Qualitätskriterien

für die Einschätzung des lokalen Agenda-21-Prozesses

Mit Hilfe der Qualitätskriterien können die Kommunen ermitteln, ob der Agenda-Prozess eine wirksame Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an Planungen und Entscheidungen ermöglicht. Ein wesentliches Erfolgskriterium ist dabei, wie weit Ziele, Ideen und Projekte des Agenda-Prozesses und die politischen Entscheidungen der Kommune Hand in Hand gehen.

Übersicht über die Qualitätskriterien des Wettbewerbs "Zukunftsfähige Kommune"

Organisation des lokalen Agenda-Prozesses

  1. Das Kommunalparlament beschließt die Erarbeitung einer Lokalen Agenda 21.
  2. Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen sprechen das Vorgehen für die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 gemeinsam ab.
  3. Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen verständigen sich gemeinsam über Zeitplan, Teilziele und Ziele des Erarbeitungsprozesses.
  4. Die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 und die dafür notwendigen Arbeitsschritte werden mit Hilfe der Verwaltung organisiert und koordiniert.
  5. Die Erarbeitung der Lokalen Agenda 21 wird mit einer Auftaktveranstaltung oder mit anderen öffentlich wirksamen Maßnahmen eingeleitet.
  6. Die Öffentlichkeit wird regelmäßig über den Fortgang der Lokalen Agenda 21 informiert.
  7. Innerhalb der Verwaltung wird regelmäßig über den Fortgang der Lokalen Agenda 21 informiert.
  8. Es findet ein regelmäßiger Austausch zwischen Kommunalparlament und Agenda 21-Beteiligten statt.
  9. Das Kommunalparlament, Agenda 21-Prozess Beteiligte und/oder Sponsoren stellen Finanz- und/oder Sachmittel für die Umsetzung von Maßnahmen und Projekten bereit.

Qualität des Konsultationsprozesses

  1. Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen verständigen sich gemeinsam über die vorrangig zu behandelnden sozialen, ökologischen und ökonomischen Probleme.
  2. Durch Moderation oder durch andere Formen der Kommunikationsgestaltung wird gewährleistet, dass die Agenda 21-Beteiligten bei Veranstaltungen bzw. Sitzungen gleichberechtigt mitreden und mitarbeiten können.
  3. Wie beteiligen sich Gruppierungen wie Kinder, Jugendliche, Migranten, Behinderte, Gewerbe und Handel, Landwirtschaft, Umweltverbände/-institutionen, Eine-Welt-Gruppen, Sozial engagierte Vereine/Institutionen, Wissenschaft, Kultur, Presse, Kommunalpolitik, Kommunalverwaltung am lokalen Agenda 21-Prozess?

Ergebnisse

  1. Für die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt bzw. Gemeinde erarbeiten Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen gemeinsam ein Leitbild und Leitlinien.
  2. Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen erarbeiten gemeinsam ein Handlungsprogramm bzw. einen Aktionsplan, einen Maßnahmenplan oder einen Projektplan.
  3. Das erarbeitete Handlungsprogramm, der Aktionsplan, der Maßnahmenplan oder der Projektplan sind mit einem Umsetzungs- bzw. Zeitplan versehen.
  4. Es werden Projekte bzw. Maßnahmen realisiert, die von Kommunalverwaltung, Kommunalpolitik, Interessengruppen, Bürger und Bürgerinnen in Arbeitskreisen, Zukunftswerkstätten etc. gemeinsam konzipiert werden.
  5. Das Leitbild und die Leitlinien werden dem Kommunalparlament vorgelegt.
  6. Das Handlungsprogramm, der Aktionsplan, der Maßnahmenplan oder der Projektplan wird dem Kommunalparlament vorgelegt.
  7. Beschlussvorlagen werden von der Kommunalverwaltung im Hinblick auf Nachhaltigkeit geprüft und mit dem Prüfergebnis dem Kommunalparlament vorgelegt.
  8. In die Aufstellung und Fortschreibung kommunaler Planungen und Konzepte fließen die Ergebnisse des Erarbeitungsprozesses der Lokalen Agenda 21 ein.
  9. Über die zukunftsfähige Entwicklung der Stadt bzw. Gemeinde wird anhand von Indikatoren regelmäßig Bericht erstattet.
  10. Über die Fortschritte der Ergebnisse, die im Rahmen des lokalen Agenda 21-Prozess erarbeitet wurden und nun umgesetzt werden, wird regelmäßig Bericht erstattet.

Kontakt

Copyright: © Holzmann / DUH

Markus Zipf
Bereichsleiter Kommunaler Umweltschutz
Tel.: 07732 9995-65
E-Mail: Mail schreiben

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