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Wir setzen den Klimaschutz auf dem Klageweg durch!

Montag, 08.11.2021

Die Raubtierlobby der fossilen Öl- und Autokonzerne und die von ihr beeinflussten Regierungen verhindern effektiven Klimaschutz seit Jahren. Um die Erderhitzung trotzdem noch in erträglichen Grenzen zu halten, gibt es seit der erfolgreichen Verfassungsbeschwerde vor allem ein Mittel: Klimaklagen. Deshalb hat die DUH inzwischen 18 Klimaschutzklagen erhoben – gegen die Bundesregierung, gegen acht Bundesländer und schließlich auch gegen drei Energie- und Autokonzerne. Mit unseren Erfahrungen aus den erfolgreichen Klagen zur Durchsetzung der Sauberen Luft wollen wir nun auch die Einhaltung der Pariser Klimaziele sicherstellen.

© IMAGO / blickwinkel

Die Kameras laufen, die Scheinwerfer beleuchten das Podium, davor und am Livestream warten gespannt die Journalistinnen und Journalisten von dpa, Süddeutscher Zeitung, Spiegel und Co. Sie warten auf die Nachricht, die hier gleich alle drei Mitglieder der DUH-Geschäftsführung zusammen mit Greenpeace verkünden. Denn die ist ein Paukenschlag: Die Umweltverbände werden große deutsche fossile Konzerne auf mehr Klimaschutz verklagen. Während sich Greenpeace VW vorknöpft, werden Barbara Metz, Jürgen Resch und Sascha Müller-Kraenner als persönliche Kläger gegen BMW, Mercedes-Benz und den Öl- und Gasriesen Wintershall Dea vorgehen. Einer der Journalisten bringt es im Anschluss auf den Punkt: Vor zwei Jahren hätten die Konzernbosse darüber noch gelacht. Heute lachen sie nicht mehr. Sie fürchten sich. Denn die Welt ist inzwischen eine andere.

Und das liegt an acht Frauen und Männern in roten Roben. Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Ihr Klimaurteil hat im April die deutsche Klimaschutzwelt radikal verändert. Formal haben sie nur das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung für in Teilen verfassungswidrig erklärt. Doch ihre Ausführungen haben praktisch viel weitreichendere Folgen. Sie haben dem Klimaschutz quasi Verfassungsrang eingeräumt. Das Paris-Limit, die Erderhitzung auf deutlich unter zwei Grad zu begrenzen, kann auf Grundlage des Grundgesetzes jetzt eingeklagt werden. Diesen gigantischen Erfolg haben die von der DUH finanzierten und mit erdachten Verfassungsbeschwerden herbeigeführt.

Juristische Strategie gegen Bund, Länder und Unternehmen

„Das Problem war, dass wir seit vielen Jahren wussten, was wirklich gegen die Klimakrise unternommen werden muss. Aber die ganzen wissenschaftlichen Erkenntnisse, die Proteste, der Druck von der Straße haben die Politik nicht zum konsequenten Handeln gebracht. Die Raubtierlobbyisten der Konzerne hatten mit ihrem direkten Draht in Kanzleramt und Staatskanzleien mehr Einfluss. Aber jetzt auf einmal haben wir die Möglichkeit, sie alle zu zwingen: vor Gericht“, erläutert Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH hat auf dieser Grundlage zusammen mit Rechtsanwalt Remo Klinger eine juristische Strategie mit drei Ebenen entwickelt: Prozesse gegen den Bund, die Länder und Unternehmen. „Wir ziehen damit nun endlich all die zur Verantwortung, die die enormen Treibhausgas-Emissionen verursachen und damit unser Klima zerstören“, ergänzt Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner.

Die erste Ebene, die Bundesregierung, musste aufgrund des Urteils aus Karlsruhe zwar die Klimaziele nachbessern. Doch sie tut noch immer nicht genug. Deshalb führt die DUH zwei Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die deutsche Regierung. Das Ziel: Ihr soll auferlegt werden, sofort Maßnahmen einzuleiten, mit denen die Klimaziele erreicht werden.

Die zweite Ebene, die Bundesländer, müssen nun auch jeweils einzeln zu ausreichendem Klimaschutz verpflichtet werden. „Viele wichtige Klimaschutzaspekte liegen in der Verantwortung der Länder, zum Beispiel die bislang katastrophal verpatzte energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden, allen voran der Schulen“, sagt die Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz. Gegen inzwischen schon die Hälfte der Bundesländer hat die DUH seit dem Sommer Verfahren eingeleitet – gemeinsam mit Kindern und Jugendlichen vor den Verfassungsgerichten und teils auch selbst vor den Verwaltungsgerichten. „Auch hier geht es darum, dass die Landesregierungen Ziele und konkrete Schritte so anpassen müssen, dass die Paris-Grenze eingehalten wird“, so Metz.

Forderungen: Weltweiter Verbrennerausstieg bis 2030, keine neuen Öl- und Gasfelder ab 2026

Die dritte Ebene ist der Paukenschlag gegen Unternehmen. „An die Grundrechte ist direkt zunächst nur der Staat gebunden“, erklärt Anwalt Remo Klinger. „Das Bundesverfassungsgericht hat aber schon entschieden, dass Unternehmen in ähnlicher Weise auf die Grundrechte der Menschen Rücksicht nehmen müssen – und zwar umso stärker, je mehr Macht und Verantwortung sie haben.“ Und dass die zunächst beklagten Konzerne gewaltige Verantwortung tragen, ist überdeutlich. Die Autos, die BMW und Mercedes verkaufen, verursachen jedes Jahr deutlich mehr als 100 Millionen Tonnen CO2. Die Öl- und Gasgeschäfte von Wintershall Dea führen zu 80 Millionen Tonnen CO2 im Jahr. Schon alleine Wintershall Dea bläst damit mehr CO2 in die Atmosphäre als ganz Österreich. Wenn die hier zuständigen Zivilgerichte in München, Stuttgart und Kassel die Unternehmen schließlich verurteilen wie beantragt, dann bedeutet dies vor allem: BMW und Mercedes dürfen nach 2030 keine Autos mit klimaschädlichem Verbrennungsmotor mehr verkaufen, Wintershall Dea darf spätestens 2026 keine neuen Öl- und Gasfelder mehr erschließen und muss seine fossile Produktion im Einklang mit den Pariser Klimazielen runterfahren und schließlich beenden.

Es wäre ein Durchbruch für den Klimaschutz. So wie alle Klimaurteile. Jürgen Resch: „Letztlich ist es traurig, dass wir und die Richter Regierungen und Konzerne erst in aufwendigen und teuren Prozessen zwingen müssen. Vielleicht reift bei manchen jetzt aber doch die Erkenntnis, dass sie ihrer Verantwortung gerecht werden müssen und sie handeln schon vor möglichen Urteilen. So war es bei unseren Luftreinhalteklagen in einigen positiven Ausnahmefällen ja auch. Und wenn nicht, dann müssen sie wissen: Es gibt kein Entrinnen, am Ende wird die Deutsche Umwelthilfe sie zwingen.“ Denn nicht so schnell und umfangreich wie möglich zu klagen, sei keine Alternative, ist sich die gesamte Geschäftsführung der DUH im Klaren: „Es geht hier nicht um eine Kleinigkeit. Es geht um die Zukunft unserer Kinder und Enkel, um die Zukunft unseres gesamten Planeten. Da gibt es keine Entschuldigung, da müssen wir alles tun, was in unserer Macht steht. Und mit den Klimaklagen hat die Deutsche Umwelthilfe einen wirklich mächtigen neuen Hebel entwickelt, den es nun zu nutzen gilt.“

Dieser Artikel erschien in der DUHwelt 3/2021.

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