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Klage für Sauberes Wasser – Minderung der Quecksilberbelastung in Nordrhein-Westfalen

Quecksilber ist ein hochgiftiger Stoff, der über die Luft in Seen und Flüsse gelangt und dort Tiere, Umwelt und Gesundheit der Menschen belastet. Es kann vom Organismus schlecht ausgeschieden werden und reichert sich deshalb im Körper an. Quecksilber, das durch Fischverzehr aufgenommen wird, kann das zentrale Nervensystem insbesondere von ungeborenen Kindern schädigen sowie zu irreversiblen Hirnschäden führen.

An vielen Orten wird der Grenzwert für giftiges Quecksilber in Fischproben aus Oberflächengewässer teils massiv überschritten. Allein in Nordrhein-Westfalen werden an allen Messtellen die Grenzwerte überschritten - teils sogar massiv. Der überwiegende Anteil der Quecksilberemissionen in Nordrhein-Westfalen stammt aus den drei verbliebenen Braunkohlekraftwerken von RWE – deshalb fordern wir als Sofortmaßnahme den Einbau wirksamer Abgasreinigungstechnik.

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie WRRL soll die Qualität von Oberflächengewässern schützen und verbessern. Das betrifft sowohl Fragen etwa der Durchgängigkeit der Gewässer für Fische als auch den chemischen Zustand des Wassers, also die Belastung mit Schadstoffen. Quecksilber ist einer dieser Schadstoffe. Die Landesregierung hat aber keine Maßnahmen in Planung, um die Belastung durch Quecksilber zu reduzieren. Deshalb haben wir vor dem Oberverwaltungsgericht Münster Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) auf Sauberes Wasser eingereicht.

Unsere Klage zielt auf die Erstellung eines Bewirtschaftungsplans, der wirksame Maßnahmen zur Reduzierung des Eintrags giftigen Quecksilbers ins Wasser enthält. Die Nichtrgierungsorganisation ClientEarth unterstützt uns dabei.

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Klageschrift Quecksilber OVGNRW

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Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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