|
„Darf’s ein bisschen Mehrweg sein?“ – So oder so ähnlich sollten in der Gastronomie verzehrfertige Getränke und Speisen angeboten werden. Denn seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die sogenannte Mehrwegangebotspflicht. Bei McDonalds, Burger King, Tchibo oder auch in Kinos müssen nun Mehrwegangebote gemacht werden, die nicht teurer als Einweg sein dürfen. Ziel: Durch die vermehrte Nutzung wiederverwendbarer Becher und Essensboxen soll die Müllflut verringert, Ressourcen eingespart und das Klima entlastet werden.
Aber so gut der Vorstoß ist, um Mehrweg zum neuen Standard zu machen, reicht die Regelung nicht aus. Das Problem: Die Regelung enthält keine Vorgaben, wie viel Mehrweg genutzt werden soll und stellt klimaschädliches Einweg-Geschirr gegenüber der Mehrweg-Variante nicht schlechter. Das hat zur Folge, dass Kundinnen und Kunden keinen echten Anreiz bekommen, den Mehrweg-Kaffeebecher einem Wegwerf-Produkt vorzuziehen. Außerdem beinhaltet die Gesetzesnovelle viele Schlupflöcher. Umweltschädliche Einweg-Verpackungen wie Pizzakartons und Aluminiumschalen fallen durchs Raster und verursachen weiterhin riesige Müllberge. Zudem sind zig tausende Kleinstverkaufsstellen von der Mehrwegangebotspflicht befreit. Damit möglichst viele Menschen auf Mehrweg umsteigen, fordern wir eine Abgabe auf Einweg-Becher, -Boxen und -Besteck von mindestens 20 Cent! Die negativen Umweltauswirkungen von Wegwerfverpackungen müssen sich zudem endlich im Verkaufspreis wiederspiegeln.
Und wie steht es um die Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht? Gute Vorsätze reichen bekanntlich nicht aus. Deshalb werden wir mit eigenen Testbesuchen überprüfen, ob das Gesetz auch wirklich in der Realität ankommt. Halten sich Gastronomiebetriebe an die gesetzlichen Vorgaben? Wird Mehrweg überhaupt angeboten? Bewerben sie Mehrweg gut sichtbar oder lediglich versteckt unterm Ladentisch? Wir halten Sie auf dem Laufenden und setzen uns weiter für ein Ende der umweltschädlichen Einweg-Verpackungen ein.
|
|