Es könnte so einfach sein, das Klima zu schützen und ganz nebenbei Energiekosten zu sparen – mit einem eigenen Balkonkraftwerk. Leider gibt es immer wieder Vermieter, die blockieren, verzögern und überzogene Anforderungen stellen. So wie bei Marcel aus Berlin: Ein Jahr lang hat seine Wohnungsbaugenossenschaft ihn hingehalten und mit absurden Bedingungen überhäuft, darunter eine Freigabeerklärung der Feuerwehr, ein jährlich zu erbringender Nachweis zur sicheren Befestigung durch eine Fachkraft und die Überprüfung sämtlicher Elektrosteigleitungen im gesamten Wohnungsstrang. Das wollte Marcel sich nicht gefallen lassen und klagt nun mit unserer Unterstützung.
Dass solche absurden Verbote von Vermieter-Seite meist haltlos sind, zeigt ein anderer Fall im vergangenen Jahr in Kiel: Auch dort haben wir ein Paar bei ihrer Klage unterstützt, nachdem ihre Hausverwaltung zuvor blockiert hatte. Nach monatelangem Stillstand ist die Hausverwaltung bereits kurz nach Einreichung der Klage eingeknickt – das Balkonkraftwerk durfte kommen. Aber Entscheidungen auf Einzelfall-Basis sind zu wenig! Wir wollen ein Grundsatzurteil für alle Mieterinnen und Mieter durchsetzen.
Zwar hat die Bundesregierung vollmundig versprochen, Bürgerinnen und Bürger stärker an der Energiewende zu beteiligen. Aber noch immer sind zentrale technische Vorgaben für Balkonkraftwerke ungeklärt, ebenso wie die Frage, welche Anforderungen für die Anbringung angemessen sind und welche eben nicht. Auch der aktuelle Entwurf „zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten“ lässt bislang offen, welche Bedingungen Vermieter stellen dürfen. Aber wenn die Genehmigung jedes einzelnen Balkonkraftwerks so umständlich bleibt, wird die verbraucherfreundliche Energiewende im Keim erstickt. Wir fordern konkrete und angemessene Kriterien, damit Mieterinnen und Mieter endlich Rechtssicherheit haben und unkompliziert ihr Balkonkraftwerk anbringen können. Dafür setzen wir uns politisch und vor Gericht ein!
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