Nationalparke

Nationalparke (NLP) sind gemäß § 24 des BNatschG „einheitlich zu schützende Gebiete, die

  • großräumig und von besonderer Eigenart sind,
  • im überwiegenden Teil ihres Gebietes die Voraussetzungen eines Naturschutzgebietes erfüllen,
  • in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets sich in einem vom Menschen nicht oder  wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.“

Vorrangiges Ziel der Nationalparke ist der Erhalt und die Zulassung möglichst ungestörter Abläufe der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik. Wirtschaftliche Nutzungen der natürlichen Ressourcen durch Land-, Forst-, Wasserwirtschaft, Jagd oder Fischerei sind dadurch weitgehend ausgeschlossen. Soweit es der jeweilige Schutzzweck erlaubt, sollen Nationalparke wissenschaftlichen Beobachtungen, der naturkundlichen Bildung und dem Naturerlebnis der Bevölkerung dienen.

Die Ausweisung von Nationalparken erfolgt durch die Länder im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr-, Bau- und Wohnungswesen. Die gesetzliche Grundlage für Nationalparke in Deutschland hat sich mit der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) Anfang 2002 gegenüber der vorherigen Fassung vereinfacht. So ist nun auch die Ausweisung von sogenannten „Entwicklungsnationalparken“ möglich, bei denen ein vom Menschen nicht oder nur wenig beeinflusster Zustand angestrebt wird. Dadurch wird die Ausweisung neuer Nationalparke in Deutschland erleichtert. Darüber hinaus entfällt die Zielsetzung, Nationalparke vornehmlich zur Erhaltung eines möglichst artenreichen heimischen Tier- und Pflanzenbestandes auszuweisen. Somit können auch weniger artenreiche Lebensräume wie Hochmoore oder Auwälder, die aber gefährdete und seltene Arten aufweisen, Berücksichtigung finden. Viele der bestehenden Nationalparke sind weitgehend „Ziel-Nationalparke“, d.h. sie erfüllen in Teilen die Kriterien ungestörter Naturentwicklung. Durch geeignete Steuerungsmaßnahmen, die in  Managementplänen festgelegt sind, sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit künftig in einem überwiegenden Flächenanteil der Gebiete den natürlichen und dynamischen Abläufen in der Natur Vorrang eingeräumt werden kann. Die Richtlinien der IUCN geben vor, dass mindestens 75 % der Gesamtfläche einem weitgehend naturnahen Zustand entsprechen und keiner dem Schutzzweck entgegenstehenden Nutzung unterliegen dürfen, um auch nach internationalem Standard als Nationalpark anerkannt zu werden. Die deutschen Nationalparks Bayerischer Wald, Berchtesgaden und Jasmund wurden bereits durch die IUCN anerkannt, andere befinden sich noch im Anerkennungsverfahren.

Derzeit gibt es in Deutschland 13 Nationalparke. Ihre Gesamtfläche hat sich in den vergangenen drei Jahren von 730.505 ha auf 947.859 ha vergrößert. Dies ist insbesondere auf die Gebietserweiterungen der Nationalparke Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer und Niedersächsisches Wattenmeer zurückzuführen. Bezogen auf die statistische Fläche Deutschlands, bei der die marinen Gebiete unberücksichtigt bleiben, entspricht die Gesamtfläche der Nationalparke einem Flächenanteil von 0,5 % des Bundesgebietes.

Trotz der wenigen verbliebenen Reste ursprünglicher Natur in Mitteleuropa, gibt es in Deutschland noch eine Reihe von Gebieten, die sich als Nationalpark eignen. Insbesondere verschiedene Buchenwaldökosysteme, die Hauptbestandteil der natürlichen Vegetation Deutschlands sind, sollten im Schutzgebietssystem Berücksichtigung finden. Mit Blick auf die Verantwortung Deutschlands für den Schutz dieser Ökosysteme ist eine Ausweisung weiterer Flächen sehr wünschenswert. Gerade ehemalige militärischen Übungsplätze, insbesondere in Ostdeutschland, die nicht mehr gebraucht werden, können hier zusätzliche Möglichkeiten eröffnen.

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz