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Pressemitteilung

Verbot einzelner Einweg-Kunststoffartikel reicht nicht aus: Deutsche Umwelthilfe fordert Abfallvermeidungsziel und konsequente Mehrwegförderung

Donnerstag, 17.12.2020

• Bundestag beschließt Verbot von Einwegbesteck, Wattestäbchen und weiteren Wegwerfartikeln

• Lösung der Plastikkrise braucht Ziel zur Halbierung des Verpackungsmülls bis 2025 und Verbot von allen Einweg-Getränkebechern und -essensboxen aus Kunststoff

• Umsetzung der Mehrwegquote von 70 Prozent für Getränkeverpackungen und Ausweitung der Mehrwegvorgaben für Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen nötig

• DUH warnt vor Fake-Mehrweg der ab Juli 2021 verbotenen Einweg-Kunststoffartikel und einem Ausweichen auf Wegwerfprodukte aus Bioplastik

© alexat25 / Fotolia

Berlin, 17.12.2020: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) kritisiert den heutigen Beschluss des Bundestages zum Verbot von Einwegbesteck, Wattestäbchen und anderen Wegwerfartikeln aus Kunststoff als nicht ausreichend zur Lösung des Plastikmüllproblems. Der Umwelt- und Verbraucherschutzverband fordert weitergehende Maßnahmen, wie die Festlegung eines verbindlichen Abfallvermeidungsziels, eine Ausweitung der Verbotsregelungen sowie eine konsequente Förderung von Mehrwegverpackungen.

„Das heute beschlossene Verbot bestimmter Einweg-Plastikartikel ist zwar richtig, aber reicht bei weitem nicht aus, um das Müllproblem zu lösen. Die notwendige Verbindlichkeit bei der Abfallvermeidung kann nur durch ein gesetzliches Vermeidungsziel und Mehrwegquoten in den Bereichen der Getränke-, Verkaufs-, Versand- und Transportverpackungen erreicht werden. So muss eine Halbierung des Verpackungsabfalls bis 2025 auf nur noch 120 Kilogramm pro Jahr festgelegt werden. Auch die Nutzung von Mehrwegverpackungen muss für Produzenten und Händler verbindlich vorgegeben werden. Es bringt nichts, wenn Einwegartikel aus Kunststoff verboten, aber wirklich umweltfreundliche Alternativen von der Politik nicht gefördert werden. Dann werden sich ähnlich umweltschädliche Einwegartikel aus anderen Materialien am Markt etablieren“, sagt die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Angesichts des ungebremsten Anstiegs von to-go-Verpackungen für Speisen und Getränke ist es notwendig, das Verbot für Einweg-Kunststoffprodukte auf alle Einwegbecher und -essensboxen aus Plastik auszuweiten. Dazu gehören auch Produkte aus Pappe, die kunstoffbeschichtet sind. Nicht verbotene Einweg-Artikel, wie zum Beispiel Einweg-Plastikflaschen für Getränke, sollten durch eine Abgabe von mindestens 20 Cent deutlich teurer werden, um eine Lenkungswirkung in Richtung Mehrweg zu erreichen.

„Es besteht die Gefahr, dass nach dem Einwegverbot nun ‚Fake-Mehrwegverpackungen‘ angeboten werden, die zwar etwas stabiler sind als bisherige Einweg-Verpackungen, jedoch ohne Pfand herausgegeben werden und für eine vielfache Wiederverwendung qualitativ zu schlecht sind. In Frankreich werden beispielsweise Einweg-Plastikartikel immer häufiger auf der Verpackung als wiederverwendbar beworben und so faktisch das Einweg-Kunststoffverbot umgangen. Das darf in Deutschland nicht passieren. Umweltministerin Schulze muss durch eine klare und nachvollziehbare Definition von Mehrweg ein solches Treiben von Anfang an verhindern. Auch Ausnahmen für Einwegprodukte aus Biokunststoffen darf es nicht geben. Wir werden das Angebot von Verpackungen und Einweg-Artikeln genau im Blick behalten, damit Verbraucherinnen und Verbraucher nicht getäuscht werden“, kündigt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer an.

Links:

DUH-Stellungnahme zur Einwegkunststoffverbotsverordnung: https://www.duh.de/projekte/plastikstrategie/

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz@duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-43, 0151 18256692, fischer@duh.de

DUH-Pressestelle:

Matthias Walter, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse@duh.de

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