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Gesundheitsschutz ist machbar

Berlin, Montag, 12.12.2016

Seit Jahren signalisieren zahlreiche Messstationen an Straßen in ganz Deutschland: Die Luft bei uns ist schmutziger als erlaubt. Feinstaub und Stickstoffdioxid belasten unsere Umwelt und Gesundheit. Deshalb setzt die Deutsche Umwelthilfe auf juristische Mittel, um das EU-weit verbriefte Recht auf saubere Luft durchzusetzen. Prof. Dr. Remo Klinger ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht und vertritt die DUH in zahlreichen Verfahren gegen Bundesländer, die für eine gute Luftqualität verantwortlich sind.

© Geulen & Klinger


Herr Klinger, die DUH führt zur Zeit 16 Verfahren in sechs Bundesländern wegen der schlechten Luft, unter anderem in München, Stuttgart, Frankfurt, Köln und Berlin. Was bringen solche Gerichtsverfahren den Bürgern?

Im besten Fall retten Sie Leben. Die Europäische Umweltagentur – sozusagen das Umweltbundesamt der Europäischen Union – hat erst vor kurzem untersucht, wie sich Stickstoffdioxid auf die Gesundheit und die Mortalität auswirkt. Für Deutschland ermittelte man jährlich 10.400 Todesfälle, die auf eine zu hohe Luftschadstoffbelastung mit Stickstoffdioxid zurückzuführen sind. Dies sind in etwa 10 Mal so viele Tote als durch Straßenverkehrsunfälle.
Mit den im Jahr 2005 begonnenen Gerichtsverfahren wegen der Überschreitung der Grenzwerte für Feinstaub konnten wir erreichen, dass in nahezu allen deutschen Großstädten Umweltzonen eingeführt wurden. Die Belastung mit Feinstaub ist auch deshalb ganz erheblich gesunken und dies innerhalb weniger Jahre. Ähnliches streben wir mit den nun wegen der Stickstoffdioxidbelastung geführten Gerichtsverfahren an. Denn bei Stickstoffdioxid lässt sich die Schuld an der schlechten Luft noch viel eindeutiger zuweisen als es bei Feinstaub war: Es sind vor allem die Dieselfahrzeuge, die das Problem verursachen. Wenn zu viele Dieselfahrzeuge zur gleichen Zeit in den schon jetzt hoch belasteten Innenstädten ohne zeitgemäße Stickoxidminderung fahren, werden die Grenzwerte überschritten. Hier setzen wir an.

NRWs Landesregierung will ein am Verwaltungsgericht Düsseldorf ergangenes Urteil, das Diesel-Fahrverbote erlaubt, vom Bundesverwaltungsgericht überprüfen lassen. Wie schätzen Sie die Chancen für einen Erfolg in der letzten Instanz ein?

Gut. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Straßenverkehrsordnung schon jetzt das nötige Verkehrszeichen hergibt, um Dieselfahrverbote auszusprechen. Dazu muss man nur das allgemeine Zufahrtsverbotsschild aufstellen und dieses mit einem Zusatzschild „Gilt für Diesel“ kombinieren. Dies ist relativ einfach. Dieses Schild muss man dann an allen von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Straßen aufbauen. Es wäre zwar hübscher, wenn die StVO schon jetzt ein allgemeines Zonenzeichen enthielte, das auf Dieselfahrzeuge zugeschnitten ist, etwa durch Einführung der Blauen Plakette in den Umweltzonen. Wenn die Bundespolitik dabei versagt, müssten eben ein paar mehr Straßenverkehrsschilder aufgestellt werden, daran kann der Gesundheitsschutz nicht scheitern. Ich wüsste nicht, was es ernsthaft dagegen einzuwenden gibt, zumal Übergangs- und Ausnahmeregelungen erlassen werden können. Ich gehe daher davon aus, dass das Bundesverwaltungsgericht dies bestätigt.

Für den Fall, dass die DUH in allen Städten mit ihren Klagen für saubere Luft erfolgreich sein wird: Was müssten die zuständigen Behörden unternehmen und vor allem wie viel Zeit hätten sie dafür?

Nach dem Gesetz hätte dies bereits seit dem Jahr 2010 erfolgen müssen. Wenn man dies nun nachholt, muss das schnellstmöglich geschehen, so der Ausdruck im Gesetz. Denjenigen Bürgern, die ihr Auto wechseln müssen, wird man dabei eine Übergangszeit einräumen müssen. Diese darf aber nicht zu lang sein, da der Gesundheitsschutz schon wegen seines hohen Stellenwerts in unserer Verfassung nicht verhandelbar ist.

Die Fragen stellte Daniel Hufeisen.

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