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Gesetzesverstöße bei IKEA: Rücknahme alter Elektrogeräte verweigert

Montag, 30.01.2017

In Deutschland werden jährlich etwa 1,7 Millionen Tonnen Elektrogeräte in Verkehr gebracht, jedoch nur 40 Prozent davon ordnungsgemäß gesammelt und anschließend wiederverwendet, recycelt oder entsorgt. Damit die Sammelmengen steigen, müssen vor allem große Händler wie Ikea alte Elektrogeräte zurücknehmen.

© Holger Weinandt
IKEA Koblenz

Doch ausgerechnet Ikea, als weltweit größtes Einrichtungsunternehmen, hält sich nicht an dieses Gesetz. Das ist das Ergebnis unserer Testbesuche. Weil Ikea sich weigerte, gegenüber der Deutschen Umwelthilfe eine Erklärung abzugeben, zukünftig die festgestellten Verstöße abzustellen, reichte die DUH nun Klage beim Landgericht Frankfurt am Main ein.

Kleine Elektrogeräte müssen zurückgenommen werden

Seit dem 24. Juli 2016 haben Verbraucher das Recht, ihre alten Elektrogeräte kostenlos bei großen Händlern zurückzugeben. Das Gerät muss dafür lediglich eine Kantenlänge von unter 25 Zentimetern aufweisen. Die Rückgabe ist dabei nicht an den Neukauf eines Gerätes gebunden.
Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet Unternehmen ab einer Größe von 400 Quadratmetern Verkaufsfläche für Elektrogeräte zur kostenfreien Rücknahme von Elektroaltgeräten und zur Information der Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten. Für Online- und Versandhandel gilt die Lagerfläche.

„Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Umwelt“


Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer bei der Deutschen Umwelthilfe sagt: „Wie kann es sein, dass die für den Vollzug von Gesetzen verantwortlichen Landesbehörden ausgerechnet bei Ikea, der größten Haushaltsmöbelmarke der Welt, schwerwiegende Verstöße gegen Umwelt- und Verbraucherrecht übersehen? Wir erleben einen typischen Fall von Greenwashing: auf seinen Internetseiten bewirbt Ikea seinen vollen Einsatz für eine nachhaltigere Zukunft. Das passt jedoch nicht mit den festgestellten Verstößen gegen die gesetzliche Pflicht zur Rücknahme alter Elektrogeräte zusammen. Zudem weigert sich der Konzern, seinen Rechtsverstoß zuzugeben und eine Wiederholung für die Zukunft auszuschließen. Es kann nicht sein, dass Ikea sich Wettbewerbsvorteile zu Lasten der Umwelt und Verbraucher verschaffen will. Dagegen gehen wir nun gerichtlich vor.“
 
Viele Elektrogeräte enthalten Schadstoffe, zum Beispiel Quecksilber in Energiesparlampen oder Cadmium in Akkus. Sie gehören daher nicht in den Hausmüll. Sie können gemäß dem ElektroG im Handel oder bei kommunalen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Händler sind gesetzlich dazu verpflichtet, Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten zu informieren. Unsere Testbesuche bei Ikea ergaben Verstöße gegen diese Informationspflichten. Durch die schlechte Informationspraxis wissen viele Kunden nichts von ihrem Recht.

Die DUH fordert Ikea auf, Kunden korrekt zu informieren und zudem vor Ort durch gut erkennbare Hinweistafeln aufzuklären. Im Internetauftritt und dem Produktkatalog sollte Ikea über die Rückgabemöglichkeiten direkt bei der Produktdarstellung informieren.

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