns geforderten vorbildlichen europäischen Entsorgungsstandards für FCKW-haltige Kühlgeräte als Stand der Technik an. Trotzdem weigert sie sich diese in Deutschland gesetzlich vorzuschreiben und kontrollieren zu lassen. Das ist fahrlässiges Handeln und nicht vereinbar mit den Zielen des Klimaschutzes. Ich fordere Frau Schulze auf, diesen Missstand aufzulösen und diese vorbildlichen Entsorgungsstandards in der Behandlungsverordnung schnellstmöglich festzulegen“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Die Antworten auf die Kleine Anfrage im Bundestag offenbaren, dass das Bundesumweltministerium weder Kenntnis darüber hat, wie viel ausgediente Kühlgeräte im Zeitraum 2014-2019 in Deutschland überhaupt entsorgt wurden. Noch liegen Informationen zur Menge der beim Recycling entfernten FCKW vor.

Wenn nicht bekannt ist und auch nicht nachgewiesen werden muss, wie viele Kühlgeräte entsorgt werden und wie viel klimaschädliches FCKW herausgeholt wird, dann kann es auch keine funktionierende Anlagenüberwachung geben. Das ist ein Freifahrtschein für illegale Entsorgungspraktiken. Das Bundesumweltministerium muss endlich verbindliche Stoffstromnachweise vorschreiben, sodass zweifelsfrei klar wird, welche Mengen an Kühlgeräten mit FCKW in Entsorgungsanlagen reingehen und wie viel FCKW daraus entnommen wird. Es gibt bislang keine wirksamen Kontrollmechanismen, die sicherstellen, dass die vorgeschriebene Rückgewinnung von 90 Prozent der FCKWs auch wirklich eingehalten wird,“ sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Auf EU-Ebene existieren die vorbildlichen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4, die eine umweltgerechte Entsorgung nach dem Stand der Technik gewährleisten und auch verbindliche Stoffstromnachweise vorgeben. In europäischen Ländern wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland, Österreich oder der Schweiz sind die Entsorgungsnormen gesetzlich festgelegt oder über nationale Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben. Deutsche Kühlgerätehersteller verweigern konsequent öffentliche Nachweise zur Einhaltung des Stands der Technik. Umso wichtiger ist eine gesetzliche Festlegung der Entsorgungsstandards in der Behandlungsverordnung und ein stringenter Vollzug durch die Bundesländer.

Hintergrund

Viele ältere Kühlgeräte enthalten noch immer FCKW (Fluorchlorkohlenwasserstoffe), obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima schon lange verboten sind. Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks besitzen ein Treibhauspotential von 2,7 Tonnen CO2 und dürfen deshalb auf keinen Fall in die Atmosphäre gelangen. Insgesamt haben die etwa 3 Millionen Kühlgeräte, die jedes Jahr in Deutschland ausgemustert werden, ein Treibhauspotenzial von etwa zwei Millionen Tonnen CO2. Nach dem gesetzlich vorgegebenen Stand der Technik müssen aus alten Kühlgeräten mindestens 90 Prozent der enthaltenen Treibhausgase entnommen werden. Tatsächlich sind es in deutschen Recyclinganlagen aber deutlich weniger, da viele Anlagen FCKW aus der Isolierung der Kühlgeräte nur unzureichend zurückgewinnen und bei der Mengenermittlung fälschlich Wasser als FCKW werten.

Links:

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/239/1923930.pdf

Grafiken, Flyer, Hintergrundpapiere sowie weitere Informationen zur Kühlgeräteentsorgung finden Sie unter: l.duh.de/kuehlgeraete

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

www.duh.de, www.twitter.com/umwelthilfe, www.facebook.com/umwelthilfe, www.instagram.com/umwelthilfe

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