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Pressemitteilung

Deutsche Umwelthilfe prüft Beschwerde gegen „Nord Stream 2“-Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht

Mittwoch, 17.11.2021
© Wiski - stock.adobe.com

Berlin, 17.11.2021: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) prüft,  Beschwerde gegen das gestrige „Nord Stream 2“-Urteil vor dem Bundesverwaltungsgericht einzulegen. Das hat die Umweltorganisation heute bekanntgegeben. Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald am Dienstag die Klage der DUH gegen das Bergamt Stralsund auf Überprüfung der Klimawirkung von Nord Stream 2 zurückgewiesen. Die DUH will erreichen, dass die extrem klimaschädlichen Methan-Emissionen aus der Lieferkette des Erdgases untersucht werden. Dazu erklärt Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:

Auch wenn das Gericht unsere Klage insgesamt zurückgewiesen hat, konnten wir in wichtigen Punkten Teilerfolge erringen. So haben die Richter die Tür für die Überprüfung von Klima- und Umweltfolgen im Ausland geöffnet: Die Zulässigkeit unserer Klage in Bezug auf die Methan-Emissionen in Russland haben sie ausdrücklich bestätigt. Damit können Umweltorganisationen nun Emissionen und Umweltschäden, die in der Lieferkette von Großprojekten in Deutschland entstehen, per Rechtsweg überprüfen lassen. Dies ist insbesondere für den Klimaschutz entscheidend: Treibhausgasemissionen wirken global, deshalb müssen die Folgen von Projekten in Deutschland auch global betrachtet werden. Dies ist insbesondere bei den Methan-Emissionen aus der Erdgas-Lieferkette der Fall, wie wir dies bei Nord Stream 2 beanstanden. Wir müssen nun die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, prüfen aber in jedem Fall eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.“

Kontakt:

Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer DUH
0160 90354509, mueller-kraenner@duh.de  

Constantin Zerger, Leiter Energie und Klimaschutz DUH
0160 4334014, zerger@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Rechtsanwältin
0160 94182496, rechtsanwaeltin-ziehm@posteo.de

DUH-Newsroom:

030 2400867-20, presse@duh.de 


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