Daten und Fakten

1. Rechtliche Verpflichtungen

Das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten (ElektroG):

Die Wiederverwendung stellt ein grundsätzliches Ziel des ElektroG dar. In Paragraph 1, Artikel 1 fordert der Gesetzgeber „[…] vorrangig die Vermeidung von Abfällen von Elektro- und Elektronikgeräten und darüber hinaus die Wiederverwendung […] um die zu beseitigende Abfallmenge zu reduzieren.“ Explizit heißt es in Paragraph 4 ElektroG: „Elektro- und Elektronikgeräte sind möglichst so zu gestalten, dass die Demontage und die Verwertung, insbesondere die Wiederverwendung und die stoffliche Verwertung von Altgeräten, ihren Bauteilen und Werkstoffen, berücksichtigt und erleichtert werden […]“.

Nachdem sich die europäischen Umweltminister im Juni 2007 auf eine neue, fünfstufige Abfallhierarchie als Leitprinzip für das europäische Abfallrecht und die EU-Abfallpolitik geeinigt haben, sind die Wiederverwendung von Produkten im Sinne der Abfallvermeidung sowie die Vorbereitung von Altgeräten zur Wiederverwendung im Sinne der Abfallverwertung verstärkt in den Blickpunkt gerückt. Damit wird bezweckt, nachteilige Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit möglichst gering zu halten.

2. Nutzen der Wiederverwendung

Ökologisch

Recycling und energetischer Verwertung gebührt nur dann der Vorrang, wenn dies unter Berücksichtigung aller relevanten Faktoren die bessere Umweltoption ist. So sollen die Maßnahmen zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronikgeräten sinnvoll in Anbetracht der bestehenden Möglichkeiten zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz entwickelt und ausgerichtet werden.

Die Reparatur und Wiederverwendung von gebrauchten Elektrogeräten bewirkt zunächst die Verlängerung ihrer Nutzungsdauer. Durch längere Nutzungs- und Lebensdauer von Elektrogeräten kann der funktionell bedingte Konsum neuer Geräte verringert werden. So können durch Wiederverwendung von Gebrauchtgeräten die Abfallberge signifikant reduziert und Materialien und Energie für die Herstellung neuer Geräte eingespart werden. In der ökologischen Gesamtbetrachtung muss zusätzlich auch der Ressourcen- und Energieverbrauch in der Verlängerung der Betriebsphase mit einbezogen werden.

Sozial

Die sozialen Wirkungen sind im Wesentlichen in zwei Bereichen zu sehen:

  1. im Bereich der Schaffung von Beschäftigungs-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten im Bereich Wiederverwendung und Gebrauchtwarenhandel sowie der Schaffung von Arbeitsplätzen durch verstärkte Reparatur/Aufbereitung bzw. im Verkauf von Gebrauchtwaren und den damit verbundenen weiteren Dienstleistungen
  2. im Bereich der Bereitstellung günstiger und qualitativ hochwertiger (Marken-) Geräte, die den bewusst ökologisch ausgerichteten und/oder einkommensschwächeren Konsumentengruppen bzw. öffentlichen Einrichtungen wie Schulen die Möglichkeit einer interessanten Alternative zu Neugeräten bieten.

3. Mengenangaben zu elektrischen und elektronischen Altgeräten

Genaue Zahlen zu Elektro(nik)altgeräten in Deutschland finden Sie auf den Seiten des Bundesumweltminsteriums unter folgendem Link:

http://www.bmu.de/files/pdfs/allgemein/application/pdf/erlaeuterungen_daten_elektronikgeraete.pdf

Kontakt

Copyright: © Heidi Scherm

Thomas Fischer
Bereichsleiter Kreislaufwirtschaft
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