Auto-Werbung

Verbrauchertäuschung: Unsere Top Ten

Als ein vom Bundesamt für Justiz anerkannter Verbraucherschutzverband gehört es zu den Aufgaben der DUH, Verbraucherrechte durchzusetzen. Hierzu gehören auch die Verbrauchskennzeichnungsvorschriften bei der Werbung für neue Autos. Wir führen Stichproben zur Überprüfung von Produkten im Handel durch und kontrollieren die Einhaltung umwelt- und gesundheitsbezogener Produktvorgaben.
 
Der Automobilbranche ist es naturgemäß ein Dorn im Auge, dass wir auf korrekten Verbrauchsangaben bestehen und diese notfalls auch gerichtlich durchsetzen. So erklärte der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kürzlich in einer Pressemitteilung, es „würden abstruse Verstöße wie die Schriftgröße der notwendigen Hinweise oder deren Platzierung in einer Anzeige sowie fehlende Hinweise beim Teilen von Artikeln in sozialen Netzwerken abgemahnt“.
 
Dabei ist gesetzlich ausdrücklich geregelt, dass die Angaben zum Kraftstoffverbrauch und den CO2-Emissionen „auch bei flüchtigem Lesen leicht verständlich, gut lesbar und nicht weniger hervorgehoben sein [müssen] als der Hauptteil der Werbebotschaft.“
Der Verbraucher soll das beworbene Fahrzeug hinsichtlich seiner Umweltauswirkungen schon auf den ersten Blick einordnen können.
 
Dies gilt auch für Werbung im Internet. Dort müssen die Verbrauchs- und Emissionswerte gleichzeitig mit den Motorisierungsangaben angezeigt werden und nicht erst auf weiteren Seiten nach mehreren Klicks. Dadurch soll das Interesse des  Verbrauchers von vorneherein auf umweltfreundliche Fahrzeuge gelenkt werden. Mit den Worten des Oberlandesgerichts Oldenburg: „Es kommt dann unter Umständen nicht mehr zu einem Doppelklick auf ein bestimmtes Fahrzeug, weil der Verbraucher wegen zu hoher Werte kein Interesse mehr an dem betreffenden Pkw hat. Genau dies soll durch die Pflicht, die Angaben gleichzeitig mit den Motorisierungsangaben zu machen, erreicht werden.“ (Urteil vom 20. Juli 2012, Az.: 6 U 72/12).
 
Dennoch versuchen die Automobilindustrie und der Autohandel mit immer neuen Tricks, dem Verbraucher diese für seine Kaufentscheidung wichtigen Informationen entweder gänzlich vorzuenthalten, sie im Kleingedruckten zu verstecken oder gar falsche Angaben zu machen.
 

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Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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Copyright: © Steffen Holzmann / DUH

Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Marktüberwachung
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