Statement anlässlich der Abstimmung der NEC im EU-Parlament
26. Oktober 2015
Am 28. Oktober 2015 geht es in Brüssel um unsere Luft. Dann stimmen die Abgeordneten des Europäischen Parlaments über die so genannte NEC-Richtlinie ab, die nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe regelt. Der Name leitet sich aus dem Englischen „National Emission Ceilings Directive“ ab, kurz NEC. Die EU-Richtlinie gilt für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, Ammoniak und flüchtige organische Verbindungen ohne Methan. Methan ist bislang von den Regelungen ausgenommen. Dabei ist das farb- und geruchslose Gas um ein vielfaches klimaschädlicher als CO2 und gleichzeitig ein wichtiger Vorläuferstoff von bodennahem Ozon, das ebenfalls einen gefährlichen Luftschadstoff für Mensch und Umwelt darstellt.
Mehr Tote durch schmutzige Luft als durch Verkehrsunfälle
Luftverschmutzung ist das größte Umweltproblem in Europa und verursacht jährlich mehr als 400.000 vorzeitige Todesfälle. Vor allem Ozon, Stickoxide und Feinstaub sind dafür verantwortlich. In Deutschland sterben zehn Mal mehr Menschen an den Folgen der Luftverschmutzung als bei Verkehrsunfällen. Gleichzeitig ist der Klimawandel die größte Bedrohung unserer Zeit. Methan trägt zu beidem entscheidend bei. Trotzdem wird sein Ausstoß bisher nicht direkt begrenzt.
Hauptverursacher ist der Mensch
Der durch menschliches Handeln verursachte Methanausstoß entsteht vor allem in der Landwirtschaft, gefolgt von den Bereichen Energie- und Abfallwirtschaft. Die größte Quelle in Deutschland ist die Viehwirtschaft. Methan entsteht hier sowohl bei der Fermentation (den Gärungsprozessen im Magen von Wiederkäuern), als auch durch das Wirtschaftsdüngermanagement (der Lagerung und Ausbringung von Mist und Gülle). Weitere für Deutschland relevante Quellen sind die Lagerung von Abfällen und die Förderung von fossilen Brennstoffen.
Das EU Parlament muss jetzt handeln
Im bestehenden Kommissionsentwurf wurde ein Minderungsziel von 33 Prozent für Europa bis 2030 definiert. Das Bezugsjahr ist 2005. Das bedeutet, alle seit 2005 ergriffenen Maßnahmen werden auf das Ziel für 2030 angerechnet. Vieles ist also bereits auf den Weg gebracht, für die zusätzlich erforderlichen Anstrengungen brauchen wir einen verbindlichen Rahmen. Dieses wichtige Ziel wurde vom federführenden Umweltausschuss Mitte Juli bestätigt und geht nun in die Plenarabstimmung, in der alle Abgeordnete des EU Parlaments über die Inhalte des Gesetzes abstimmen.
Das ist der entscheidende Schritt auf dem Weg zu mehr Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Hier gilt es insbesondere alle Abgeordneten darin zu bestärken, dass sofortiger Handlungsbedarf besteht und ein umsetzbares Ziel für bessere Gesundheit und Klimaschutz auf dem Verhandlungstisch liegt.
Deshalb fordert die DUH die EU Parlamentarier auf, am 28.10.2015 für ein bindendes Minderungsziel für Methan in der NEC zu stimmen!
Mehr Informationen zum Thema Methan finden Sie hier.