Verbraucherinformationsgesetz
Seehofer und Regierungsfraktionen machen Verbraucherinformationsgesetz zum „Verbraucherinformations-Verhinderungsgesetz“
Am 29. Juni 2006 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Verbraucherinformationen“ – kurz Verbraucherinformationsgesetz (VIG) - beschlossen.
Die Lebensmittelskandale der jüngsten Vergangenheit hatten die Notwendigkeit eines VIG erneut bestätigt. Auch im Koalitionsvertrag heißt es unter Berufung auf das Leitbild des mündigen Verbrauchers: „Wir wollen ein Verbraucherinformationsgesetz, das den hohen Ansprüchen der Verbraucherinnen und Verbraucher auf Information über gesundheitsgefährdende oder risikobehaftete Produkte gerecht wird…“. Verbraucher und Wirtschaft sollen sich auf gleicher Augenhöhe gegenüberstehen. Das von Verbraucherschutzminister Horst Seehofer erarbeitete und von den Regierungsfraktionen im Schnellverfahren durch den Bundestag gebrachte Gesetz ist jedoch von diesen Ankündigungen des Koalitionsvertrags weit entfernt. Das Gesetz stelt weder mehr Transparenz her noch stärkt es die Verbraucherrechte. Mit dem neuen VIG kann die bisherige Informationsblockade zu Lasten der Konsumenten ungeniert weitergehen.

- Ob nun ITX in Ihrem Saft ist, werden Sie auch künftig kaum erfahren... (Bild: Pixelio.de)
Die Mehrheit der zur Anhörung im Verbraucherausschuss des Bundestages am 29. Mai 2006 geladenen Sachverständigen hatte deutliche Kritik geäußert und maßgebliche Nachbesserungen gefordert. Ebenso kritisierte die vom baden-württembergischen Ministerpräsidenten Oettinger eingesetzte Verbraucherkommission den Seehofer-Entwurf. Auch die DUH war als anerkannter Verbraucherschutzverband als Sachverständige auf der Anhörung vertreten. Ähnlich wie bei der Föderalismusreform waren sachliche Argumente besser nicht gefragt. Bis auf einige geringfügige Änderungen ist der von Horst Seehofer erarbeitete Gesetzestext - vorbehaltlich der Zustimmung des Bundesrates - nun geltendes Recht geworden.
Aktive Informationspflichten der Behörden gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie Auskunftsansprüche gegenüber privaten Unternehmen sind im Gesetz erst gar nicht vorgesehen. Dabei wären gerade sie Ausdruck moderner Verbraucherpolitik. Auch im Übrigen drängt sich der Eindruck auf, dass nicht Verbraucherinteressen beim VIG im Vordergrund standen: Der Anwendungsbereich des Gesetzes wurde zu Lasten von Verbraucherinnen und Verbrauchern eingeschränkt. Gleichzeitig wurden Ausnahmetatbestände zugunsten der Wirtschaft ausgeweitet, und zwar weit über das nach der Verfassung gebotene Maß hinaus.
Die weite Formulierung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und die – auch noch nachträgliche – Definitionshoheit der betroffenen Unternehmen ist weder nach dem Grundgesetz noch durch eine andere Regelung zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen privater Unternehmen erforderlich. Diese Regelung geht auch erheblich über das hinaus, was in anderen Informationsgesetzen vorgesehen ist. Ganz konkret wird der Kunde beispielsweise auch weiterhin wohl im Unklaren darüber bleiben, ob und wie hoch Obst- und Gemüsesäfte aus Kartonverpackungen mit Druckchemikalien, wie etwa Isopropylthioxanton (ITX), kontaminiert sind.
Downloads zum Thema
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VIG_-Stellungnahme_zur_Anhoerung_im_Bundestag_am_29__Mai.pdf |
114 K |
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DUH-Hintergrund_VIG-erste_Bewertung.pdf Die ausführliche erste Analyse der "Formulierungshilfe" aus dem BMELV |
102 K |
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