pageBG

Pressemitteilung

Anwohnerparken: Da Städte und Länder mauern – Deutsche Umwelthilfe fordert Mindestgebühr von 360 Euro pro Jahr von Verkehrsminister Wissing

Montag, 23.05.2022 Dateien: 1

• Die vor zwei Jahren in Kraft getretene Regelung, die Festsetzung erhöhter Anwohnerparkgebühren den Ländern und Kommunen zu überlassen, ist gescheitert: Bundesregierung muss erneut von ihrem Recht Gebrauch machen, Mindestgebühr festzulegen

• Kosten durch öffentliche Parkplätze übersteigen durchschnittliche Anwohnerparkgebühren erheblich

• Einnahmen aus höheren Parkgebühren müssen in massiven Ausbau von Bus und Bahn fließen

© (c) Jonathan Stutz - stock.adobe.com

Berlin, 23.5.2022: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine bundesweite Mindestgebühr von 360 Euro fürs Anwohnerparken angesichts der weiterhin bremsenden Bundesländer und Städte. Die Mindestgebühr müsse Bundesverkehrsminister Wissing bis zur Sommerpause auf den Weg bringen, so die DUH. Obwohl die Bundesländer seit zwei Jahren angemessene Gebühren ermöglichen könnten, haben bislang nur fünf Bundesländer gehandelt. Gleichzeitig blockieren zu viele Städte: Hannover, Berlin, Erfurt oder Stuttgart könnten längst angemessene Gebühren erheben und so die Mobilitätswende erheblich beschleunigen, tun dies jedoch nicht. Die DUH fordert zudem, steigende Einnahmen direkt in den massiven Ausbau von Bus und Bahn und ein günstiges Klimaticket zu stecken.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH: „Seit Jahren fordern die Städte mehr Handlungsspielraum, um dem Trend zu immer mehr und immer größeren Autos entgegenzuwirken. Jetzt haben einige Städte die Möglichkeit, nutzen sie aber nicht. Der Versuch, den Ländern und Kommunen die Festlegung der Anwohnerparkgebühren zu überlassen, ist damit gescheitert. Deshalb muss nun Verkehrsminister Wissing einschreiten und 360 Euro als bundesweite Mindestgebühr für Anwohnerparken festlegen. Die Bundesregierung hat bereits in der Vergangenheit – damals eine absurd niedrige – Mindestgebühr festgelegt und muss nun erneut von diesem Recht Gebrauch machen. Die Vorteile liegen auf der Hand: Weniger Autos in unseren Städten und mehr Geld für Bus und Bahn. So gelingt die Mobilitätswende.“

Keine der größten deutschen Städte erhebt aktuell angemessene Anwohnerparkgebühren oder plant dies:

  • Berlin: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 10,20 Euro pro Jahr, Anhebung auf 120 Euro für 2023 angekündigt
  • Frankfurt am Main: Aktuelle Gebühr beträgt nur 25 Euro pro Jahr, Anhebung auf 120 Euro pro Jahr wird diskutiert
  • Köln: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 30 Euro, Anhebung lediglich gefordert aber nicht geplant
  • Hamburg: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 65 Euro pro Jahr, keine weitere Anhebung geplant
  • München: Freistaat Bayern ermöglicht bislang keine angemessenen Gebühren
  • Stuttgart: Aktuelle Gebühr liegt bei nur 30,70 Euro, Anhebung lediglich in Diskussion aber nicht geplant


Grundsätzlich begrüßt die DUH die anhaltende Diskussion über Anwohnerparkgebühren seit Veröffentlichung ihrer Recherche zu Anwohnerparkgebühren Ende April: Konkrete Unterstützung für die DUH-Forderung kam beispielsweise vom Deutschen Städtetag, dessen Hauptgeschäftsführer Dedy eine Gebühr von mehr als 300 Euro im Jahr als „überfällig“ bezeichnet. Auch das Land Sachsen hat beschlossen, den Kommunen noch im Mai die Anhebung der Gebühren zu ermöglichen und auch Bayern sieht mittlerweile eine Überarbeitung des entsprechenden Landesgesetzes vor. Negativbeispiel ist unter anderem Sachsen-Anhalt: Obwohl mehrere Städte mehr Möglichkeiten von ihrer Landesregierung fordern, verweigert die Landesregierung die Gesetzesänderung.

Die derzeit vielerorts erhobenen Gebühren zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro im Jahr decken nicht ansatzweise die Kosten für Einrichtung und Unterhalt von Stellplätzen im öffentlichen Raum. Baden-Württemberg beziffert die Kosten für einen Parkplatz am Straßenrand auf 50 bis 500 Euro pro Monat. Die Kosten, die der Allgemeinheit in einer Großstadt dadurch entstehen, sind etwa drei Mal so hoch wie die Kosten für Bus und Bahn. Anders als beim individuellen Verkehr deckt der öffentliche Nahverkehr in Deutschland drei Viertel seiner Kosten aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Ticketverkäufen. Außerdem sind die Preise für Bus und Bahn seit 2000 mit etwa 79 Prozent fast doppelt so stark gestiegen wie die Anschaffungs- und Unterhaltungskosten für das Auto.

Hintergrund:

In Parkraumbewirtschaftungszonen erhalten Anwohnerinnen und Anwohner auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung und sind dafür von der Zahlung von Parkgebühren befreit. Die Gebühr für einen solchen Anwohnerparkausweis war bis Juni 2020 bundeseinheitlich auf 30,70 Euro pro Jahr gedeckelt. Seitdem können Bundesländer diese Obergrenze abschaffen, sodass Kommunen selbst die Höhe der Anwohnergebühren festlegen können. Eine Umfrage der DUH im April 2022 bei den zuständigen Landesbehörden ergab jedoch, dass dies erst fünf Bundesländer ihren Kommunen tatsächlich ermöglichen. Die DUH fordert eine Anhebung der Gebühren für Anwohnerparkausweise auf mindestens 360 Euro im Jahr und deutlich höhere Gebühren für große SUV sowie Ermäßigungen für einkommensschwache Haushalte und Menschen mit Schwerbehindertenausweis.

Link:

Die aktualisierte Recherche der DUH finden Sie am Ende dieser Seite.

Kontakt:

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
0171 3649170, resch@duh.de

DUH Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz