Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein eignen sich unter anderem folgende Förderungen für Bioenergieprojekte im kommunalen Bereich:

Initiative „Biomasse und Energie“ (Zukunftsprogramm Ländlicher Raum)

Alle Maßnahmeninformationen haben bis zur Programmgenehmigung durch die EU-Kommission vorläufigen Charakter.

Wer fördert?

Landesregierung Schleswig-Holstein

Wer ist förderberechtigt?

  • Gemeinden, Gemeindeverbände, Kreise, Zweckverbände
  • Natürliche und juristische Personen des privaten Rechts

Was wird gefördert?

Im Rahmen des „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“ (Schwerpunkt 3 „Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft“) werden mit der Teilmaßnahme „Initiative Biomasse und Energie“ folgende
Investitionen gefördert:

  • Errichtung von Anlagen zur energetischen Nutzung von Biomasse und Biogas einschließlich der Peripherieaufwendungen (u.a. Lagerraum, Spezial und Transportmaschinen, Pumplogistik bei Biogasanlagen, Biogasaufbereitung und -reinigung) sowie zur Herstellung von Biokraftstoffen,
  • Maßnahmen und Vorhaben zur Biomassebeschaffung, -aufbereitung und -logistik für Zwecke der Strom-, Wärme- und Kraftstoffgewinnung

Wie wird gefördert?

Einmalige, nicht rückzahlbare oder bedingt rückzahlbare Zuschüsse bis zu 40% der Investitionen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Programmabwicklung / Bewilligung: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB SH) - www.ib-sh.de

Wo stehen die Förderbedingungen?

Voraussichtlich im Mai 2007 wird die neue Richtlinie veröffentlicht. Die geplante Teilmaßnahme Initiative „Biomasse und Energie“ kann dem Entwurf des „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“ entnommen werden.

Geltungsdauer

Die Laufzeit des „Zukunftsprogramm Ländlicher Raum“: 2007 - 2013

Weitere Informationen

Landesregierung Schleswig-Holstein - www.landesregierung.schleswig-holstein.de 

Förderungen von Maßnahmen im Energiebereich (Schleswig-Holstein Fonds)

Wer fördert?

Landesregierung Schleswig-Holstein

Wer ist förderberechtigt?

Alle natürlichen und juristischen Personen

Was wird gefördert?

Neben Maßnahmen der Energieeinsparung und der rationellen Energieverwendung werden erneuerbare Energien über folgende Maßnahmen gefördert:
• Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen
• Entwicklungs-, Pilot- und Demonstrationsvorhaben;
dabei können Maßnahmen im Baubestand an städtischen Standorten mit besonderen Entwicklungsdefiziten oder Maßnahmen auf innerörtlichen Flächen, deren Funktion erhalten und weiterentwickelt werden soll, vorrangig berücksichtigt werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses je nach Vorhaben als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung. Der Förderhöchstbetrag liegt bei 100.000,- €.

Ist eine Kumulation mit anderen Fördermaßnahmen möglich?

Fördermöglichkeiten durch Dritte (z.B. BAFA, KfW) sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Eine Kumulation mit weiteren Mitteln aus Förderprogrammen des Landes oder der Innovationsstiftung Schleswig-Holstein ist nicht möglich.

An wen muss ich mich wenden?

Investitionsbank Schleswig-Holstein - www.ib-sh.de

Wo stehen die Förderbedingungen?

Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen im Energiebereich im Rahmen des Schleswig-Holstein-Fonds (S-H Fonds) (vom 03. April 2006)

Geltungsdauer

Die Richtlinie ist befristet bis zum 31. Dezember 2009.

Teilen auf:

Cookie Einstellungen

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien, um die Bedienung der Webseite zu erleichtern und eine persönlichere Ansprache zu ermöglichen – auch außerhalb unserer Webseiten. Auch können wir so auswerten, wie unsere Nutzer unsere Seiten verwenden, um unsere Seiten so weiterentwickeln zu können. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Essentiell

Externe Inhalte

Engagement

Statistik

Verwendung von Cookies

Diese Webseite verwendet Cookies und ähnliche Technologien (im Folgenden „Technologien“), die es uns beispielsweise ermöglichen, die Häufigkeit der Besuche auf unseren Internetseiten und die Anzahl der Besucher zu ermitteln, unsere Angebote so zu gestalten, dass sie möglichst bequem und effizient sind, unsere Marketingmaßnahmen zu unterstützen und externe Medien einzubinden. Diese Technologien können Datenübertragungen an Drittanbieter beinhalten, die in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau (z. B. Vereinigte Staaten ) ansässig sind. Weitere Informationen, auch über die Verarbeitung von Daten durch Drittanbieter und die Möglichkeit, Ihre Einwilligung jederzeit zu widerrufen, finden Sie in Ihren Einstellungen unter „Einstellungen“ und unter folgenden Links:

Impressum Datenschutz