Eine Reihe von parkenden Autos, daneben die Energieeffizienzleiste

Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch, CO2-Emissionen und CO2-Effizienzklasse

Die Information des Verbrauchers über den Kraftstoffverbrauch und die damit verbundenen Klimagasemissionen von Pkw ist einer der vier offiziellen "Pfeiler" des Klimaschutzes der Europäischen Union. Die EU-Richtlinie wurde 2004 mit der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV) in deutsches Recht umgesetzt.

Die vergleichbaren und überall verfügbaren Umweltinformationen sollen es dem Autokäufer ermöglichen, eine bewusste Entscheidung zugunsten eines sparsamen und klimaschonenden Fahrzeugs zu treffen. Dies schafft wiederum weitere Anreize für die Automobilhersteller zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs der von ihnen hergestellten Modelle.

Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht nur für fabrikneue Fahrzeuge, sondern auch für sogenannte Tageszulassungen und Fahrzeuge mit geringer Laufleistung, die z. B. als Vorführwagen nur kurzfristig zwischengenutzt wurden.

© dena

Wenn Hersteller und Händler einen neuen Pkw ausstellen oder zum Verkauf oder Leasing anbieten, müssen sie am Fahrzeug oder in dessen unmittelbarer Nähe einen Hinweis auf den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die CO2-Effizienzklasse anbringen.

Zur besseren Wiedererkennung ist dazu ein einheitliches Formblatt zu verwenden. Es muss deutlich sichtbar sein und dem Fahrzeug eindeutig zugeordnet werden können. Neben dem Kraftstoffverbrauch (und ggf. Stromverbrauch) und den CO2-Emissionen informiert es auch über die CO2-Effizienzklasse auf einer Farbskala von A+ (grün = effizient) bis G (rot = ineffizient).

Doch die Einteilung in Effizienzklassen trägt maßgeblich die Handschrift der deutschen Automobilindustrie und begünstigt schwere, stark motorisierte Fahrzeuge. Denn sie berücksichtigt nicht nur die CO2-Emissionen sondern auch das Fahrzeuggewicht. Bei gleichem CO2-Ausstoß erhalten schwere Fahrzeuge eine bessere Effizienzklasse als leichte.

Es leuchtet ein, dass ein geräumiges Familienauto mehr Kraftstoff verbraucht als ein Kleinwagen. Doch niemand wählt sein neues Auto nach dem Gewicht aus. Die DUH setzt sich deshalb für eine Differenzierung der Fahrzeuge nach ihrem tatsächlichen Nutzwert, d. h. ihrem Platzangebot ein. Ein geeignetes Maß dafür ist die Fahrzeugstandfläche (Radstand x Spurweite).

Hersteller und Händler sind verpflichtet, bereits bei der Bewerbung neuer Pkw (z. B. in Zeitungsanzeigen) über deren Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen zu informieren.

Dabei genügt es nicht, wenn die Umweltinformationen so klein oder unübersichtlich angegeben werden, dass man höchstens zufällig auf sie stößt oder sie nur mit Mühe erfassen kann.

Sie müssen vielmehr auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft. Den Kaufinteressenten sollen der Verbrauch und der CO2-Ausstoß deutlich vor Augen geführt werden, damit sie die Umweltverträglichkeit und die Verbrauchskosten von Anfang an in ihre Kaufentscheidung einbeziehen können.

Auch im Internet müssen Autohersteller und -händler über den Spritverbrauch und die CO2-Emissionen der beworbenen Neuwagen informieren.

Wie in Zeitungsanzeigen müssen die Umweltinformationen auch bei elektronischer Werbung auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein als der Hauptteil der Werbebotschaft.

Außerdem müssen die Verbrauchs- und CO2-Werte automatisch gleichzeitig mit den erstmaligen Motorisierungsangaben (z. B. Motorleistung, Beschleunigung oder Hubraum wie "1.6 l") angezeigt werden. Es reicht nicht aus, wenn die Verbraucherinformationen erst nach einem weiteren Klick oder als sogenannter "Mouse-over-Effekt" angezeigt werden.

Sinn und Zweck der Bestimmung ist es, dass Verbraucher ihre Vorauswahl nicht allein nach der Motorleistung treffen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, ihr Interesse von vorneherein auf Fahrzeuge mit geringen Verbrauchs- und Emissionswerten zu lenken. Dies bringt das Oberlandesgericht Naumburg treffend auf den Punkt: „Denn hat sich der Kunde erstmal auf ein Modell mental festgelegt, wird die nachträgliche Kenntnis des Kraftstoffverbrauchs diese Entscheidung kaum mehr infrage stellen."

Die Kennzeichnungspflicht gilt selbstverständlich auch für Autowerbung auf Online-Plattformen wie Facebook oder Youtube sowie Apps für mobile Endgeräte.

Als ein vom Bundesamt für Justiz anerkannter Verbraucherschutzverband gehört es zu den Aufgaben der DUH, Verbraucherrechte durchzusetzen. Hierzu gehören auch die Verbrauchskennzeichnungsvorschriften bei der Werbung für neue Autos. Wir führen Stichproben zur Überprüfung von Produkten im Handel durch und kontrollieren die Einhaltung umwelt- und gesundheitsbezogener Vorgaben.

Dennoch versuchen die Automobilindustrie und der Autohandel mit immer neuen Tricks, dem Verbraucher diese für seine Kaufentscheidung wichtigen Informationen entweder gänzlich vorzuenthalten, sie im Kleingedruckten zu verstecken oder gar falsche Angaben zu machen.

Unsere Stellungnahme zur Novellierung der EU-Richtlinie

Die EU-Kommission evaluiert derzeit die Kennzeichnungsrichtlinie 1999/94/EG für Pkw. Mit einer umfangreichen Stellungnahme hat sich die DUH im Konsultationsverfahren zur Evaluierung der Richtlinie eingebracht.

Weiterführende Links

Kontakt

Copyright: © Steffen Holzmann / DUH

Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Marktüberwachung
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