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Feinstaub

Die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Luftqualität und saubere Luft für Europa trat am 21. Mai 2008 in Kraft. Die EU Kommission hat darin festgelegt, langfristig europaweit eine Luftqualität zu erreichen, von der keine Gefahren für Mensch und Umwelt ausgehen. Die Richtlinie legt Grenzwerte für Schadstoffkonzentrationen in der Außenluft fest. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchtsmengen (39. BImSchV) setzt die EU-Richtlinie im nationalen Recht um. Für alle Städte und Gemeinden besteht nun die gesetzliche Verpflichtung, „geeignete Maßnahmen“ zu treffen, um die Luftqualitätswerte einhalten zu können und die Lebens- und Atemluftqualität für ihre Bürger zu garantieren.

Eine solche Maßnahme kann beispielsweise die Verabschiedung eines kommunalen oder regionalen Luftreinhalteplans sein, der konkrete verkehrslenkende oder fahrzeugseitige Maßnahmen zur Emissionsminderung, wie zum Beispiel die Einrichtung von Umweltzonen vorschreibt. Doch bislang konnten die wenigsten Länder, Kreise und Gemeinden einen verabschiedeten Aktionsplan vorweisen.

© DUH

Ein wesentlicher Anteil der Feinstäube in Mitteleuropa entstammt den Emissionen von Dieselmotoren. Diesel-Fahrzeuge sind durch ihren geringeren Verbrauch und die günstigen Dieselpreise in den letzten Jahren immer beliebter geworden. In Deutschland hat sich der Anteil der Diesel-Pkw an den Neuzulassungen in den vergangenen Jahren mehr als verdoppelt. Inzwischen sind mehr als 47,8 Prozent der neuzugelassenen Fahrzeuge mit Dieselmotoren ausgestattet. In Österreich liegt der Anteil bereits bei 57 Prozent. Auch die Zahl der Nutzfahrzeuge (u. a. Lkw, Lokomotiven, Baufahrzeuge) steigt weiter an, ebenso wie deren Fahrleistung.

Neben der Verbrennung in Dieselmotoren stellen auch Schornsteine von Industrieanlagen und Kraftwerken, Heizanlagen in Haushalten sowie die Landwirtschaft wesentliche Feinstaubquellen dar. Zusätzlich werden Partikel vom Bremsabrieb, Autoreifen und dem Straßenbelag freigesetzt.

Prozentual lässt sich der anthropogen verursachte Gesamtstaub in Deutschland laut einer Studie des UBA folgendermaßen darstellen:

  • 49% aus Industrieprozessen
  • 18,5 aus der Landwirtschaft
  • 13% aus dem Verkehr
  • 10% aus Haushalten
  • 3,5% aus der Energiewirtschaft
  • 6% aus sonstigen Quellen

Städte mit ständigen Grenzwertüberschreitungen können zunächst mit entsprechenden Anträgen aufgefordert werden, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um die EU-Grenzwerte einzuhalten. Die Städte haben dann vier Wochen Zeit, der Aufforderung nachzukommen, und einen Luftreinhalteplan zu erarbeiten. Sollte die Stadt oder Gemeinde binnen dieser Frist keine Maßnamen ergreifen, können die Betroffenen klagen. Sollte die Zahl der zulässigen 35 Überschreitungen des Tagesgrenzwerts vorher überschritten werden, ist eine sofortige Klage möglich. Klageberechtigt ist jeder, der sich einen Großteil seiner Zeit in belasteter Umgebung aufhält. Also nicht nur Anwohner, sondern auch z.B. Ärzte in Arztpraxen an stark befahrenen Straßen oder Erzieher im Kindergarten oder Eltern für ihre Kindergartenkinder, wenn sich der Kindergarten in einer stark feinstaubbelasteten Umgebung befindet.

Im Hinblick auf die Rechtslage hat sich einiges getan: Es gibt eine Reihe von neuen Urteilen zur Luftreinhaltung in Städten, manche mit großem Aufforderungscharakter für Kommunen und Gesellschaft. Bei der Deutschen Umwelthilfe besteht eine rege Nachfrage nach Erläuterung dieser und auch der anscheinend gegenläufigen Urteile.  Sowohl Bürgerinnen und Bürger wie auch Medienvertreter sowie politisch Verantwortliche suchen das Gespräch. In den vergangenen Monaten haben wir umfangreiche Aufklärung über die Medien und persönliche Beratung geleistet. 

Die Deutsche Umwelthilfe unterstützte Musterklagen betroffener Bürger unter anderem in Berlin, Stuttgart, München und Wiesbaden. Eine dieser Klagen wurde nach über dreijährigem Bemühen am 25. Juli 2008 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) bestätigt. Das Gericht bestätigte mit diesem Urteil das einklagbare Recht auf saubere Luft (Link siehe unten). Mit Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes Leipzig vom 5. September 2013 in einer Klage der DUH gegen das Land Hessen, wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte in Darmstadt wurde auch die Klagebefugnis für Umweltverbände wesentlich gestärkt.

Als Koordinatorin eines breiten Verbände-Bündnis richten wir uns an Endverbraucher, Automobilhersteller und Werkstätten. Ziel der Informationskampagne ist es, ein Bewusstsein für die gesundheitlichen und ökologischen Schäden von Luftschadstoffen zu wecken und über verfügbare Technologien und Maßnahmen zu deren drastischen Verringerung zu informieren bzw. dafür zu werben. Eines der angestrebten Ergebnisse ist die generelle Neuausstattung wie auch die Nachrüstung von allen Dieselfahrzeugen mit Rußfilter (oder vergleichbar reinigende Technik, bezogen auf Partikelanzahl) zu erreichen.

Quelle für die Grenzwertüberschreitungen ist das offizielle Luftmessnetz des Umweltbundesamtes. Die aktuellen Daten der Messpunkte können tagesaktuell im Internet eingesehen werden (Link siehe rechts).

Downloads & Dokumente

Rechtsanspruch auf saubere Luft

Aufsatz der Rechtsanwälte Klinger/Löwenberg in 'Zeitschrift für Umweltrecht'

Information on the Impacts of Air Pollution

Urteil Darmstadt BVerwG

Kontakt

Copyright: © DUH / Heidi Scherm

Dorothee Saar
Bereichsleiterin Verkehr und Luftreinhaltung
E-Mail: Mail schreiben

Copyright Navigationsbild: mirpic/Fotolia
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