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Das besonders langlebige Metallschild im klassischen Design ist absolut wetterfest. Empfohlene Größe 42,0 cm x 59,4 cm (DIN A2).

Wir leiten dich hier zu einem Produzenten weiter, bei dem du das Schild direkt bestellen kannst. Kosten in diesem Shop inkl. Versand innerhalb Deutschlands: 36,99€.

Wir erhalten keine Provision dafür, das ist lediglich eine Empfehlung und Hilfestellung für dich.

Für unsere politische Arbeit wüssten wir gerne, wo das Schild stehen wird. Gib dafür bitte unten deine Adresse an, danach wirst du automatisch zum Shop weitergeleitet.

Ja, ich möchte ein "freiwillig Tempo 30" Schild aufstellen

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Natürlich kannst du das Schild auch ohne Angabe deiner Daten bestellen.

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Die wichtigsten Fragen & Antworten rund ums Aufstellen

Wahrscheinlich hast du es schon geahnt: Unser Schild ist kein offizielles Verkehrszeichen. Daher ist es wichtig, dass du es auf deinem Grundstück aufstellst. Du kannst es zum Beispiel an einer Stange befestigen, die du einfach in die Erde steckst oder du bringst es am eigenen Gartenzaun an. Löcher für die Befestigung können unkompliziert selbst gebohrt werden. Wenn möglich sollte das Schild in Fahrtrichtung links am Straßenrand aufgestellt und nicht auf der Höhe, auf der offizielle Schilder platziert werden. Mehr Details findest du im juristischen Gutachten.

Sicherheit geht vor, da sind wir Tempo 30-Fans uns einig. Deswegen gilt vor allem: Stell das Schild so auf, dass es keine Gefahr für andere darstellt! Außerdem darf das Schild nur innerorts aufgestellt werden. Denn außerorts bzw. überall dort, wo die amtliche Höchstgeschwindigkeit höher als 50 km/h liegt, besteht unter Umständen Unfallgefahr durch scharfes Abbremsen. Zudem ist es verboten, private Schilder so aufzustellen, dass diese die Wirksamkeit von amtlichen Verkehrszeichen beeinträchtigen oder sie überdecken. Daher unser Tipp: Platziere das Schild nicht unmittelbar neben amtlichen Verkehrszeichen, die Geschwindigkeitsbegrenzungen festlegen. Dabei ist die Perspektive des Autofahrers relevant. Weitere Informationen findest du auch im Rechtsgutachten.

 

 

Ja, unter bestimmten Bedingungen: Bürgerinnen und Bürger dürfen keine Schilder aufstellen, die mit amtlichen Schildern verwechselt werden können. Hierbei kommt es auf den Standort und das Gesamtbild an. Bei Letzterem wird die Verwechslungsgefahr anhand von Form, Wortlaut, der graphischen Gestaltung, Material und Format beurteilt. Dabei gilt der grobe Merksatz: Je weniger das Schild einem offiziellen Straßenschild gleicht, umso weniger muss man beim Aufstellen beachten, um eine Verwechslung zu vermeiden. Wir haben die Schilder entsprechend gestaltet und dir Hinweise zum Aufstellen der Schilder hier zusammengefasst. Mehr Informationen findest du auch in dem Rechtsgutachten.

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Behörden die Schilder entfernen oder die Grundstückseigentümer auffordern, dies zu tun. Folge in dem Fall bitte den Anweisungen der Behörden, um Bußgelder zu vermeiden. Informiere uns bitte in diesen Fällen, damit wir dich gegebenenfalls unterstützen können.

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