Energieeinsparverordnung

Seit dem 1. Oktober 2009 ist die Energieeinsparverordnung EnEV 2009 in Kraft. Die erste Fassung der Energieeinsparverordnung fasste 2002 die Wärmeschutz- und Heizungsanlagenverordnung zusammen. Die aktuelle Novelle setzt die Beschlüsse der Bundesregierung zum integrierten Energie- und Klimaprogramm (IEKP) weitgehend um. Für die Gebäudehülle wurden neue Referenzwerte festgelegt und die Anforderungen an die Nachrüstung im Baubestand überarbeitet.

Dem ersten gesetzten Ziel, der Senkung des Jahres-Primärenergiebedarfs (Energie-, Heizungs- und Warmwasserbedarf) bei Wohn- und Bürogebäuden um 30 Prozent, soll eine weitere Verschärfung um 30% im Jahr 2012 folgen.

Um diese Reduktionsraten zu erreichen, werden in der EnEV 2009 entsprechende rechtliche Vorgaben gemacht, welcher energetische Standard für Neu- und Altbauten erreicht werden muss. Die Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten steigen um durchschnittlich 15% und die an die Bauteile für die Altbaumodernisierung (Fassade, Fenster und Dach) um 30%. Das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehüllen muss entsprechend der beiden Werte mehr leiten als bisher. Diese Vorgaben können durch den Einsatz von Baumaterialien mit möglichst geringer Leitfähigkeit erreicht werden, die besonders gute Dämmeigenschaft haben.

Anforderungen an Gebäudeteile

Ein zentrales Maß im Zusammenhang mit der Wärmedämmung ist der so genannte U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient, früher k-Wert). Dieser gibt an, wie hoch die Wärmemenge ist, die durch eine Bauteilfläche von 100 m² pro Stunde transportiert wird, wenn zwischen dem Innen- und Außenbereich ein Temperaturunterschied von 10 Grad besteht. Die Angabe des Werts erfolgt entweder in Kilowattstunde/100 Quadratmeter (kWh/m2) oder Watt/Quadratmeter Kelvin (W/m2K). Je kleiner der U-Wert, desto besser die Isolierleistung des Materials.

Anforderungen an Neubauten

Die EnEV reguliert Wohn- und Nichtwohngebäude, sowohl im Bereich der Neubauten als auch des Bestandes. Dabei geht es vorrangig um die Qualität der Gebäudehülle, Lüftungsverluste, Warmwassererzeugung und die Qualität der verwendeten Anlagentechnik – bei Nichtwohngebäuden zusätzlich noch Beleuchtung. Seit 2009 wird bei der Planung von Nichtwohngebäuden und Wohngebäuden der Jahres-Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes berechnet, der gleichzeitig den Maximalbedarf an Energie für das zu planende Gebäude darstellt. Dabei hat das Referenzgebäude die gleiche Geometrie bei Nettogrundfläche, Ausrichtung und Nutzung wie das geplante Gebäude. Zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes wählt man die hierfür festgelegten Werte für die einzelnen Bauteile aus der EnEV (Tabelle 1). Die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf bei Neubauten wurden mit der neuen EnEV um etwa 30 Prozent erhöht. Allerdings entspricht dieser Wert durch die Verwendung des Referenzgebäudeverfahrens nicht der tatsächlichen Verschärfung, die nicht genau beziffert werden kann. Die Anforderungen an die Wärmedämmung der gesamten Gebäudehülle, ohne Fensterflächenanteil und Oberflächen/ Volumenverhältnis, wurde gegenüber 2007 um 10 – 20% erhöht.

Anforderungen an Bauteile zur Sanierung von Bestandsbauten

Bei größeren baulichen Änderungen der Gebäudehüllen, Erweiterungen und Ausbau (Sanierung) werden ebenfalls energetische Mindeststandards für einzelne Bauteile festgelegt (Tabelle 2).Diese wurden im Vergleich zu 2007 um 30% verbessert. Alternativ können die einzelnen Ersatzbauteile die jeweiligen Höchstwerte aus Tabelle 2 einhalten oder der Jahresprimärenergiebedarf des Referenzgebäudes des sanieren Altbaus übersteigt die Werte eines gleichwertigen Neubaus um nicht mehr als 40%.

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz

Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) trat am 1.1.2009 in Kraft und regelt den Einsatz erneuerbarer Energien durch die so genannte Nutzungspflicht im Neubaubereich. Hierdurch werden wichtige Inhalte des integrierten Energie- und Klimaprogramms (IEKP) umgesetzt. Die Hälfte des Energieverbrauchs in Deutschland wird zur Wärmeerzeugung genutzt. Nur etwa 6% der in Deutschland benötigten Wärme wird durch erneuerbare Energien (Hauptanteil daran: Holz) erzeugt, der Rest wird aus fossilen Energiequellen wie Kohle oder Erdöl gewonnen. Ziel des EEWärmeG ist es, bis 2020 den Anteil der Erneuerbaren Energien, der zur Deckung des Wärme- bzw. Kältebedarfs von Gebäuden benötigt wird auf 14% zu steigern.

Das bedeutet, dass ein vorgeschriebener Prozentsatz der Wärmeversorgung eines Gebäudes mit erneuerbaren Energien zu decken ist. Die Eigentümer von Altbauten werden bisher nach dem Gesetz noch nicht zum Einsatz erneuerbarer Energien verpflichtet. Fördermittel sollen einen Anreiz schaffen, freiwillig den Anteil Erneuerbarer Energien zur Wärmegewinnung zu erhöhen. Ein europäisches Gesetz sieht allerdings vor, dass auch Altbauten in die Nutzungsplicht mit einbezogen werden, wenn erhebliche Renovierungsarbeiten vorgenommen werden. Dieses Gesetz bedarf einer nationalen Umsetzung bis 2015, und tritt dann auch in Kraft.

Energieeffizienz in Altbauten

Unabhängig von der europäischen Regelung zur Einbeziehung von Altbauten sieht die Bunderegierung in ihrem im Herbst 2010 vorgelegten Energiekonzept vor, die jährliche Sanierungsrate der Altbauten von derzeit etwa 1% auf 2% zu verdoppeln. Ziel ist es, „bis 2050 nahezu einen klimaneutralen Gebäudebestand zu haben“.

Das Energiekonzept der Bunderegierung definiert einen „neuen strategischen Ansatz“, der Gebäudeeigentümern langfristige Klarheit über die Sanierungsanforderungen verschaffen soll. Dieser besteht neben neuen bzw. überarbeiteten Gesetzen aus dem Angebot finanzieller Förderung.

Derzeit liegt etwa ein Faktor fünf zwischen den Fördersummen, die notwendig wären, um die anvisierte Verdoppelung der Sanierungsrate etwa durch zinsverbilligte Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zu erreichen und den bereitgestellten Mitteln. Gleichzeitig hat die Regierung den Fördertopf für Sanierungen im Jahr 2011 von zwei auf knapp eine Milliarde Euro halbiert.

Umso größer muss das Interesse sein, innovative, vor allem aber finanziell günstige Maßnahmen anzureizen, die einfach und effizient möglichst hohe Einsparerfolge erbringen.

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