Vom Dach in die Steckdose
Sich als Mieter an der Energiewende zu beteiligen, war vor allem in städtischen Ballungsgebieten bisher schwierig. Denn im Gegensatz zu Eigenheimbesitzern, konnten Mieterinnen und Mieter nicht von Solaranlagen auf dem Hausdach profitieren. Bislang war es für die Vermieter als Anlagen-Betreiber günstiger, den Strom ins allgemeine Netz einzuspeisen, statt ihn an die eigenen Mieter weiterzugeben. Dies wird sich durch ein entsprechendes Gesetz nun ändern. Der Vermieter bekommt einen Mieterstromzuschlag zwischen 2,75 und 3,8 Cent pro Kilowattstunde. Netzentgelte, Konzessionsabgaben und Stromsteuer fallen nicht an, nur die EEG-Umlage muss entrichtet werden. Das ermöglicht dem Vermieter, einen Strompreis anzubieten, der im Vergleich zu anderen Anbietern günstiger ist. Damit können mehr Menschen von der Energiewende profitieren.
Potenzial wird nicht voll ausgeschöpft
Wie von der DUH gefordert, können nun auch Nachbarwohngebäude in die Förderung einbezogen werden, wenn der Strom dabei nicht über ein öffentliches Netz fließen muss.
Trotz dieser eingebrachten Verbesserung, versäumt es die Bundesregierung jedoch, das volle Potenzial von Mieterstromprojekten auszuschöpfen.
Für die Betreiber kleiner Anlagen unter 10 Kilowatt Spitzenleistung stellen die aufwändigen Dokumentationspflichten eine große Hürde dar. Insbesondere Mieter aus kleineren Häusern werden so außen vor bleiben. Von der Mieterstromregelung sind zudem unbewohnte Gebäude wie Garagen oder Hallen ausgeschlossen. So können innovative Wohnquartierslösungen, bei denen sich mehr Möglichkeiten für CO2-Einsparungen ergeben, nicht realisiert werden. Dadurch wird Potenzial in den Ballungszentren verschenkt.
Auch die Begrenzung der Förderung auf maximal 500 Megawatt installierte Leistung kritisiert die DUH. „Angesichts der Herausforderungen, die beim Klimaschutz noch vor uns liegen, ist dies ein unnötiges Ausbremsen engagierter Energiewende-Akteure“, meint Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.
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