Keine saubere Luft in der Hauptstadt: DUH klagt gegen Berliner Senat

Berlin, Montag, 06.06.2016

Die Deutsche Umwelthilfe hat beim Verwaltungsgericht Berlin gegen das Land Berlin Klage eingereicht. Grund für die Klage ist die hohe Belastung der Luft mit dem Schadstoff Stickstoffdioxid (NO2). Der seit 2010 geltende Grenzwert von 40 ?g/m3 NO2 im Jahresdurchschnitt wird in der Hauptstadt nach wie vor an allen verkehrsnahen Messstationen überschritten.

© Albo/Fotolia
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Trotz mehrerer vorbildlicher Maßnahmen sind die derzeit geplanten Luftreinhaltemaßnahmen in der Hauptstadt unzureichend, da auch neue Euro 6 Diesel-Pkw vom giftigen Stickstoffdioxid im Durchschnitt sieben Mal mehr emittieren als erlaubt. Zuständig für die Luftreinhalteplanung ist die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Der Berliner Senat wagt es aber derzeit nicht, sich mit der mächtigen Automobilindustrie anzulegen und schmutzige Diesel-Pkw aus der Stadt auszusperren. Mit der Klage will die DUH erreichen, dass der Berliner Senat endlich effektive und kurzfristig wirkende Luftreinhaltemaßnahmen zum Schutz der Menschen ergreifen muss.

Werte wie vor 10 Jahren

Im Juni 2015 hat die EU-Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, das auch die Stadt Berlin betrifft. Grund ist die andauernde Überschreitung der NO2-Grenzwerte. Die Bundesregierung hat der EU-Kommission daraufhin mitgeteilt, dass mit einer Einhaltung der NO2-Grenzwerte frühestens im Jahr 2020 zu rechnen sei. Nach Angaben der Europäischen Umweltbehörde (EEA) gehen allein in Deutschland jährlich mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle auf die Belastung der Luft mit NO2 zurück.

Obwohl in der Vergangenheit bereits Luftreinhaltemaßnahmen umgesetzt wurden, hat sich die NO2-Belastung in Berlin in den letzten zehn Jahren kaum verändert. Vor allem im Verkehrssektor müssen kurzfristig Maßnahmen ergriffen werden, damit die gesetzlich vorgeschriebenen Luftqualitätswerte erreicht werden. Kurzfristig möglich sind Verkehrsbeschränkungen und Lkw-Durchfahrverbote an hoch belasteten Orten, eine zeitliche Sperrung hoch belasteter Straßen oder die Einführung einer City-Maut, die nach dem Schadstoffausstoß der Fahrzeuge gestaffelt wird und somit gezielt Diesel-Fahrzeuge trifft. Diese Maßnahmen können auch unabhängig von der für 2017 geplanten Einführung einer Blauen Plakette zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge zum Einsatz kommen.

Umwelttaxis wie in London

Die DUH fordert die Senatsverwaltung zudem auf, die Nutzung des Öffentlichen Nahverkehrs beispielsweise durch ein Bürgerticket attraktiver zu gestalten sowie den Fuß- und Radverkehr deutlich stärker zu fördern und dies mit einem konkreten Konzept zu bekräftigen. Die Linienbusflotte muss schneller mit wirksamen NO2-Katalysatoren nachgerüstet bzw. gegen emissionsarme Busse ausgetauscht werden. Die DUH fordert zudem ein möglichst baldiges Verbot von Diesel-Taxis. Zwar hat erfreulicherweise Berlin mit seiner frühen Initiative „Tausend Umwelttaxis für Berlin“ bereits heute den größten Anteil an emissionsarmen Umwelttaxis. Doch eine Komplettumstellung auf 100 Prozent Umwelttaxis, wie dies auch in London derzeit stattfindet, wäre ein wichtiges Zeichen über die Bundeshauptstadt hinaus.

In der Vergangenheit hat die DUH wiederholt die Umsetzung von Luftreinhaltemaßnahmen juristisch erstritten. Sie klagt derzeit wegen der schlechten Luft  in neun deutschen Städten. In München und Reutlingen hat die DUH Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Für Limburg und Offenbach liegen bereits rechtskräftige Urteile vor.

Die bisherigen Urteile bekräftigen, dass jeder und jede ein Recht auf saubere Luft hat. Das bestätigte auch der Europäische Gerichtshof 2008. Die Senatsverwaltung in Berlin muss jetzt anfangen, effektiver zu handeln. Dabei gilt es auch zu berücksichtigen, dass die durch NO2 verursachten Gesundheitsschäden vor allem diejenigen treffen, die sich keine gute Wohnlage leisten können. Das Umweltproblem ist gleichzeitig ein Sozialproblem, doch bislang stellt sich der Senat dieser Verantwortung nicht.  

Hintergrundpapiere „Klagen für saubere Luft“ und „Blaue Plakette“ finden Sie am Ende unserer Pressemitteilung zum Thema.

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