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Keine saubere Luft: Deutsche Umwelthilfe fordert Zwangsgeld oder Zwangshaft in München

Mittwoch, 29.11.2017

München erstickt in Diesel-Abgasen. Deshalb wurde der Freistaat Bayern vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zur Vorbereitung von Diesel-Fahrverboten ab 2018 in München rechtskräftig verurteilt. Doch der Freistaat weigert sich, die Entscheidung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts anzuerkennen.

© davis/Fotolia

Die Luft in München ist eine der schlechtesten in ganz Deutschland. Die bayerische Hauptstadt ist hinter Stuttgart negative Spitzenreiterin in Sachen NO2-Belastung. Die Deutsche Umwelthilfe hat nun am 21. November 2017 vor dem Verwaltungsgericht München einen Antrag auf ‚Zwangsgeld oder Zwangshaft‘ gegen die Bayerische Staatsregierung bzw. Umweltministerin Scharf gestellt. Hintergrund ist die fortdauernde Weigerung des Freistaats, ein von der DUH bereits 2012 erstrittenes, mittlerweile rechtskräftiges Urteil für ‘Saubere Luft’ in München einzuhalten. Der Freistaat weigert sich, eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung von ‘Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit Dieselmotor‘ zu beginnen.

Die Bayerische Staatsregierung zahlte ein erstes Zwangsgeld, weigert sich aber dennoch, einen Gerichtsentscheid anzuerkennen

Wegen des fortgesetzten Rechtsbruchs, ein rechtskräftiges Urteil zu respektieren, hatte die DUH bereits vor dem Verwaltungsgericht München eine Zwangsgeldandrohung beantragt und am 26.10.2017 eine Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 4.000 Euro erwirkt. Die Staatsregierung zahlte zwischenzeitlich das Zwangsgeld, erklärte am 21.11.2017 aber sinngemäß, das rechtskräftige Urteil zu Lasten von Umwelt und Menschen dennoch weiter zu ignorieren.

Dazu DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Die vorsätzliche Missachtung des höchsten bayerischen Verwaltungsgerichts zeigt erschreckende Demokratiedefizite des bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer. Die Bayerische Staatsregierung ist offenbar dem Irrglauben verfallen, sich über geltendes Recht und über rechtskräftige Urteile hinwegsetzen zu können.

Wir werden alle Rechtsmittel ausschöpfen, um zum Schutz der Gesundheit der Münchner saubere Luft bereits im kommenden Jahr durch Diesel-Fahrverbote durchzusetzen.“

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte mit seinem Beschluss im Februar 2017 bestätigt, dass das bereits 2012 im Rechtsstreit mit der DUH ergangene und seit 2014 rechtskräftige Urteil des Verwaltungsgerichts München weiterhin gültig und vollstreckbar ist. Der Beschluss schreibt das weitere Vorgehen in drei konkret definierten und terminierten Schritten vor, die von der Regierung umzusetzen sind. Bis Ende Juni 2017 hätte ein Gutachten vorliegen müssen, das in einem vollständigen Verzeichnis alle Straßenabschnitte im Gebiet München benennt, an denen der NO2-Immissionsgrenzwert überschritten wird. Ministerpräsident Horst Seehofer persönlich hatte jedoch verfügt, dass das Gutachten zunächst unter Verschluss blieb und erst nach einer ersten Zwangsgeldandrohung der DUH Wochen später veröffentlicht wurde.

Der nächste Schritt – die Einleitung der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vorbereitung einer Fortschreibung des Luftreinhalteplans bis zum 31. August 2017 – wurde nicht umgesetzt. Daraufhin folgte der zweite Antrag der DUH auf Festsetzung eines Zwangsgeldes in Höhe von 4.000 Euro, aufgrund dessen das Verwaltungsgericht München am 26.10.2017 den Freistaat zur Zahlung des Zwangsgeldes verurteilte.

Die Anfrage der DUH beim zuständigen Umweltministerium, ob die Erfüllung nunmehr zu erwarten sei, blieb unbeantwortet. In einem Telefonat zwischen dem DUH-Anwalt Remo Klinger und dem Umweltministerium erklärte dieses, dass man nicht gewillt sei, die Anfrage zu beantworten und die dort genannte Frist ‚nicht ernst‘ nehme. Es gäbe eine klare Ansage der Landesregierung, keine Fahrverbote umzusetzen, daher bedürfe es auch keiner Beteiligung oder Information der Öffentlichkeit.

Daher stellte die DUH nun einen Antrag auf Festsetzung eines Zwangsgeldes oder Zwangshaft gegen den Freistaat, letztere zu vollziehen an der für Luftreinhaltung zuständigen Umweltministerin. Auch in anderen Städten wird die Deutsche Umwelthilfe aktiv und erweitert ihre Klagen für „Saubere Luft“ um Schleswig-Holstein (Kiel), Niedersachsen (Hannover) und Sachsen-Anhalt (Halle). Aktuell klagt die DUH damit in 19 deutschen Städten für saubere Luft.

EU-Kommission hat Deutschland im Visier

Im Februar 2018 entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Zulässigkeit von Fahrverboten auf Basis der aktuellen Rechtslage. Die bayerische Regierung muss bis zu diesem Zeitpunkt alle vorbereitenden Maßnahmen zur Einführung von Diesel-Fahrverboten abgeschlossen haben, um die Fahrverbote dann umgehend einzuführen. Selbst wenn das Bundesverwaltungsgericht erst noch die Einführung einer Blauen Plakette zur Durchführung von Fahrverboten verlangen sollte, wird diese bald kommen. Grund dafür ist das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland aufgrund der anhaltenden Überschreitung der NO2-Grenzwerte. Noch im Dezember will die Kommission das Verfahren vor den Europäischen Gerichtshof bringen.

Mehr zum Hintergrund der Klagen der Deutschen Umwelthilfe gegen den Freistaat Bayern, lesen Sie in unserer Pressemitteilung zum Thema unter dem Stichwort „Hintergrund“.

Zum Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 27.2.2017

Mehr über das Projekt „Right to Clean Air“

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