Materialführer
Einweg
Polylactid & kristallines Polylactid

- Der Verkauf von Einwegbesteck und -tellern aus Polylactid (PLA) und anderen sogenannten Biokunststoffen ist in Deutschland seit dem 3. Juli 2021 durch das Inkrafttreten der Einwegkunststoffverbotsverordnung verboten.
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Herstellung
- Kunststoff auf Maisstärkebasis, kristallines Polylactid (C-PLA) enthält darüber hinaus 20-30 Prozent Talkpulver
- C-PLA ist anders als PLA bis 85 Grad hitzebeständig
- Mais für die PLA-Herstellung kommt häufig aus intensiver Landwirtschaft (zum Beispiel aus den USA)
- Beim Anbau kommen oft Pestizide, Düngemittel und große Mengen Wasser zum Einsatz
- Teilweise ersetzt PLA andere Kunststoffe als Beschichtung auf to-go-Bechern oder anderen Pappprodukten
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Entsorgung
- Produkte aus PLA werden als biologisch abbaubar beworben, eine Entsorgung über den Bioabfall ist allerdings verboten
- PLA-Produkte werden bei der Entsorgung im gelben Sack ebenso verbrannt wie bei der Sammlung in der Restabfalltonne
- Irreführende Hersteller*innenangaben zur biologischen Abbaubarkeit erhöhen die Gefahr, dass Verbraucher*innen irrtümlicherweise die Einwegverpackungen in der Umwelt entsorgen, obwohl sie sich unter normalen Bedingungen in der Umwelt ähnlich langsam abbauen wie herkömmliche Kunststoffe
Produkte aus (C-)PLA werden aufwändig aus landwirtschaftlichen Nutzpflanzen hergestellt und belasten die Umwelt und das Klima. Bei Verbraucher*innen entsteht zudem häufig der falsche Eindruck, dass die Becher und Boxen einfach in der Umwelt entsorgt werden können. Ein standardmäßiges Recycling erfolgt nicht.Der Verkauf von Einwegbesteck und -tellern aus (C-)PLA ist gesetzlich verboten.