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Eine Gelegenheit zur Förderung der Verkehrswende

Montag, 15.06.2020

Der Verkehr ist der einzige Sektor in Deutschland, in dem die CO2-Emissionen seit 1990 nicht gesunken sind. Nach aktuellen Zahlen liegen die Verkehrsemissionen im Jahr 2019 bei 163 Millionen Tonnen CO2 – 1990 waren es 164 Millionen. EU-weit stammen etwa 30 Prozent der Treibhausgas-Emissionen aus dem Verkehr, davon mehr als 70 Prozent aus dem Straßenverkehr. Mehr als 30 Prozent des gesamten Endenergiebedarfs geht in den Verkehrssektor.

© disq/Fotolia

Daher fordern wir die Bundesregierung auf, Klimaschutz im Verkehr während der Ratspräsidentschaft zu einem zentralen Thema zu machen. Eine Verkehrswende ist Voraussetzung für Klimaschutz und Luftreinhaltung, aber auch eine einzigartige Gelegenheit für Europa, Arbeitsplätze zu schaffen und Innovationen voranzutreiben.

EU-Klimaziele für 2030 anheben, Klimaneutralität deutlich vor 2050 sicherstellen

Ein Europäisches Klimagesetz muss das EU-weite Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft deutlich vor 2050 verbindlich verankern, Zwischenziele bereits ab 2025 verbindlich definieren und eine mögliche Nachjustierung verankern.

Für den Verkehrssektor ist der Ausstieg aus fossilen Energieträgern und der Umstieg auf emissionsfreie Antriebe eine der zentralen Anforderungen, um die Klimaschutzziele zu erreichen. Die deutsche Präsidentschaft muss daher die anstehenden Gesetzesinitiativen vorantreiben:

  • Revision der CO2-Standards für neue Pkw, leichte Nutzfahrzeuge und Lkw

Die europäische CO2-Regulierung für Pkw und leichte Nutzfahrzeuge ist das zentrale Element, um das Angebot an effizienten und erschwinglichen Fahrzeugmodellen auf dem EU-Markt zu erhöhen. Dies dient nicht zuletzt den europäischen Verbraucher*innen. Die Kommission hat angekündigt, die Regulierung bis 2021 einer Revision zu unterziehen. Deutschland sollte die hierzu in Kürze zu erwartenden EU-Beratungen nicht blockieren, verzögern oder schwächen. Vielmehr sollte das Minderungsziel für 2030 angehoben und ein Ziel für den Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor festgelegt werden, das einen raschen Weg in Richtung 100 Prozent emissionsfreie Neuwagen ebnet. Die EU-CO2-Standards dürfen nicht durch eine Anrechnung alternativer Kraftstoffe verwässert werden.

  • Infrastruktur für alternative Kraftstoffe für emissionsfreie Pkw, Lkw und Schiffe

Die Überarbeitung der AFID bietet die Möglichkeit, einen europäischen Markt für E-Mobilität und Ladeinfrastruktur zu schaffen.

Sämtliche Infrastrukturziele für Erdgas (CNG und LNG) sollten nach 2025 auslaufen. Erdgas ist und bleibt ein fossiler Kraftstoff, dessen anhaltende Nutzung der notwendigen Dekarbonisierung des Sektors entgegensteht. Die Verfügbarkeit von nachhaltigem Biomethan aus Reststoffen ist äußerst begrenzt und sollte anderen Sektoren wie der Stromerzeugung oder dem Wärmemarkt zur Verfügung stehen.

Für die Schifffahrt sollte in allen relevanten EU-Häfen die Landstromversorgung sowie die Infrastruktur für die Lagerung kohlenstofffreier Kraftstoffe (zum Beispiel Wasserstoff und Ammoniak) vorgeschrieben werden. Das derzeitige Mandat für die LNG-Infrastruktur in europäischen Häfen sollte eingestellt werden.

  • Maut

Die Überarbeitung der Eurovignettenrichtlinie ist eine einmalige Gelegenheit für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft: So steht als eine der wichtigsten Änderungen zur Diskussion, die Mautgebühren nach CO2 zu differenzieren und CO2 als externen Kostenfaktor anzuwenden. Damit entsteht ein konkreter Anreiz für emissionsarme und emissionsfreie Lkw. Keine reduzierten Mautsätze dürfen für Lkw mit CNG oder LNG gewährt werden.

  • EU-Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität

Die noch in diesem Jahr angekündigte EU-Strategie für eine nachhaltige und intelligente Mobilität muss einen klaren und verbindlichen Pfad zur vollständigen Dekarbonisierung des Verkehrssektors und zur Umsetzung der Verkehrswende aufzeigen.

Unsere Positionen zur deutschen EU-Ratspräsidentschaft 2020

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