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Pressemitteilung

Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: Deutsche Umwelthilfe begrüßt Klarstellung der EU-Kommission, wonach der für Fahrverbote geltende Grenzwert weiterhin 40 µg NO2/m³ beträgt

Dienstag, 12.03.2019 Dateien: 2

Deutsche Umwelthilfe veröffentlicht von der Bundesregierung bisher unter Verschluss gehaltene Stellungnahme der EU-Kommission zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes – Einzig wirksame Maßnahme um Fahrverbote für die saubere Luft auszuschließen, sind Hardware-Nachrüstungen für dreckige Diesel-Pkw

© elcovalana - Fotolia

Berlin, 12.3.2019: Die Koalitionsparteien haben heute in einer Ausschusssondersitzung die geplante Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) beschlossen. Durch die Novelle sollte ursprünglich der Grenzwert für Dieselfahrverbote von 40 auf 50 µg NO2/m³ erhöht werden. Dem entgegen, hat die EU-Kommission der Bundesregierung in einer bislang nicht veröffentlichten Stellungnahme die Auflage gemacht, die schnellstmögliche Einhaltung des NO2-Grenzwerts durch Dieselfahrverbote weiter zu ermöglichen, da dieser EU-weit bei 40 µg NO2/m³ liegt. Den Beschluss der von CDU/CSU und SPD kommentiert Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe (DUH):

„Mit der heute auf den Weg gebrachten Änderung des Luftreinhaltegesetzes soll der Eindruck erweckt werden, als seien Dieselfahrverbote nur noch in Städten möglich, in denen ein erhöhter NO2-Wert von 50 µg/m³ ermittelt wird. Die bisher unter Verschluss gehaltene Stellungnahme der EU-Kommission vom 13. Februar 2019 zum BImSchG ist eine schallende Ohrfeige für die Bundesregierung. Die EU hat nochmalige Änderungen des Gesetzestextes bewirkt und stellt unmissverständlich klar, dass der NO2-Grenzwert europaweit bei 40 µg NO2/m³ liegt und ohne Wenn und Aber schnellstmöglich einzuhalten ist, dort wo notwendig ausdrücklich auch durch Dieselfahrverbote. Eine Aufweichung des Grenzwerts wäre gar verfassungswidrig. Dieselfahrverbote bleiben weiterhin die letzte mögliche und auch verhältnismäßige Maßnahme für die saubere Luft, auch in Städten, die eine Belastung mit bis zu 50 µg NO2/m³ aufweisen. So sehr sich die Bundesregierung auch sträubt – das Unionsrecht hat Vorrang und die Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten hat das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil im Februar 2018 eindeutig klargestellt.“


Die DUH fordert Bundeskanzlerin Angela Merkel erneut dazu auf, die im Oktober angekündigte aber seitdem nicht ernsthaft weiterverfolgte Hardware-Nachrüstung der elf Millionen Euro 5+6 Diesel-Fahrzeuge mit betrügerischer Abgasreinigung auf Kosten der Hersteller durchzusetzen. „Es erfordert ganze zwei bis vier Stunden Werkstattaufenthalt, um in die Fahrzeuge eine auch auf der Straße funktionierende Abgasreinigung einzubauen. Wann endlich wird sich diese von den Autokonzernen ferngesteuerte Bundesregierung für die unter den giftigen Abgasen leidenden Asthmatiker, Kinder und Lungenvorgeschädigten einsetzen?“

Links:

Das Schreiben der EU-Kommission und das Rechtsgutachten von Prof. Remo Klinger zur Rechtswidrigkeit der BImSchG-Novelle finden Sie am Ender dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer DUH
0171 3649170, resch@duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann
030 2400867-20, presse@duh.de

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