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Ob zur Mittagspause, auf dem Heimweg oder per Lieferservice – Essen zum Mitnehmen erfreut sich wachsender Beliebtheit. Bereitgestellt werden die Speisen in der Regel in Einweg-Behältern aus Aluminium, Pappe oder Kunststoff. 120.000 Tonnen Wegwerfverpackungen werden pro Jahr in Deutschland verkauft. Das entspricht einem Verbrauch von gut 520.000 Einwegessensboxen pro Stunde, die nach kurzer Nutzung zu Abfall werden. Sie verstopfen öffentliche Abfallbehälter und landen häufig in der Umwelt.

Mehrweg ist die ressourcenschonende Alternative zu Einweg-Verpackungen. Die Nutzung wiederverwendbarer Schalen und Boxen sorgt dafür, dass weniger Verpackungen verbraucht und Abfälle vermieden werden. Das geht mit der Befüllung mitgebrachter Behälter genauso gut, wie mit der Nutzung mit Mehrwegschalen mit Pfand, wie es sie in immer mehr deutschen Städten gibt. Mehrwegbehälter können viele Male wiederverwendet werden und weisen schon nach wenigen Nutzungen eine bessere Umweltbilanz auf als Einwegverpackungen. Umweltbewusst Speisen zum Mitnehmen genießen – das geht nur in Mehrweg!

Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland die Mehrwegangebotspflicht. Seitdem müssen viele Betriebe, die warme oder kalte „verzehrfertige“ Speisen und Getränke in Einwegverpackungen wie zum Beispiel Burgerboxen, Sushischalen oder Kaffeebechern (inklusive Deckel und Verschlüsse) für den Vor-Ort-Konsum oder die Mitnahme ausgeben, ihren Kundinnen und Kunden eine gleichwertige Mehrwegalternative anbieten. Wer genau davon betroffen ist, welche Ausnahmeregelungen es gibt und was genau das für Betriebe, Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, erfährst du in unseren FAQs weiter unten auf der Seite. 

Das sagen Gastrobetriebe, Verbraucherinnen und Verbraucher

Wir haben sowohl große Gastroketten, als auch Verbraucherinnen und Verbraucher gefragt, wie deren aktuelle Nutzung von Einweg- und Mehrwegverpackungen aussieht. In der Gastronomie werden seit Einführung der Mehrwegangebotspflicht am 1. Januar 2023 vermehrt Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke angeboten, jedoch längst nicht flächendeckend. Hinzu kommt, dass einige Unternehmen eigene Mehrwegsysteme eingeführt haben. Für Verbraucherinnen und Verbraucher macht das die Nutzung kompliziert. Sie wünschen sich in erster Linie einheitliche Mehrwegsysteme mit möglichst vielen teilnehmenden Filialen und eine einfache Handhabung. 94 Prozent der Befragten gaben an, dass ihnen möglichst viele Rückgabestandorte wichtig sind. Die gesammelten Ergebnisse unserer Umfragen finden Sie im Download-Bereich am rechten Seitenrand. 

Was wir wollen: Mehr Essen in Mehrweg

Die Deutsche Umwelthilfe hat das Projekt „Mehrweg to go – Speisen abfallfrei genießen“ gestartet, um über die Umweltauswirkungen von Einweg-Takeaway-Verpackungen aufzuklären und deren Verbrauch zu reduzieren. Gleichzeitig sollen Mehrwegalternativen gefördert werden. Zu diesem Zweck formuliert die DUH im Austausch mit allen betroffenen Akteuren Handlungsempfehlungen für die Politik, den Handel sowie für Verbraucher*innen. Wissen und Bewusstsein über Nutzung und Umweltauswirkungen von Einweg-Takeaway-Verpackungen sollen durch eine breit angelegte öffentliche Diskussion gesteigert und mögliche Alternativen aufgezeigt werden.

Mit dem Projekt „Mehrweg to go – Speisen abfallfrei genießen“ sollen auch Gastronomen dazu angeregt werden, mitgebrachte Mehrwegschalen zu befüllen und sich an Pfandsystemen zu beteiligen

Das Projekt „Mehrweg to go – Speisen abfallfrei genießen“ wird von der Stiftung Naturschutz Berlin aus Mitteln des Förderfonds Trenntstadt Berlin gefördert.

Mehrwegangebotspflicht: Fragen und Antworten

Die deutsche Bundesregierung hat die Mehrwegangebotspflicht eingeführt, um EU-Vorgaben für weniger Einwegverpackungen aus Plastik einzuhalten. Bereits am 5. Juni 2019 hatte die EU in ihrer Einwegkunststoffrichtlinie in Artikel 4 festgelegt, dass die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen sollen, um den Verbrauch von Einwegbechern und
–boxen zu verringern. Wie genau das erreicht wird, können die Mitgliedsstaaten eigenständig festlegen. Deutschland hat sich für die Mehrwegangebotspflicht entschieden, die in §33 und §34 des Verpackungsgesetzes geregelt ist.

Die Mehrwegangebotspflicht gilt seit dem 1. Januar 2023 in ganz Deutschland.

Alle Betriebe, die warme oder kalte „verzehrfertige“ Speisen und Getränke in Einwegverpackungen, wie zum Beispiel Burgerboxen, Sushischalen oder Kaffeebechern (inklusive Deckel und Verschlüsse) für den Vor-Ort-Konsum oder die Mitnahme ausgeben, müssen ihren Kund*innen eine gleichwertige Mehrwegalternative anbieten. „Verzehrfertig“ bedeutet, dass die Speisen und Getränke direkt aus der Verpackung konsumiert werden können. Beispiele sind Salate, Joghurt, Eis, Backwaren, sowie Gerichte aus dem Restaurant.

An die Mehrwegangebotspflicht müssen sich Restaurants, (Eis-)Cafés, Kinos, Supermärkte mit Frischetheken, Bäckereien, Kantinen, Lieferdienste, Tankstellen, mobile Verpflegungsgewerbe (Catering) und Veranstaltungen jeglicher Art, die Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringen, halten.

Ausnahmen:

Kleine Betriebe, die eine Verkaufsfläche von maximal 80m² UND maximal 5 Mitarbeitende haben, müssen kein eigenes Mehrwegsystem anbieten. Beide Bedingungen müssen zwingend erfüllt sein. Zu der Verkaufsfläche zählen alle den Kund*innen frei zugänglichen Bereiche - auch Sitzflächen im Außenbereich. Bei Lieferdiensten zählen zudem auch alle Lager- und Versandflächen.

Die Betriebe, die unter diese Ausnahmeregelung fallen, sind allerdings verpflichtet, ihre verzehrfertigen Speisen und Getränke auf Wunsch in selbst mitgebrachte Behältnisse ihrer Kund*innen zu füllen. Zudem müssen auch sie ihre Kund*innen über die Möglichkeit des Abfüllens in eigene Behältnisse mit sicht- und lesbaren Informationstafeln informieren. Betriebe tragen dabei nicht die Verantwortung dafür, dass die mitgebrachten Gefäße zum Transport von Lebensmitteln geeignet sind. Hinweise zur hygienisch einwandfreien Umsetzung von Mehrwegsystemen finden Sie hier.

Hinweis: Als „Betrieb“ wird immer das gesamte rechtlich zusammengehörige Unternehmen betrachtet. Handelt es sich um ein Unternehmen, das eine einzige Bäckerei betreibt, wird nur diese Filiale bewertet. Handelt es sich um eine Unternehmenskette, die mehrere Filialen an unterschiedlichen Orten betreibt, beispielsweise Bäckereiketten an Bahnhöfen, zählen die gesamte Fläche und Mitarbeitenden-Anzahl aller zugehörigen Filialen. 

Einwegbecher:

Kaffee, Limonade und Co. müssen jetzt auch in Mehrwegbechern angeboten werden. Ob sie vorher nur in Plastik oder Pappbechern ausgeschenkt wurden, spielt keine Rolle. Ausgenommen sind nur Getränke in anderen Gefäßen, wie zum Beispiel Flaschen oder Beutel.

Einwegboxen:

Für verzehrfertige Speisen müssen die Ausgabestellen nur Mehrwegalternativen anbieten, wenn ihre Einwegboxen aus Plastik bestehen, bzw. Plastik enthalten. Dabei ist es egal, wie hoch der Plastikanteil ist oder ob es sich um „Bioplastik“ handelt. Unter die Regelung fallen beispielsweise auch Burgerboxen aus Pappe, die auf der Innenseite mit Plastik beschichtet sind.

Ausgenommen sind Einwegboxen aus anderen Materialien wie Aluminiumschalen oder 100-prozentige Papierverpackungen wie Pizzakartons. Ebenfalls ausgenommen sind Teller, Tüten und Folienverpackungen. 

Die Mehrwegangebotspflicht gilt dann als erfüllt, wenn die Betriebe, ihren Kund*innen Mehrwegbehältnisse anbieten, die gleichwertig zu den angebotenen Einwegverpackungen sind. Das bedeutet, dass die Mehrwegbehältnisse dieselben Füllgrößen, wie die Einwegverpackungen haben müssen und dass sie nicht teurer sein dürfen.

Beispiel: Der Bäcker muss passende Mehrwegbecher für den kleinen, mittleren und großen Cappuccino anbieten – er darf nicht bestimmen, dass es zwar den großen Cappuccino im Mehrwegbecher gibt, aber die anderen nicht.

Zusätzlich sind die Betriebe dazu verpflichtet deutlich sicht- und lesbare Informationstafeln zu dem Mehrwegangebot aufzustellen und über ihr Angebot zu informieren.

Es steht den Ausgabestellen frei, einen Pfand auf die Mehrwegverpackungen zu erheben.

Für verzehrfertige Speisen und Getränke, die über Verkaufsautomaten angeboten werden, muss es kein eigenes Mehrwegsystem geben. Den Kund*innen muss es jedoch ermöglicht werden, ihr eigenes Behältnis für die Befüllung über den Automaten zu verwenden. 

Restaurants, die ihre verzehrfertigen Speisen und Getränke auch über Lieferdienste anbieten, sind verpflichtet auf den jeweiligen Medien ihrer Lieferdienste über ihr Mehrwegangebot zu informieren.

Kund*innen sollte es demnach möglich sein, auch bei der Bestellung nach Hause das Mehrwegsystem des Restaurants nutzen zu können, sofern es grundsätzlich unter die Mehrwegangebotspflicht fällt. 

Auch Veranstaltungen fallen unter die Mehrwegangebotspflicht. Wenn die Versorgung mit Speisen und Getränken direkt durch den Veranstalter geleistet wird, wird die gesamte Veranstaltungsfläche als Verkaufsfläche betrachtet. Verkaufsstände eigenständiger Anbieter auf Veranstaltungsgeländen werden hingegen einzeln und nach der jeweiligen Größe betrachtet: Alle Stände des jeweiligen Anbieters sowie dessen Sitzflächen auf dem Veranstaltungsgelände ergeben die Bewertungsgröße. Die öffentlichen Sitzbereiche, die vom Veranstalter gestellt werden, werden nicht zur Verkaufsfläche der einzelnen Stände hinzugerechnet.

Für die Kontrolle der Umsetzung der Mehrwegangebotspflicht sind die Landesbehörden zuständig. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten mit Geldbußen von bis zu 10.000€ geahndet werden (§ 36 Abs. 1 Nr. 28 – 30 VerpackG). Bürger*innen haben die Möglichkeit, bemerkte Verstöße beim Ordnungsamt zu melden und können so die Ahndung von Verstößen unterstützen. 

Es gibt erstens die Möglichkeit ein bestehendes Mehrwegpoolsystem zu nutzen oder zweitens eigene Behältnisse zu erwerben und ein eigenes Mehrwegsystem aufzubauen (Insellösung).

Mehrwegpoolsysteme

Pool-Mehrwegverpackungen werden üblicherweise durch Systemdienstleister bereitgestellt. Die verbreitetsten Mehrwegpoolsystemanbieter sind aktuell Recup, Vytal und Relevo. Bei der Ausgabe der Mehrwegverpackungen in den beteiligten Restaurants und Cafés wird entweder ein Pfand erhoben oder die Transaktion wird per Handy-App des Mehrwegsystemdienstleisters erfasst. Die App erinnert die Kund*innen auch an die Rückgabe der ausgeliehenen Mehrwegverpackungen.

Die Behältnisse dieser Mehrwegpoolsysteme werden von vielen verschiedenen Betrieben genutzt. Für Gastrobetriebe ergibt sich der Vorteil, dass sie alle Informationen, Schulungen und Materialien gestellt bekommen und dass sich die Mehrwegdienstleister auch um das Pfandclearing, sowie das Auswechseln und Ersetzen von Behältnissen kümmern. Die Mehrwegpoolsystemanbieter arbeiten mit unterschiedlichen Abrechnungsmodellen. Die zwei wesentlichen sind die Zahlung pro Nutzung der Behältnisse und die monatliche Gebühr. Detaillierte Informationen und eine Liste der größten Anbieter von Mehrwegbehältnissen für Gastrobetriebe finden Sie hier. Für Verbraucher*innen ergibt sich durch Poolsysteme der Vorteil, dass sie die Behältnisse nicht nur in einem Betrieb, sondern bei allen Partner*innen wieder abgeben können. Die DUH empfiehlt deshalb allen Gastrobetrieben die Nutzung von unternehmensübergreifenden Poolsystemen.

Unternehmenseigene Insellösungen (Individualsysteme)

Die DUH rät von Mehrweg-Insellösungen ab. Das Angebot von eigenen Mehrwegverpackungen ist nicht attraktiv für Verbraucher*innen, da sie die Behältnisse nur bei einem spezifischen Unternehmen zurückgeben können. Das führt zu langen Wegen für Verbraucher*innen und trägt i.d.R. nicht dazu bei, dass Mehrweg vermehrt genutzt wird. Auch der Aufwand für den Gastrobetrieb ist höher: Er muss sich selbst um die Einführung des Mehrwegsystems inklusive Schulung der Mitarbeitenden, Schaffung von Rückgabemöglichkeiten und das Management des Mehrwegsystems inklusive Auswechseln und Ersetzen der Behältnisse kümmern.

Die Rückgabe von Mehrwegbehältnissen läuft je nach Mehrwegsystem unterschiedlich ab.

Pool-Mehrwegbehältnisse

Bei den Anbietern von Pool-Mehrwegbehältnissen gibt es aktuell zwei Modelle:

  1. Pfand: Das Behältnis wird Kund*innen gegen ein Pfand ausgehändigt. Wenn die Kund*innen das Behältnis nach Verzehr der Ware wieder abgibt, bekommen sie den Pfandbetrag zurück.

  2. App: Die Kund*innen registrieren sich über eine App, scannen damit das Produkt, leihen es aus und haben anschließend ein paar Wochen Zeit, um es wieder zurückzubringen. Ist der festgelegte Zeitraum abgelaufen, müssen die Kund*innen das Behältnis bezahlen. Hinweis: Häufig sind die Anbieter jedoch kulant und nehmen bis zu einem bestimmten Zeitpunkt auch noch Rückbuchungen vor, sollten sich die Kund*innen melden.

Egal, ob Pfand oder App: Alle Systeme haben gemein, dass die Behältnisse des Poolsystemanbieters bei allen Partnerbetrieben wieder abgegeben werden können. Bei der Ausleihe eines Pool-Bechers muss nicht zwingend im selben Café abgegeben werden, sondern beispielsweise auch in der nächsten teilnehmenden Bäckerei. In den Apps und auf den Webseiten von Recup, Vytal, Relevo und anderen Anbietern finden sich Karten, auf denen alle Partnerbetriebe markiert sind.

Unternehmenseigene Insellösungen

Mehrwegbehältnisse aus unternehmenseigenen Systemen, wie beispielsweise die Becher von McDonald‘s oder die regood-Boxen von Edeka, können nur bei den Filialen des jeweiligen Unternehmens zurückgegeben werden. Zudem sind diese Behältnisse häufig gebrandet, also mit dem Unternehmensnamen oder –logo versehen. Die meisten Unternehmen mit Insellösungen arbeiten für die Rückgabe aktuell mit einem Pfandsystem.

Insellösungen sind alles andere als verbraucherfreundlich. Dadurch, dass die Rückgabe nur über ein Unternehmen bzw. eine Kette erfolgen kann, wird der Prozess für Verbraucher*innen umständlicher. Die Folge: Mehrwegalternativen werden seltener von Kund*innen genutzt. 

Professionelle Mehrwegsystemdienstleister unterstützen Veranstaltende bei der Umsetzung von Mehrwegkonzepten. Einige stellen vor allem die Mehrwegbehältnisse zur Verfügung, andere bieten zusätzlich auch den Transport und die Spülung der Behältnisse an. Besonders bei großen Veranstaltungen kann es von Vorteil sein, einen Dienstleister zu nutzen, der auch die Spülung übernimmt, um das Management vor Ort (oft an abgelegenen Orten) einfacher zu machen. Detaillierte Informationen und eine Liste von Mehrwegsystemdienstleistern für Veranstaltungen finden Sie hier.

Kleine Betriebe, die nicht unter die Mehrwegangebotspflicht fallen, müssen kein Mehrwegsystem anbieten, mitgebrachte Boxen und Becher aber befüllen. Große Betriebe, die ein eigenes Mehrwegsystem anbieten müssen, sind nicht in der Pflicht auch kundeneigene Behältnisse zu befüllen. Nachfragen, ob eine Befüllung möglich ist, sollten Sie aber trotzdem.

Bei der Befüllung eigener Behältnisse ist darauf zu achten, dass die eigenen Boxen und Becher sauber sind. Die Befüllung stark verschmutzter Behältnisse können die Betriebe ablehnen. Zudem tragen die Betriebe keine Verantwortung dafür, dass eigene Behältnisse für den Transport geeignet sind. Kund*innen müssen dementsprechend selbst darauf achten, geeignete Behältnisse zu wählen. 

Bei der Produktion von Einwegverpackungen kommt es hauptsächlich zum Einsatz von Neumaterial. Für jede Einwegverpackung aus Papier wird demnach frisches Holz benötigt. Zudem ist ein hoher Einsatz von Wasser für die Produktion einer Papierverpackung notwendig. 1,3 Liter für eine Essensbox und mehr als 5 Liter für einen Pizzakarton. Dadurch, dass jede dieser Verpackungen nur einmalig genutzt wird, entsteht ein enorm hoher Ressourcenverbrauch. Im Gegensatz dazu wird für die Reinigung einer Mehrwegbox je nach Studie zwischen 0,2 und 0,9 Liter Wasser benötigt. Hinzu kommt, dass Take-Away Verpackungen aus Papier nicht recycelt werden. Die Entsorgung erfolgt überwiegend über öffentliche Abfalleimer, wodurch sie der thermischen Verwertung zugeführt werden. Aber auch über den eigenen Papiermüll können diese Verpackungen nur selten einem Recycling zugeführt werden, da sie häufig durch Fette und Essensreste stark verschmutzt sind. Die korrekte Entsorgung ist auch hier der Restmüll und damit die thermische Verwertung. 

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