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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe warnt: Bei anstehenden Beschlüssen zum Bau von LNG-Terminals droht die Aushöhlung bewährter Genehmigungsstandards

Mittwoch, 21.09.2022

• Bundestag berät heute über weitere Erleichterungen für den Bau von schwimmenden LNG-Terminals und der dazugehörigen Pipelines

• Baustart von Projekten soll ohne vorherige ausführliche Prüfung ermöglicht und Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und Wasserhaushaltsgesetz (WHG) dafür aufgeweicht werden

• Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Die Sorge vor einem Gasmangel darf nicht zur Streichung bewährter Prüfstandards führen, sonst geraten Schutz von Klima und Natur in Gefahr.“

© Wojciech Wrzesien - stock.adobe.com

Berlin, 22.9.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) warnt eindringlich vor der Aufgabe rechtsstaatlicher Standards im Planungs- und Genehmigungsrecht für den Bau von LNG-Anlagen. Entsprechende Änderungen werden heute im Bundestag beraten und sollen am morgigen Freitag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie weiterverhandelt werden. Die Gesetzesänderungen sollen Bauvorhaben zum Import und Transport von Flüssigerdgas beschleunigen. Besonders dramatisch ist die Absicht, die Möglichkeiten für einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu erweitern. Die Baumaßnahmen für neue Terminals könnten dann bereits beginnen, obwohl noch nicht einmal die vollständigen Unterlagen für die vorgeschriebenen Prüfungen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bei den Behörden vorliegen. Bisher ist ein vorgezogener Maßnahmenbeginn nur möglich, wenn die zuständigen Behörden abschätzen können, dass das Projekt voraussichtlich genehmigt wird. Ohne vollständige Unterlagen ist dies jedoch nicht möglich.

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH, dazu: „Die Sorge vor einem Gasmangel darf nicht zur Streichung bewährter Prüfstandards führen, sonst geraten Schutz von Klima und Natur in Gefahr. Die geplanten Änderungen rütteln an den Grundfesten unseres Planungs- und Genehmigungsrechts, das den Schutz von Mensch und Umwelt zum Ziel hat. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn wird völlig willkürlich, wenn noch nicht mal vollständige Unterlagen vorliegen müssen. Ausgesprochen besorgniserregend ist die bereits beschlossene Beschneidung der Öffentlichkeitsbeteiligung und des Rechtsschutzes bei der Genehmigung von LNG-Anlagen. Wir fordern die Ausschussmitglieder auf, die geplanten Regelungen abzulehnen oder sie zumindest zeitlich zu befristen, um ihren absoluten Ausnahmecharakter in der aktuellen Gaskrise deutlich zu machen.“

An grundlegenden Standards rüttelt auch eine Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes. Es soll festgelegt werden, dass Entnahmen und Einleitungen von Wasser im Zuge des LNG-Anlagenbaus grundsätzlich unschädlich sind – ohne jegliche Prüfung des Einzelfalls. Dies widerspricht wissenschaftlicher und gesetzgeberischer Logik. Eine generelle Unschädlichkeit kann nicht gesetzlich festgelegt, sondern nur in einem Praxistest nachgewiesen werden.

Die DUH befürchtet des Weiteren, dass die geplanten Aufweichungen des Planungs- und Genehmigungsrechts nicht nur für die Beschleunigung von LNG-Projekten genutzt werden, sondern weiter Schule machen. Schon in anderen Prozessen – zum Beispiel bei den Verhandlungen des Bündnisses für bezahlbares Wohnen – haben Industrie und Baulobby versucht, die Regelungen aus dem LNG-Beschleunigungsgesetz (LNGG) als Vorbild zu nutzen. Bei den gerade im Parlament diskutierten Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden die weitreichenden Erleichterungen für den vorzeitigen Maßnahmenbeginn bereits für eine Vielzahl von anderen Projekten angedacht. Zudem soll auch die Öffentlichkeitsbeteiligung für Verfahren im Zusammenhang mit der Gasmangellage massiv eingeschränkt werden, wie im LNGG.

Dazu Constantin Zerger, DUH-Leiter Energie und Klimaschutz: „Die Bundesregierung ist im Begriff, die Büchse der Pandora zu öffnen. Was den LNG-Projekten an Vorteilen gewährt wird, weckt auch bei anderen Vorhaben Begehrlichkeiten. Wir sehen die große Gefahr, dass die bewährte Abfolge aus Planung, Prüfung, Genehmigung und Baubeginn auch in anderen Bereichen außer Kraft gesetzt wird – mit möglicherweise dramatischen Folgen für Mensch und Umwelt. Deshalb fordern wir den Bundestag auf, die geplanten Änderungen abzulehnen.“

Hintergrund:

Die geplanten Änderungen sollen im Zuge einer Novelle des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) nun vom Bundestag verabschiedet werden. Die Änderungen stehen heute zur ersten Lesung auf der Tagesordnung des Bundestags und werden am morgigen Freitag im Ausschuss für Klimaschutz und Energie beraten. Den Gesetzentwurf hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz als Formulierungshilfe für den Bundestag vorbereitet.

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de 

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 

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