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Recht auf Reparatur

Freitag, 24.11.2017

1,7 Millionen Tonnen Elektroschrott fallen jährlich in Deutschland an. Dabei sollte den Dingen ein zweites Leben gegeben werden.

© Finke/DUH

Problem Elektroschrott: Immer wieder verkürzen Verkaufsstrategien und Produktkonzeptionen systematisch die Nutzungsdauer von elektronischen Geräten wie Handy, Toaster oder Föhn. Für die Herstellung neuer Geräte werden viel Energie und wertvolle Ressourcen aufgewendet – mit katastrophalen Folgen für die Umwelt. Auch weil zu wenig Elektrogeräte repariert und zu viele vorschnell entsorgt werden, wächst der Elektroschrottberg immer weiter an. Ein Grund hierfür: Es fehlt an Ersatzteilen zu bezahlbaren Preisen und öffentlich zugänglichen Reparaturanleitungen.

Im Sinne des Umwelt- und Verbraucherschutzes fordert die DUH daher ein Recht auf Reparatur – dieses muss sicherstellen, dass Hersteller Ersatzteile und Reparaturanleitungen für Verbraucher und freie Werkstätten genauso verfügbar machen, wie für unternehmenseigene Werkstätten. Die Bundesregierung muss einschreiten und verbindliche Regelungen festlegen, die genau dies garantieren. Unternehmen sollten originale Ersatzteile zu verhältnismäßigen Preisen für die erwartete Gerätelebensdauer, jedoch mindestens sieben Jahre, zur Verfügung stellen – ebenso wie kostenlos verfügbare Reparaturanleitungen.

Repair-Cafés machen’s vor

Weltweit haben Repair-Cafés 2015 etwa 200 000 Gegenstände repariert und konnten damit schätzungsweise 200 000 Kilogramm klimaschädliches CO2 vermeiden. Ein erfolgreich von der DUH im November 2017 in Berlin durchgeführtes Repair-Café zeigt, wie leicht es sein kann, Dingen wie Staubsauger oder Plattenspieler ein zweites Leben zu geben – das muss Schule machen! Dafür müssen die Geräte jedoch so konzipiert sein, dass sie auch repariert werden können. Deshalb fordert die DUH gesetzliche Vorgaben zum Öko-Design: Im Elektrogerätegesetz sollten Vorgaben zur Haltbarkeit, Wiederverwendbarkeit, Reparierbarkeit, Recyclingfähigkeit und zum Einsatz von Recyclingmaterial für Elektrogeräte fest verankert werden. In der EU-Ökodesignrichtlinie sollten diese Prinzipien für alle Produkte auch europaweit verbindlich gemacht werden.

Eindrücke von unserem Reparatur-Workshop am 24. November 2017 in Berlin:

© Finke/DUH
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