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Pressemitteilung

Generalanwalt der EU bescheinigt ausdrücklich die grundsätzliche Zulässigkeit des Dosenpfands

Donnerstag, 06.05.2004

Berlin, Radolfzell, den 6. Mai 2004: Einmal mehr beschwört die Einweglobby das Ende des Dosenpfandes in Deutschland. Faktisch hat der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) heute aber nur gefordert, dass zukünftig bei der Ermittlung der Mehrwegquote der Anteil ausländischer Mineralwässer unberücksichtigt bleiben soll. Die grundsätzliche Zulässigkeit des Dosenpfandes sieht auch der Generalanwalt als gegeben. So sei es ausdrücklich zulässig, "wenn die nationalen Behörden es (ein DSD-Sammelsystem) durch ein Pfandsystem zur Sicherstellung der Rücknahme leerer Verpackungen ersetzen, um dadurch die getrennte Verwertung zu verbessern und das wilde Ablagern von Abfällen einzudämmen".

Der Generalanwalt der EU hat in seinen heutigen Schlussanträgen zudem festgestellt, dass ein Pfandsystem die besten Ergebnisse liefert zur Vermeidung von Littering, zur Erhöhung der Rücklaufquote und zu einer besseren stofflichen Verwertung.

"Der Generalanwalt fordert in seinem Schlussantrag Bund und Länder implizit dazu auf, die bereits weitgehend abgestimmte Novelle der VerpackV nun im Bundesrat zu verabschieden", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH).

Eine Entscheidung des EuGH wird im Herbst erwartet. Bei den Plädoyers des Generalanwalts handelt es sich lediglich um für den EuGH unverbindliche Empfehlungen. So ist der EuGH in einer anderen Grundsatzentscheidung im Jahr 1988 zum Thema Pfand auf Getränkeverpackungen in Dänemark den Empfehlungen des damaligen Generalanwaltes nicht gefolgt und hat für den Mitgliedsstaat entschieden. Dänemark hat seit 2002 ebenso wie heute Deutschland, Finnland, Schweden und Norwegen ein Pflichtpfand auf Getränkeeinwegverpackungen eingeführt.

Ansprechpartner für Rückfragen:

Jürgen Resch

Deutsche Umwelthilfe e.V., Fritz-Reichle-Ring 4 ,78315 Radolfzell

Tel.: 0 77 32 / 99 95-0, Fax: 0 77 32 / 99 95-77, Mobil: 01 71 / 3 64 91 70

E-Mail: info@duh.de

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