Wenig Emissionen? - Irreführende Werbung für PS-Monster

Das Landgericht Frankfurt am Main bestätigt die Auffassung der DUH: Jaguar Deutschland darf nicht mit „wenig Emissionen“ werben. Die Werbung mit nicht vorhandenen Umwelteigenschaften von Jaguar-Modellen ist irreführend und missachtet Verbraucherrechte.

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) siegte im Oktober 2010 beim Landgericht Frankfurt am Main in einem Verfahren gegen Jaguar Deutschland wegen deren verbrauchertäuschenden Aussagen, die in einer Werbeanzeige beworbenen Jaguar-Modelle hätten „wenig Emissionen“ (Aktenzeichen 3-08 O 82/10).

Mit einer ganzseitigen Zeitungsanzeige warb die Deutschlandvertretung der Marke Jaguar für das neue PS-Monster des Fahrzeugherstellers, das nur noch „wenig Emissionen“ verursachen würde. Dabei emittiert das Modell in seiner stärksten Motorisierung mit 510 PS stolze 289 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer (g CO2/km)! Das ist mehr als 3-mal so viel wie beispielsweise der Toyota Prius (89 g CO2/km) oder ca. 2 ½-mal soviel wie die Oberklassen-Limousine Volvo S 80 DRIVe mit vergleichbarem Platzangebot (119 g CO2/km).

Foto: DUH© DUH

Das Landgericht Frankfurt am Main stellte nun klar, dass eine solche Werbung irreführend ist, da sie unwahre und zur Täuschung geeignete Aussagen über die Eigenschaften eines Pkw enthält. Beim Durchschnittsverbraucher werde der fälschliche Eindruck erweckt, es handele sich um ein umweltverträgliches Fahrzeug, das wenige Emissionen verursacht. Denn CO2-Emissionen von bis zu 289 g/km seien im Vergleich zur Mehrzahl der sich auf dem Markt befindlichen Fahrzeuge nicht wenig, sondern viel.

Jaguar Deutschland argumentierte, die Werbeaussage beziehe sich nur auf Konkurrenzfabrikate mit vergleichbar hoher Motorstärke. Dem hielt das Gericht jedoch entgegen, dass es bei der Beurteilung der Werbung auf den ersten Eindruck ankomme, der bei einem Zeitungsleser erweckt werde. Da die Anzeige keinen Hinweis auf vergleichbare Fahrzeuge enthält, müsse der Durchschnittsverbraucher davon ausgehen, dass das beworbene Modell absolut gesehen wenig CO2-Emissionen verursacht.

In der Urteilsbegründung heißt es weiter: „Damit soll der Leser, insbesondere umweltbewusste Autofahrer, angelockt werden, sich mit der Anzeige und dem neuen Jaguar XJ näher zu beschäftigen. Wenn er dann merkt, dass diese Aussage nur in Bezug auf vergleichbare Konkurrenzfahrzeuge stimmen kann, und nicht absolut gesehen, hat die irreführende Werbung ihre Anlockwirkung schon entfaltet und deshalb ist eine Irreführung gegeben“.

Selbst in Bezug auf vergleichbare Konkurrenzfahrzeuge sei die Werbeaussage „wenig Emissionen“ falsch. Die Aussage wäre nur dann zutreffend, wenn das beworbene Modell in allen Ausführungen markant geringere CO2-Emissionen als vergleichbare Fahrzeuge aufweise. Dies sei jedoch auch im Vergleich zu den von Jaguar Deutschland angeführten Vergleichsmodellen nicht gegeben: „Ein so geringer Abstand rechtfertigt es jedoch nicht, ein Fahrzeug, das im Vergleich zu allen Fahrzeugen viel CO2-Emission verursacht, mit der umweltbezogenen Aussage „wenig Emission“ zu bewerben, wenn der Unterschied zu vergleichbaren Fahrzeugen nur zwischen 0,6 % und 8,5 % liegt“, so das Gericht.

Kontakt

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Agnes Sauter
Bereichsleiterin Ökologische Marktüberwachung
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Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
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