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In Deutschland landet zu viel Stickstoff als Dünger auf den Feldern und verseucht Böden und Gewässer und somit auch unser Grundwasser. Die DUH setzt sich daher für eine zukunftsfähige Landwirtschaft ohne diese Nährstoffüberschüsse ein.

Ursachen der Nährstoffüberschüsse

Für Nitratbelastungen des Grundwassers und die Nährstoffüberversorgung (Eutrophierung) von Flüssen, Seen und Meeren ist vor allem die intensive Stickstoffdüngung auf den Feldern sowohl mit organischen (z.B. Mist, Gülle, Gärreste) als auch mit mineralischen Düngemitteln verantwortlich. Fast 90 Prozent der Nitratemissionen in Gewässer können laut Umweltbundesamt (UBA) der Landwirtschaft zugerechnet werden.

Wesentliche Verursacher dessen sind Massentierhaltungsbetriebe, die weitaus mehr Dünger in Form von Gülle und Mist produzieren als auf dem vorhandenen Land aufgebracht werden kann und darf. Der ursprüngliche Nährstoffkreislauf der landwirtschaftlichen Betriebe ist verloren gegangen. Hoher Mineraldüngereinsatz in intensiv bewirtschafteten Ackerbauregionen, hohe Nitratauswaschungen intensiver Kulturen und Gärreste aus Biogasanlagen tragen ebenfalls zu den hohen Nährstoffüberschüssen in Deutschland bei.

Folgen für Umwelt und Gesundheit

Wird mehr gedüngt als Pflanzen und Böden aufnehmen können, sickert überschüssiges Nitrat ins Grundwasser.

Die Folgen sind gravierend:

  • Eutrophierung der Wasserökosysteme
  • Rückgang der biologischen Vielfalt auf Grund der Verdrängung vieler Pflanzen- und Tierarten
  • Belastung des Trinkwassers

Zu viel Nitrat im Grundwasser ist eine Gesundheitsgefahr. Aus diesem Grund schreibt die geltende Trinkwasserverordnung in Deutschland, basierend auf EU-Vorgaben, einen Grenzwert für Nitrat von 50 Milligramm pro Liter vor. In vielen Regionen wird dieser Grenzwert um ein Vielfaches überschritten. Zur Sicherstellung der Trinkwasserqualität müssen Wasserwerke teure Gegenmaßnahmen ergreifen. Die Kosten tragen Verbraucherinnen und Verbraucher. So warnt das Umweltbundesamt vor einer möglichen Erhöhung der Trinkwasserpreise von bis zu 45 Prozent. Doch es könnte noch wesentlich teurer werden: Die EU hat Deutschland wegen der zu hohen Nitrateinträge in Grund- und Oberflächenwasser verklagt. Es drohte eine Strafzahlung von 880.000 Euro täglich, die indirekt die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler hätten zahlen müssen. Die Strafzahlungen sind nun zwar vorerst abgewendet. Jetzt muss die Düngeverordnung aber in den Bundesländern flächendeckend angewendet werden und die Nitratwerte müssen in den nächsten Jahren spürbar sinken.

© Ines Schaffranek, Graphic Recording

Unsere Klagen für sauberes Wasser

Um auf die Politik Druck auszuüben, das bestehende Umweltrecht einzuhalten, hat die DUH im Mai 2018 eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland eingereicht. Die Klage zielt darauf ab, die Düngegesetzgebung zu verschärfen. Diese ist aus Sicht der DUH auch nach der Novellierung 2020 ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers zu reduzieren und Grenzwerte einzuhalten. Im November 2019 hat die DUH zusätzlich gegen die zuständigen Landesregierungen von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen auf Grundlage der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) Klage eingereicht. Das Ziel der WRRL, die Gewässerkörper hin zu einem guten chemischen Zustand zu entwickeln, kann in der Flussgebietseinheit Ems mit den bisher festgelegten Maßnahmen nicht erreicht werden. Beide beklagten Länder haben zu hohe, nicht flächenangepasste Tierbestände und entsprechend hohe Nährstoffüberschüsse. Die zuständigen Landesbehörden werden damit aufgefordert, ein effektives Maßnahmenprogramm zum Schutz des Grundwassers vorzulegen.

Es gibt neben der EU-Trinkwasserverordnung weitere Umweltgesetze, die die gute Qualität der europäischen Gewässer sicherstellen sollen. Eine wichtige Richtlinie ist die EU-Nitratrichtlinie, weitere sind die EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), EU-Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL). Die EU- Nitratrichtlinie wurde schon im Jahr 1991 verabschiedet und schreibt seitdem den Grenzwert für Nitrat im Grundwasser auf 50 mg pro Liter vor. Das zentrale Instrument zur Einhaltung des EU Nitratgrenzwerts auf nationaler Ebene ist die Düngeverordnung. Sie hat sich allerdings in den letzten Jahren trotz mehrerer Novellierungen vor allem wegen der zahlreichen Ausnahmen und freiwilligen Maßnahmen als unzureichend erwiesen, diesen Grenzwert flächendeckend einzuhalten und Gewässer vor übermäßigen Stickstoffeinträgen zu schützen. Der Europäische Gerichtshof hat Deutschland 2018 bereits zum zweiten Mal auf Grund mangelhafter Umsetzung der EU- Nitratrichtlinie verurteilt. Die im Jahr 2000 in Kraft getretene WRRL war ein Neubeginn für die integrierte Gewässerschutzpolitik und bietet eine ganzheitliche Betrachtung der Gewässer. Auch in dieser Richtlinie wird der Grenzwert von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser festgelegt.

Unsere Forderungen

  • Eine verbesserte Düngeverordnung, vor allem jedoch deren flächendeckende Umsetzung und bessere Kontrolle 
  • Ein deutlich schärferes Düngerecht mit einer verbindlichen Stoffstrombilanz für alle Betriebe und deutlicher Senkung der maximal zulässigen Bilanzüberschüsse
  • Eine flächengebundene Tierhaltung mit max. 2 Großvieheinheiten (GV) bzw. 1,4 GV pro Hektar in ökologisch sensiblen Gebieten
  • Ein Umbau der Tierhaltung für mehr Tierwohl und eine kreislauforientierte Landwirtschaft
  • Die Einführung einer Stickstoffüberschussabgabe sowie Einführung einer Abgabe auf synthetische Düngemittel
  • Eine deutlich stärkere Ausrichtung der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) auf die Honorierung von Ökosystemleistungen-(LINK), z.B. über eine Gemeinwohlprämie
  • Eine verbesserte Förderung des ökologischen Landbaus

Landwirtschaftsdialoge für sauberes Wasser

Wir sind der Ansicht, dass Gewässerschutz nur gemeinsam mit der Landwirtschaft möglich ist, und engagieren uns für eine gesellschaftliche Wertschätzung und Finanzierung der Landwirtinnen und Landwirte für ihre Umweltleistungen. In der Modellregion Rühen im Landkreis Gifhorn in Niedersachsen wollen wir aufzeigen, wie gewässerschonende Landwirtschaft funktionieren kann. In Kooperation mit der Gewässerschutzberatung Geries Ingenieure GmbH wollen wir den Austausch der betroffenen Akteure (Landwirte, Wasserversorger, Beraterinnen, Umweltverbände) auf Augenhöhe fördern. So fanden sich am 10. März 2021 über 30 Teilnehmende zu einem ersten Dialogforum zu dem Titel „Gewässerschonende Bewirtschaftung neu durchdenken“ zusammen. Auf dem Programm standen sowohl einführende Vorträge von Seiten der Wissenschaft zu den Themen Gewässerschutz durch verschärfte Düngeregelungen, Hybridlandwirtschaft als ein möglicher Lösungsansatz für den Grundwasserschutz und das Hinterfragen der Qualitätsstandards im Lebensmitteleinzelhandel. Daneben ging es auch um die Grundlagen und Erfahrungsberichte aus der Praxis der regenerativen Landwirtschaft. Daraus entwickelte sich im Anschluss eine kontroverse Diskussion mit vielen Fragen an die Referentinnen und Referenten.

Die weiteren Dialogforen wurden mit Feldbegehungen kombiniert. Im Juli 2021 diskutierten knapp 20 Teilnehmende (Landwirtinnen und Landwirte, Umweltverbandsmitglieder, Wasserversorger und Wasserberater) anhand eines Bodenprofils über die Möglichkeiten einer gewässerschonenden Bewirtschaftung unter den besonderen Standortbedingungen der Region (durchlässige Böden und geringe Niederschlagsmengen). Im November 2021 stellte einer der teilnehmenden Landwirte seine Maschine zur flachen Bodenbearbeitung vor. Im Anschluss diskutierten abermals knapp 20 Teilnehmende u.a. über die Forschungsergebnisse eines Referenten zu verschiedenen Methoden des Humusaufbaus.

In der 34-seitigen Broschüre „Landwirtschaft und Gewässerschutz – was wir aus der Praxis lernen können“ werden zahlreiche Beispiele guter Praxis zu verschiedenen gewässerschonenden Bewirtschaftungssystemen, Maschinen, Anbaumethoden und Vermarktungsideen vorgestellt. Sie richtet sich an alle Akteure, Beratende und Entscheidungsträger der Landbewirtschaftung und Vermarktung.

Das erklärte Projektziel, die zwischen Landbewirtschaftenden und Umweltschützerinnen und -schützern entstandenen Gräben zu überbrücken, ist nach einhelliger Meinung aller Kooperationspartner und beteiligten Akteure dank des Dialogformats gelungen.

Häufig gestellte Fragen

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) trat im Jahr 2000 in Kraft und zielt darauf ab, einen guten ökologischen und chemischen Zustand für europäische Gewässer zu erreichen. Die EU- Mitgliedstaaten sind danach dazu verpflichtet, Umweltziele für Oberflächengewässer und Grundwasser in einem Maßnahmenprogramm zu verankern. Dazu zählt auch die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes von 50 mg/l. Um die Erreichung dieser Ziele sicher zu stellen, müssen seitens der zuständigen Landesbehörden flussgebietsbezogene Bewirtschaftungspläne samt Maßnahmenprogrammen erstellt werden, die zyklisch alle 6 Jahre überarbeitet werden.

Die WRRL ist die Grundlage der Klage, die die DUH am 20.11.2019 gegen die Länder Nordrhein-Westfalen (NRW) und Niedersachsen eingereicht hat. Nach der Datenlage von 2015 befanden sich 21 der insgesamt 40 Grundwasserkörper innerhalb der Flussgebietseinheit Ems in einem schlechten chemischen Zustand. Der Grund hierfür ist eine zu hohe Belastung mit Nitrat; somit überschreitet die Hälfte der Grundwasserkörper den Nitrat-Grenzwert von 50 mg/l. Mit dem Überschreiten des Nitrat-Grenzwertes verstoßen die Länder Niedersachsen und NRW gegen geltendes EU-Recht. Das macht eine Klage der Deutschen Umwelthilfe als klageberechtigter Umweltverein nicht nur möglich, sondern notwendig.

Die EU-Nitratrichtlinie existiert bereits seit 1991. Die Nitrat-Richtlinie ist damit einer der ersten europäischen Rechtsakte mit dem Ziel, die Umweltverschmutzung zu bekämpfen und die Wasserqualität zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die Wasserqualität in Europa zu schützen, indem die Grund- und Oberflächengewässer vor Nitrat-Verunreinigungen aus landwirtschaftlichen Quellen bewahrt und gute fachliche Praktiken in der Landwirtschaft gefördert werden. Es wird die Einhaltung des Nitrat-Grenzwertes von 50 mg/l vorgeschrieben. 
Die Klage der DUH auf Grundlage der EU-Nitratrichtlinie zielt darauf ab, das nationale Düngerecht zu reformieren, welches die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland darstellt. Die im Jahr 2017 und 2020 novellierte Düngeverordnung ist aus Sicht der DUH ungeeignet, die zu hohe Nitratbelastung des Grundwassers und der Gewässer schnellstmöglich zu reduzieren. Deshalb reichte die DUH im Juli 2018 Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundes-Landwirtschaftsministerium, ein, die beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen anhängig ist. 

Bei Verbandsklagen wie die im Fall Nitrat wäre das bestmögliche Szenario, dass es gar nicht zu einem solchen Verfahren gekommen wäre, da die zuständigen Stellen die Umsetzung von EU-Recht angehen, ohne das gerichtliche Schritte eingeleitet werden müssen. Sollten Verbandsklagen doch von Nöten werden, weil Umweltrecht nicht eingehalten wird, ist der beste Fall ein schnelles Ergebnis, dass die Regierung zu Einhaltung von Umweltstandards bringt. Auch die Abwendung von weiteren Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission und damit einhergehende Strafzahlungen, die Steuerzahler zahlen müsste, ist im Falle Nitrat ein wichtiges Klageziel.  

Über die Hälfte der Grundwasserkörper der Flussgebietseinheit Ems sind in einem schlechten chemischen Zustand auf Grund zu hoher Nitratbelastung. In all diesen Gewässern wird der Nitratgrenzwert von 50 mg/l überschritten.

Niedersachsen und Teile NRWs haben seit Jahren zu hohe Nährstoffüberschüsse, da auf großen Flächen eine intensive Landwirtschaft betrieben wird. Grundwasser und Oberflächengewässer werden dadurch stark belastet. Die Flussgebietseinheit Ems ist zudem wegen der hohen Nutztierdichte und ungünstig durchlässigen, sandigen Böden besonders stark von der Nitratbelastung im Grundwasser betroffen.

Die EU-Landwirtschaftspolitik (GAP) setzt seit Jahrzehnten falsche Anreize. Noch immer fließt zu viel Geld in Form von EU-Subventionen über Direktzahlungen in die Landwirtschaft. Diese Zahlungen sind flächengebunden und werden unabhängig davon ausgezahlt, ob Massentierhaltung betrieben oder auf ökologische Bewirtschaftung gesetzt wird. Zwar werden in der GAP nach 2021 sogenannte Öko-Regelung zum Tragen kommen, eine wirkliche Abkehr vom bisherigen und im Anbetracht der Klima- und Biodiversitätskrise fatalen System der Direktzahlungen stellt das aber nicht da. Umweltmaßnahmen der Landwirtschaft werden weiterhin nicht im nötigen Umfang honoriert, wodurch die Anreize der GAP zu einer umwelt- und gewässerschonenden Landwirtschaft hinter ihrem Potential zurückbleiben. 

Auch die deutsche Politik hat in den letzten Jahrzehnten wenig dafür getan, die Landwirtschaft umwelt- und gewässerschonend zu gestalten. Stattdessen wurden Veränderungen durch langwierige Gesetzgebungsprozesse hinausgezögert. Die Politik des Bundeslandwirtschaftsministeriums war zu lange passiv und setzte zum Schutz der Umwelt größtenteils auf freiwillige oder zu unkonkrete Maßnahmen. Zudem werden Initiativen des Bundeslandwirtschaftsministeriums oft durch den Deutschen Bauernverband, die politische Interessensvertretung der konventionellen Landwirtschaft in Deutschland, gezielt aufgehalten. Die Maßnahmen zum Schutz des Wassers müssen nun umso intensiver ausfallen, nachdem sie über Jahre verschleppt wurden.

Nach einer größeren Düngereduzierung sind geringe Ertragsrückgänge möglich. Sie entstehen aber nur dann, wenn es zu einer Unterversorgung der Pflanze kommt. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass die vorhandenen Stickstoffvorräte im Boden oft unterschätzt bzw. als zu gering veranschlagt werden. Dadurch wird ein höherer Düngebedarf als eigentlich nötig berechnet. Durch eine reduzierte aber dennoch bedarfsgerechte Düngung ist es demnach möglich, gleichbleibende Erträge zu erzielen, ohne dass übermäßig viel Nitrat ins Grundwasser entweicht. Statt diese wissenschaftlichen Erkenntnisse bei der neuen Düngeverordnung zu berücksichtigen, lässt die Politik gesetzlich Stickstoffmengen bei der Düngung zu, die den eigentlichen Bedarf der Pflanze übersteigen.

Copyright Navigationsbild: Thorsten Schier - Fotolia
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