Deutsche Bundesstiftung Umwelt

Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) fördert gemäß ihren Förderleitlinien Vorhaben, die dem Schutz der Umwelt dienen und dem Leitbild einer nachhaltigen Entwicklung entsprechen. Die Fördermittel werden derzeit in neun verschiedenen Förderbereichen vergeben.

Förderfähige Projekte

Förderfähig sind Vorhaben, die eine Weiterentwicklung des gegenwärtigen Stands der Forschung und der Technik darstellen (Innovation), für eine breite Anwendung geeignet sind (Modellcharakter), einen Beitrag zur weiteren Entlastung der Umwelt leisten und der Bewahrung des nationalen Naturerbes dienen.

Im Förderbereich 2 „Klimaschutz und Energie“ / Förderthema: „Energieeffizienz und erneuerbare Energien“ werden Projekte gefördert mit u.a. folgenden Schwerpunkten:

  • Optimierung von Technologie zur Nutzung erneuerbarer Energien
  • Energieeffiziente Querschnittstechnologie, z.B. bei der Wärmeerzeugung
  • Ökologische Optimierung der erneuerbaren Energien, insbesondere in Bezug auf ihre Auswirkungen auf Natur und Umwelt

Gefördert werden können Technologieentwicklungen, beispielhafte Systeme und Methoden zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie umsetzungsorientierte Maßnahmen zum Wissenstransfer.

Im Förderbereich 5 „Umweltgerechte Landnutzung“ / Förderthema „Nachwachsende Rohstoffe“ wird u.a. die Entwicklung von Verfahren zur Rohstoffgewinnung und –aufbereitung unterstützt. Gefördert wird die Nutzung standortgerecht angebauter nachwachsender Rohstoffe aus der Land- und Forstwirtschaft bzw. Landschaftspflegematerial, die neue Einsatzmöglichkeiten zur Substitution umweltbelastender Produkte eröffnen.

Im Förderbereich 7 “Umweltinformationsvermittlung“ können Projekte gefördert werden, die neue Wege der Umweltkommunikation und des Wissensaustausches beschreiten und im Förderbereich 8 „Umweltbildung“ insbesondere Projekte in den Bereichen eines interdisziplinären Austausches von Wissen zu Umwelt und Natur, der Bildung für Nachhaltigkeit sowie der berufliche Umweltbildung und Umweltberatung.

Antragstellung

Anträge auf Förderungen erfolgen formlos, wobei der Antrag vorgegebene Punkte enthalten sollte. Die Einreichung von Anträgen ist i.d.R. nicht an bestimmte Fristen gebunden. Vor der Antragsstellung sollte zu einer ersten Einschätzung des Vorhabens eine Projektskizze vorgelegt werden. Wichtige Aspekte hierbei sind der Beitrag des Vorhabens zur Umweltentlastung, der Modellcharakter des vorgesehenen Lösungsweges und der innovative Charakter des Projektes.

Kumulierbarkeit

Mit öffentlichen Mitteln bezuschusste Projekte werden i.d.R. nicht gefördert. In begründeten Fällen kann eine Kumulation zugelassen werden.

 

Kurzübersicht

Wer fördert?
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Wer ist förderberechtigt?
Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts

Was wird gefördert?
Beispiele für Förderbereiche und –themen der DBU, in deren Rahmen Bioenergieprojekte gefördert werden können:

  • Förderbereich 2 „Klimaschutz und Energie“, Förderthema „Energieeffizienz und erneuerbare Energien“
  • Förderbereich 5 „Umweltgerechte Landnutzung“, Förderthema „Nachwachsende Rohstoffe“
  • Förderbereich 7 „Umweltinformations-
    vermittlung“
  • Förderbereich 8 „Umweltbildung“

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt grundsätzlich in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Zuschuss kann als Projektförderung in Form einer Anteils-, Festbetrags- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt werden. Der Antragsteller hat grundsätzlich einen Eigenanteil zu erbringen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Förderung zweckgebunden als Darlehen oder Bürgschaft erfolgen. Die Höhe der Förderung hängt vom Projekt und vom Antragsteller ab.

An wen muss ich mich wenden?
Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)

Wo stehen die Förderbedingungen?
Förderleitlinien der DBU

Weitere Informationen
www.dbu.de

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