Marktanreizprogramm / Programmteil BAFA

Das Marktanreizprogramm verfolgt das Ziel, die Marktdurchdringung von Technologie zur Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken und zur Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit beizutragen Für das Jahr 2007 wurden die für das Marktanreizprogramm zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel um 33 Mio. Euro auf insgesamt 213 Mio. Euro aufgestockt. Neben Anlagen zur Nutzung von Solarthermie, Tiefengeothermie und innovativer Technologie zur Wärme- und Kälteerzeugung werden Anlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung gefördert.

Je nach Anlagentyp und Anlagengröße erfolgt die Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) oder durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Förderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Die Förderung des BAFA gliedert sich in eine Basisförderung und den Innovationsbonus.

A) Basisförderung

Im Rahmen der Basisförderung wird die Errichtung folgender Anlagen gefördert:

  • Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 8 kW bis 100 kW
    • Bei Anlagen zur Verbrennung von Holzpellets (auch Kombinationskessel Pellets-Scheitholz): 24,- € / je kW installierter Nennwärmeleistung; mindestens jedoch 1.000,- €.
    • Bei Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln: 500,- € / Anlage (Anträge auf Förderung von Anlagen zur Verfeuerung von Holzhackschnitzeln können nur noch für bis zum 31.12.2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden.)
  • Handbeschickte Scheitholzvergaserkessel mit einer installierten Nennwärmeleistung von 15 kW bis 30 kW: 750,- € / Anlage. Förderungsberechtigte Anlagen müssen vorgegebene Anforderungen an Emissionswerte einhalten und einen Kesselwirkungsgrad von mindestens 90% vorweisen.(Anträge auf Förderung von Scheitholzvergaserkesseln können nur noch für bis zum 31.12.2007 betriebsbereit installierte Anlagen bewilligt werden.)

Ab 2007 gibt es ein vereinfachtes Förderverfahren in dem Bereich der Basisförderung. Erstmals gestellte Anträge auf Basisförderung sind innerhalb von 6 Monaten nach Herstellung der Betriebsbereitschaft der Anlagen zu stellen, sofern mit dem Vorhaben nicht vor dem 16. Oktober 2006 begonnen wurde.Aufgrund der Verfahrensumstellung können Anträge auf Basisförderung erst ab dem 15. März 2007 gestellt werden.

Für Anlagen, die zwischen dem 16. Oktober 2006 und dem 31. März 2007 betriebsbereit installiert wurden, verlängert sich die Frist der Antragstellung bis zum 01. Oktober 2007.Programmteil „Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche“:Werden automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse mit einer installierten Nennwärmeleistung bis 100 kW in Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemeinbildende Schulen, Fachhochschulen, Universitäten und Kirchen errichtet und mit Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags und/oder Veranschaulichung der Technologie in allgemein zugänglichen Räumen ergänzt, werden diese zusätzlichen Maßnahmen mit bis zu 2.400,- € bezuschusst.

B) Innovationsbonus

Für  besonders innovative Anwendung der in der Richtlinie geregelten Fördertatbestände oder Anlagen mit innovativen Anlagenteilen, die besonders anspruchsvolle Umweltanforderungen erfüllen, wird ein Innovationsbonus gewährt. Bei Biomasseanlagen kann er bis zu dem Zweifachen der Basisförderung gewährt werden.

Zu den förderungswürdigen Anwendungen zählen:

  • Sekundärmaßnahmen zur Emissionsminderung und zur Effizienzsteigerung bei automatisch beschickten Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse zur Wärmeerzeugung mit einer installierten Nennwärmeleistung von 8 kW bis 100 kW.

Anträge auf Gewährung des Innovationsbonus müssen vor Vorhabensbeginn gestellt werden. Ansonsten kann nur die Basisförderung gewährt werden. Eine Antragstellung ist jedoch frühestens ab dem 01.10.2007 möglich. Die näheren technischen Einzelheiten sind den Ausführungsbestimmungen des Bundesumweltministeriums zu entnehmen.

Zur Veranschaulichung der für das laufende Jahr noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für das Marktanreizprogramm stellt die BAFA eine Förderampel im Internet unter www.bafa.de bereit.

Kumulierbarkeit

Eine Kumulierung ist zulässig, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen aus öffentlichen Mitteln die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kurzübersicht

Wer fördert?
Bundesregierung / Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

Wer ist förderberechtigt?

  • Privatpersonen
  • Freiberuflich Tätige
  • kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen
  • Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind und die gleichzeitig die KMU-Schwellenwerte unterschreiten
  • Kommunen und weitere Personen des öffentlichen Rechts (nicht jedoch der Bund, die Bundesländer oder deren Einrichtungen)
  • Gemeinnützige Investoren

Der Antragsteller ist entweder Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstückes, auf dem die Anlage errichtet werden soll oder Kontraktor.

Was wird gefördert?
Im Bereich der Bioenergie werden folgende Maßnahmen gefördert:

  • Automatisch beschickte Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse bis 100 kW installierter Nennwärmeleistung
  • Handbeschickte Scheitholzvergaserkessel bis 30 kW installierter Nennwärmeleistung


Wie wird gefördert?
Die Förderung des BAFA erfolgt in Form von Investitionszuschüssen.

An wen muss ich mich wenden?
BAFA


Wo stehen die Förderbedingungen?
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien (vom 12. Januar 2007)

Weitere Informationen: www.bafa.de

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