KfW-Umweltprogramm

Das KfW-Umweltprogramm dient der langfristigen Finanzierung von Umweltmaßnahmen in Deutschland zu einem besonders günstigen Zinssatz.

Antragstellung

Der Antrag ist bei der Hausbank zu stellen. Die KfW vergibt die Kredite nicht unmittelbar an den privaten Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute. Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Förderkonditionen

Der Finanzierungsanteil kann i.d.R. bis zu 75% der förderfähigen Kosten betragen. Der Kredithöchstbetrag liegt bei maximal 10 Mio. €.

Die Kreditlaufzeit beträgt i.d.R. bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren. Auf Wunsch ist die Einräumung eines endfälligen Darlehens mit einer maximalen Laufzeit von 12 Jahren möglich.

Für Investitionsvorhaben, deren technische und ökonomische Lebensdauer mehr als 10 Jahre beträgt, kann eine Laufzeit von bis zu 20 Jahren bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren beantragt werden. Auf Wunsch ist in diesem Fall auch die Gewährung eines endfälligen Darlehens möglich.

Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit und endfälligen Krediten ist der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit fest. Bei Krediten mit längerer Laufzeit kann der Zinssatz für die ersten 10 Jahre oder die gesamte Laufzeit festgeschrieben werden. Das Darlehen wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz im Rahmen des am Tag der Zusage geltenden Maximalzinssatzes der jeweiligen Preisklasse zugesagt.

Die Auszahlung erfolgt zu 96%.

Für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. € und Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen mehrheitlich beteiligt sind, gelten die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits der KfW Mittelstandsbank. Für alle sonstigen Antragsberechtigten gelten die Zinskonditionen des KfW-Umweltprogramms.

Die Zinssätze werden regelmäßig neu angepasst. Die aktuellen Zinssätze können unter der Fax-Nr. (069) 74 31 - 42 14 oder im Internet unter www.kfw-foerderbank.de abgerufen werden.

Das KfW-Programm steht auch zur Finanzierung von Umweltinvestitionen außerhalb Deutschland zu Verfügung. Für diesen Programmteil gelten eigene Konditionen. 

Kumulierbarkeit

Die Kombination des Kredits mit anderen Förderkrediten ist zulässig. Ausgeschlossen ist eine Kombination mit den KfW-Programmen „Kommunal investieren“ und „Sozial investieren“.

Kurzübersicht

Wer fördert?
KfW Förderbank

Wer ist förderberechtigt?

  • In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
  • Freiberuflich Tätige
  • Betreiber- und Kooperationsmodelle (Public-Private-Partnership-Modelle)
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen mehrheitlich beteiligt sind

Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Investitionen in Deutschland, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern. Hierzu zählt auch der Einsatz regenerativer Energiequellen.

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.

An wen muss ich mich wenden?
Für die Antragsstellung: Hausbank

Wo stehen die Förderbedingungen?
Merkblatt der KfW Förderbank für das KfW-Umweltprogramm (Programm-Nr. 020, 025, 026).

Für Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von mehr als 500 Mio. € und Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Organisationen mehrheitlich beteiligt sind, gelten die Konditionen des KfW-Unternehmerkredits der KfW Mittelstandsbank.

Weitere Informationen
www.kfw-foerderbank.de

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