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Heizen mit Holz: Ein Problem für Gesundheit und Klima

Wir müssen weg von der Verbrennung fossiler Brennstoffe, wie Öl, Gas und Kohle. Doch auch das Heizen mit Holz als erneuerbare Alternative ist kritisch zu sehen, denn es ist die größte Quelle gesundheitsschädlicher Feinstaub- und Rußpartikel in Europa. 80 bis 90 Prozent der Partikel aus Holzöfen und Holzheizkesseln haben eine Größe von unter einem Mikrometer – ein großer Teil der Partikel ist sogar kleiner als 0,1 Mikrometer (PM0,1). Diese ultrafeinen Partikel sind gesundheitlich besonders relevant, weil sie sehr tief in den Körper eindringen. Kleine Feuerungsanlagen sind zudem für den überwiegenden Teil der EU-weiten Emissionen von krebserregendem Benzo(a)pyren verantwortlich. Für die Luftqualität ist es grundsätzlich am besten, ganz auf das Heizen mit Holz zu verzichten.

Darüber hinaus ist das Heizen mit Holz keinesfalls klimaneutral. Das liegt unter anderem an dem Ruß, der bei der Verbrennung entsteht. Ruß ist nicht nur ein Luft- sondern auch ein Klimaschadstoff: Sein Treibhauspotenzial liegt nach Schätzung des Weltklimarates (IPCC) beim bis zu 3.200-fachen von CO2. Aktuelle Untersuchungen und Schätzungen kommen zu dem Schluss, dass Scheitholzöfen eine ähnlich schlechte Klimabilanz im Vergleich zu fossilen Heizungen aufweisen können.

Wenn Holz genutzt wird, dann sollte dies in erster Linie in langlebigen Gütern geschehen anstatt es zu verbrennen. Für den Klimaschutz im Gebäudesektor sind besser gedämmte Häuser und der Umstieg auf umweltfreundlichere Alternativen – insbesondere Wärmepumpen – absolut zentral. Insgesamt muss die energetische Nutzung von Holz verringert werden. Denn die Menge von nachhaltig beziehbarem Holz ist begrenzt.

Wenn andere erneuerbare Heizungsalternativen im Einzelfall nicht in Frage kommen, ist das Heizen mit Holz nur dann eine akzeptable Lösung, wenn der Brennstoff aus einer nachhaltigen Quelle stammt, effizient genutzt und zusätzliche Abgasreinigungstechnik eingesetzt wird. Sprich: Partikel- bzw. Staubabscheider müssen bei allen Holzfeuerungsanlagen zur Pflicht werden. Bei Holzöfen ist zusätzlich ein Katalysator erforderlich, um gasförmige Schadstoffe zu mindern.

Was wir für weniger Schadstoffe aus Holzheizungen tun:

  • Wir machen uns dafür stark, dass weniger mit Holz geheizt wird und Alternativen Vorrang haben – hierzu zählen insbesondere Wärmepumpen und grüne Fernwärme.

  • Wir kämpfen für strenge EU-Luftqualitätsstandards, damit Städte und Gemeinden in Luftreinhalteplänen effektive Vorgaben für Holzheizungen und andere Schadstoffquellen einführen.

  • Wir setzen uns für drastisch verschärfte Abgasgrenzwerte ein. Hier sind die EU-weiten Ökodesign-Verordnungen maßgeblich, welche Vorgaben für neue Holzöfen und Holzheizkesseln beinhalten (siehe Positionspapier). Hinzu kommen die Anforderungen an bestehende Anlagen in der 1. BImSchV. Mit dem von uns mitinitiierten Blauen Engel für Kaminöfen und jenem für Staubabscheider haben wir in den vergangenen Jahren bereits zu strengeren Standards für diese Anlagen beigetragen. Diese freiwilligen Umweltzeichen müssen als Vorlage für die künftigen gesetzlichen Anforderungen genutzt werden, um wirksame Abgasreinigung zur Pflicht zu machen.
Wir möchten:
    • Politik und die breite Öffentlichkeit auf das Problem aufmerksam machen
    • Strenge gesetzliche Vorgaben zu Schadstoffgrenzwerten sowie realitätsnähere Messverfahren auf den Weg bringen
    • Alternativen zum Heizen mit Holz aufzeigen und fördern
    • Anlagen mit wirksamer Abgasreinigung zum Standard machen und ambitionierte Umweltzeichen vorantreiben
    • Informationen für Personen bereitstellen, die bereits einen Ofen besitzen

    Kontakt

    Copyright: © Steffen Holzmann

    Patrick Huth
    Senior Expert Verkehr & Luftreinhaltung
    E-Mail: Mail schreiben

    Häufige Fragen zum Heizen mit Holz

    Um das Problem der Schadstoffe aus der Holzfeuerung anzugehen, müssen Alternativen vorangetrieben und sowohl die Vorgaben für die Luftqualität (siehe Frage 7) als auch die Abgasgrenzwerte (siehe Frage 4) deutlich strenger werden. Deshalb kämpfen wir auf EU-Ebene zusammen mit anderen Umweltverbänden für eine drastische Verschärfung der EU-Luftqualitätsrichtlinien (Ambient Air Quality Directives) und der Emissionsvorgaben für Holzöfen und Holzheizkessel in den entsprechenden EU-Ökodesign-Verordnungen. Mit der Entwicklung des Blauen Engel für Kaminöfen und für Staubabscheider haben wir in den vergangenen Jahren bereits zu strengeren Standards für diese Anlagen beigetragen. Diese Standards müssen als Vorlage für die künftigen Emissionsvorgaben genutzt werden, um Filter zur Pflicht zu machen.

    Damit auch lokale politische Entscheidungsträgerinnen und -träger aktiv werden, haben wir 2021 die Kampagne „Kein Ofen ohne Filter“ und eine digitale Mitmach-Aktion gestartet. Im Rahmen dieser hatten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit ihre Stadt oder Gemeinde zu wirksamen Maßnahmen gegen die Schadstoffbelastung durch Holzöfen aufzurufen und damit das Thema auf die lokale politische Agenda zu setzen. Parallel dazu haben wir über 100 Anträge bei Städten und Gemeinden gestellt und sie dazu aufgefordert eine Filterpflicht für Holzfeuerungsanlagen voranzutreiben.

    Die Ergebnisse: In insgesamt 338 Städten und Gemeinden haben Bürgerinnen und Bürger gemeinsam mit der DUH Anträge auf eine Filterpflicht für Holzöfen gestellt. Die Städte Berlin, München, Hamburg, Bonn und Freiburg wurden dabei am häufigsten adressiert, allein in diesen Städten leben über 7,5 Millionen Menschen. In den vorliegenden Antworten der Kommunen meldete die Mehrheit zurück, dass sie aufgrund der eingehaltenen EU-Grenzwerte derzeit keinen Handlungsmöglichkeiten und -bedarf sehen Doch die Einhaltung der aktuellen gesetzlichen Grundlagen ist keinesfalls eine ausreichende Antwort auf die Belastungssituation in vielen Wohngebieten. Das untermauern die im letzten Jahr veröffentlichten neuen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) für Feinstaub, die um 80 Prozent niedriger ausfallen als die europäischen Grenzwerte.  Was Kommunen bereits jetzt tun können und inwiefern die Gesetzgebung für eine flächendeckende Filterpflicht angepasst werden muss, hat die DUH daher in einem Maßnahmenpapier zusammengefasst.

    Wie geht es weiter:

    • Wir machen durch Pressearbeit und Vor-Ort-Messungen auf die Belastung durch Holzfeuerungsanlagen aufmerksam.
    • Wir treten in den direkten Austausch zu konkreten Maßnahmen mit ausgewählten Städten und Gemeinden, aus denen uns Belastungsschwerpunkte gemeldet wurden, sowie mit jenen, die sich dialogbereit gezeigt haben.
    • Wir beraten und informieren Städte und Gemeinden über ihren Handlungsmöglichkeiten mit unserem neuen Maßnahmenpapier „Partikelemissionen aus der Holzfeuerung vor Ort senken“ (siehe Frage 10).
    • Wir arbeiten daran, Städte und Gemeinden als Verbündete für strengere Luftqualitätsstandards und Abgasgrenzwerte von Holzfeuerungsanlagen zu gewinnen.

    Das Heizen mit Holz verursacht in Deutschland laut Umweltbundesamt (UBA) mittlerweile deutlich mehr Feinstaub als die Motoren von Pkw, Lkw und Bussen zusammen. Nach Angaben des Luftqualitätsberichts der Europäischen Umweltagentur (EEA) von 2021 werden hierzulande mehr als 53.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr mit Feinstaub in Verbindung gebracht. Gesundheitlich besonders relevant sind der darin enthaltene Ruß sowie ultrafeine Partikel.

    80 bis 90 Prozent der Partikel aus Holzöfen und -kesseln haben eine Größe von unter einem Mikrometer. Sie können besonders tief in den Körper eindringen und Herz- und Kreislauferkrankungen, Lungenerkrankungen sowie Krebs auslösen oder verstärken. Das UBA geht davon aus, dass Ruß aus der Holzverbrennung dieselben Gesundheitsrisiken mit sich bringt wie Dieselruß.

    Hinzu kommen Kohlenwasserstoffe wie Benzo(a)pyren (BaP). Diese sind ebenfalls krebserzeugend und stammen in der Europäischen Union nach Angaben der EEA mehrheitlich aus kleinen Feuerungsanlagen wie Kaminöfen.

    Heizen mit Holz wird oft fälschlicherweise als klimaneutral oder klimafreundlich dargestellt. Hintergrund ist die Annahme, dass bei der Verbrennung nur so viel Kohlendioxid (CO2) freigesetzt wird wie der Baum während seiner gesamten Lebenszeit aufgenommen hat. Dabei werden aber folgende Punkte nicht berücksichtigt:

    • Jedes verbrannte Stück Holz setzt unmittelbar das gespeicherte CO2 frei, welches durch den Baum im Wald oder bei einer Nutzung als Baumaterial noch sehr lange gebunden gewesen wäre. Es dauert Jahrzehnte, um durch Aufforstung das in wenigen Minuten freigesetzte CO2 wieder zu binden.
    • Bei der Verbrennung von Holz entstehen neben CO2 weitere Klimaschadstoffe – insbesondere Ruß und Methan. Das Treibhauspotenzial (GWP20) von Ruß liegt nach Schätzung des Weltklimarates (IPCC) beim bis zu 3.200-fachen von CO2. Die feinen Rußpartikel können tausende Kilometer weit getragen werden. Sie absorbieren das Sonnenlicht und erwärmen so direkt die unmittelbare Umgebung. In der Arktis und in den Alpen sind sie beispielsweise dafür mitverantwortlich, dass das Eis schneller schmilzt.
    • Hinzu kommt der CO2-Ausstoß, der durch den möglichen Transport oder Weiterverarbeitung des Holzbrennstoffes entsteht.

    Nach Angaben des Schornsteinfegerhandwerks gibt es in Deutschland derzeit über 11 Millionen Öfen und rund 1 Millionen Heizkessel für feste Brennstoffe – also in erster Linie Scheitholz, Holzpellets und Holzhackschnitzel. Im Gegensatz zu Heizkesseln, die als Zentralheizung für ein ganzes Haus oder mehrere Häuser dienen, werden mit Öfen nur einzelne Räume beheizt. Zu Holzöfen zählen unter anderem Kamin- und Kachelöfen.

    Schaut man genauer hin, welche Anlagen für den größten Teil des Feinstaubes aus der Holzfeuerung verantwortlich sind, ergibt sich laut einer Studie des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) folgendes Bild: Nahezu 80 Prozent des Feinstaubes aus dem Verbrennen von Holz ist auf Holzöfen zurückzuführen. Nicht nur deren schiere Anzahl ist problematisch: Selbst neue Öfen, welche die Anforderungen der seit 2022 europaweit geltenden Ökodesign-Vorgaben erfüllen, dürfen nach Berechnung der Air Quality Expert Group beim Zulassungstest im Labor deutlich mehr Feinstaub ausstoßen als ein über 20 Jahre altes Dieselauto ohne Filter. Das gilt wohlgemerkt auf dem Prüfstand – in der Praxis liegt der Schadstoffausstoß von Öfen in der Regel um ein Vielfaches über den Herstellerangaben. Natürlich spielen in der Praxis die Betriebsweise und die Qualität des Brennstoffes eine Rolle. Der Hauptgrund für den hohen Schadstoffausstoß ist jedoch, dass ein wirksamer Filter oder Staubabscheider aufgrund der laschen gesetzlichen Emissionsgrenzwerte bislang nicht erforderlich ist. Das muss sich ändern!

    Um die Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, müssen wir weg von Öl und Gas. Bereits jetzt werden laut UBA mehr als 60 Prozent der erneuerbaren Wärme durch das Verbrennen von fester Biomasse – also in erster Linie Holz – bereitgestellt. Die Menge von nachhaltig beziehbarem Holz ist jedoch begrenzt und Wald übernimmt eine wichtige Rolle als CO2-Senke (siehe Frage 3). Wenn Holz genutzt wird, dann sollte dies möglichst in langlebigen Gütern (u.a. Häuser, Möbel) geschehen anstatt es zu verbrennen.

    Für den Klimaschutz im Gebäudesektor ist eine deutlich gesteigerte Sanierungsrate und der Umstieg auf klima- und umweltfreundlichere Alternativen – also insbesondere Wärmepumpen und Solarthermie – absolut zentral. Wenn solche Heizungsalternativen im Einzelfall nicht in Frage kommen, ist die Holzfeuerung nur dann eine akzeptable Lösung, wenn es sich um Brennstoff aus nachhaltiger Bewirtschaftung oder Restholz handelt und ein Filter oder Staubabscheider eingesetzt wird (siehe Frage 6).

    Wirksame Technik zur Minderung von Schadstoffen muss sowohl bei Holzöfen als auch bei Holzheizkesseln zur Pflicht werden. Es ist dringend notwendig, den Ausstoß von Feinstaub- und Rußpartikeln dieser Anlagen drastisch zu senken. Hierfür ist der Einsatz von Filtern beziehungsweise Staubabscheidern zentral. Diese sind auf dem Markt verfügbar, erprobt und werden entweder im Schornstein oder auf dem Schornstein installiert. Staubabscheider haben eine vergleichbare Funktion wie ein Partikelfilter bei einem Auto mit Verbrennungsmotor. Anders als Partikelfilter bei Autos scheiden die „Filter“ für Holzöfen die Partikel elektrostatisch ab, damit diese nicht durch den Schornstein in die Atemluft gelangen können. Aufgrund der laschen Feinstaubgrenzwerte und des realitätsfernen Testverfahrens bei der Typprüfung werden Staubabscheider aber insbesondere bei Holzöfen bislang nicht „ab Werk“ eingesetzt.

    Eine Ausnahme bilden Öfen mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Kaminöfen“: Im Vergleich zur gesetzlich vorgeschriebenen Typprüfung müssen diese Öfen ein realitätsnäheres Testverfahren durchlaufen. Erstmalig wird dabei auch die Partikelanzahl gemessen. Damit werden ultrafeine Partikel erfasst, die besonders gesundheitsgefährdend sind, da sie tief in den Körper eindringen. Die Staubgrenzwerte sind deutlich strenger als der Gesetzgeber vorsieht und erfordern den Einsatz  zusätzlicher Technik, um  Schadstoffe zu mindern. Bei Blaue-Engel-Kaminöfen mit Staubabscheider wird die Anzahl der besonders kleinen Partikel um mehr als 90 Prozent reduziert. Um Fehler beim Betrieb des Ofens zu vermeiden, ist zudem eine automatische Verbrennungsluftregelung vorgeschrieben. Erste Ofenmodelle mit dem Umweltzeichen sind bereits verfügbar und auf der Seite des Blauen Engels gelistet. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich das Angebot künftig weiter verbessert und auch die Preise dieser Anlagen bei steigenden Stückzahlen sinken.

    Für die Nachrüstung von bestehenden Kamin- und anderen Scheitholzöfen gibt es seit Januar 2022 einen "Blauen Engel für Staubabscheider" (siehe Frage 14). Aus Sicht der DUH müssen die Anforderungen des Blauen Engel für alle neuen Holzöfen und zeitnah auch für bestehende Anlagen zur Pflicht werden.

    Derzeit gibt es für uns als klageberechtigen Umweltverband keine Möglichkeit, auf rechtlichem Weg gegen die Holzfeuerung und die damit verbundene Feinstaubbelastung vorzugehen. Grund sind die laxen EU-Grenzwerte für Feinstaub in der Außenluft, welche nahezu an allen offiziellen Messstellen eingehalten werden.

    Die EU-Grenzwerte entsprechen allerdings nicht dem Stand der Wissenschaft und sind viel zu lasch, um die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Angesichts der deutlich strengeren Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation müssen sie dringend überarbeitet werden: So erlauben die EU-Vorgaben derzeit im Jahresschnitt eine fünfmal so hohe Feinstaubbelastung (PM2,5) wie die WHO als Grenzwert empfiehlt. Auch bei der Anzahl der Überschreitungen der Tagesgrenzwerte (PM10) liegt der EU-Grenzwert mit 35 Tagen bei mehr als dem Zehnfachen der WHO-Empfehlung (max. 3-4 Überschreitungstage pro Jahr). Neben deutlich strengeren Grenzwerten für Feinstaub (PM10/PM2,5) sind zudem ein Messnetz und Vorgaben für die gesundheitlich besonders relevanten ultrafeinen Partikel notwendig (PM0,1), die in der Gesetzgebung bislang überhaupt nicht berücksichtigt werden. Die DUH setzt sich daher sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene für deutlich strengere Vorgaben ein.

    Zugleich ist Handeln auf kommunaler Ebene erforderlich: Städte und Gemeinden müssen alle vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um den Einsatz von Filtern voranzutreiben und die Partikelemissionen aus der Holzfeuerung vor Ort drastisch zu senken. Was Kommunen tun können, zeigen wir in unserem Maßnahmenpapier (siehe Frage 10).

    Die DUH informiert Bürgerinnen und Bürger sowie Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger im Rahmen der Informationskampagne Clean Heat über die Umweltwirkungen des Heizens mit Holz und setzt sich für erheblich strengere Vorschriften ein. Die Kampagne wurde bis Ende 2019 von der EU gefördert – die Aktivitäten werden weiter fortgesetzt:

    • Informationen für Bürgerinnen und Bürger (Flyer, Ausstellung, Kurzfilm)
    • Pressearbeit (u.a. mit Beiträgen bei ZDF WISO, Report Mainz, DIE ZEIT, Welt am Sonntag, Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung)
    • Fachgespräche (u.a. zur Erarbeitung eines neuen Umweltzeichens für Öfen)
    • Fachvorträge auf nationaler und europäischer Ebene (z.B. bei EU Green Week 2021)
    • Bereitstellung von Hintergrundinformationen für Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger und Stellungnahmen zu öffentlichen Konsultationen zu Luftreinhalteplänen und Luftreinhalteprogrammen (in Deutschland und in anderen Mitgliedsstaaten)
    • Feinstaub- bzw. Rußmessungen in Wohngebieten, in Innenräumen und im Abgas von Anlagen

    Die vier wichtigsten Maßnahmen zur Minderung von Schadstoffen aus der Holzfeuerung sind aus unserer Sicht:

    • Erheblich strengere Luftqualitätsstandards: Umsetzung der WHO-Empfehlungen zur Luftqualität und Einführung von Vorgaben zur maximal zulässigen Anzahl ultrafeiner Partikel in der Außenluft.
    • Deutlich verschärfte Emissionsgrenzwerte für neue Holzöfen und Holzheizkessel, die einen Filter oder Staubabscheider zur Pflicht machen. Zugleich ist ein realitätsnäheres Messverfahren bei der Typprüfung erforderlich, bei dem auch die Partikelanzahl berücksichtigt wird sowie regelmäßige Kontrollmessungen im Praxisbetrieb.
    • Strengere Vorgaben für bestehende Anlagen: Bestehende Holzöfen und Holzheizkessel müssen zeitnah mit einem Filter oder Staubabscheider nachgerüstet oder stillgelegt werden.
    • Lokale Maßnahmen: Städte und Gemeinden müssen wirksame Maßnahmen gegen die schädlichen Emissionen aus der Holzfeuerung ergreifen und den Einsatz von Staubabscheidern bzw. Filtern vorantreiben (siehe Frage 10). Bund und Länder sind angehalten, Kommunen diesbezüglich mit weitergehenden rechtlichen Handlungsoptionen auszustatten.
    • Weitere zentrale Forderungen können hier nachgelesen werden.

    Grundsätzlich haben Städte und Gemeinden eine große Bandbreite an Handlungsmöglichkeiten – dazu zählen rechtliche Vorgaben zur Nutzung von Holzfeuerung in bestimmten Gebieten, Informationskampagnen, die Förderung emissionsarmer Technik vor Ort und die Gewährleistung von wirksamen Kontrollen und Sanktionen bei unsachgemäßem Betrieb von Anlagen. Wichtig ist, dass auch in der Kommunalpolitik eine gesteigerte Sanierungsrate sowie eine umweltfreundliche Wärmeerzeugung mittels Wärmepumpe oder Solarthermie Vorrang haben. Holzfeuerung ist nur dann akzeptabel, wenn Filter oder Staubabscheider zum Einsatz kommen.

    Seit 2022 sind die Abgasgrenzwerte von Holzöfen EU-weit über eine Ökodesign-Verordnung harmonisiert. Dadurch und aufgrund der laxen EU-Luftqualitätsanforderungen (siehe Frage 4) sind derzeit die rechtlichen Möglichkeiten zur flächendeckenden Einführung strengerer lokaler Grenzwerte für Holzfeuerungsanlagen – die für die Einführung einer Filterpflicht notwendig wären – limitiert. Zudem bedarf es weitergehender bundes- und landesimmissionsschutzrechtliche Grundlagen.

    Sowohl die EU-Gesetzgebung zur Luftqualität als auch die Ökodesign-Verordnungen für Holzfeuerungsanlagen werden derzeit überarbeitet. Wir setzen uns hierbei für erheblich strengere EU-Vorgaben zum Schutz von Umwelt und Gesundheit ein und fordern von den Kommunen, sich ebenfalls dafür stark zu machen.

    Städte und Gemeinden müssen zudem alle vorhandenen Möglichkeiten nutzen, um den Einsatz von Filtern voranzutreiben und die Partikelemissionen aus der Holzfeuerung vor Ort drastisch zu senken. Parallel dazu ist es wichtig, dass Kommunen vom Bund und den Bundesländern weitergehende gesetzliche Rahmenbedingungen einfordern, um das Problem vor Ort besser angehen zu können. Die Möglichkeiten auf lokaler Ebene sowie positive Beispiele und Ansätze sind in unserem Maßnahmenpapier für Kommunen „Partikelemissionen aus der Holzfeuerung vor Ort senken“  zusammengefasst.

    Zur juristischem Durchsetzung von zusätzlichen Maßnahmen für Saubere Luft, sind die Messwerte von offiziellen Messstellen ausschlaggebend. Diese offiziellen Messstellen sind jedoch üblicherweise verkehrsnah platziert und nicht in Wohngebieten vorzufinden, wo die Belastung durch Kaminöfen und andere Holzfeuerungsanlagen besonders hoch ist. Deshalb ist es wichtig, Politikerinnen und Politiker, Behörden und die Presse auf die Luftverschmutzung durch das Heizen mit Holz aufmerksam zu machen.

    Einige Personen und Initiativen nutzen bereits einfache Messgeräte mit günstigen Feinstaubsensoren, um die Luftbelastung in ihrer Nachbarschaft zu ermitteln. Diese Geräte sind jedoch nicht sonderlich präzise und können allenfalls grobe Hinweise auf die Feinstaubbelastung geben. Professionelle  Messgeräte für Partikel kosten in der Regel mehrere Tausend Euro. Ein präzises und erschwingliches Messgerät zur Erfassung von Rußpartikeln ist derzeit in Arbeit. Sobald dieses für Messungen zur Verfügung steht, werden wir hier weitere Informationen bereitstellen.

    Um die Luftbelastung zu veranschaulichen, führt die DUH punktuell an ausgewählten Orten Partikelmessungen durch. Hierfür kommen ein mobiles Partikelanzahlmessgerät sowie ein neu entwickeltes Ein präzises und erschwingliches Messgerät zur Erfassung von Rußpartikeln ist derzeit zum Einsatz in Arbeit. Sobald dieses für Messungen zur Verfügung steht, werden wir hier weitere Informationen bereitstellen.

    Auch beim Grillen entsteht – insbesondere wenn Holzkohle verwendet wird – eine Vielzahl von hochproblematischen Schadstoffen wie Feinstaub, Rußpartikel und Kohlenwasserstoffe. Gerade bei dichter Bebauung sorgt der Rauch und die mit dem Grillen verbundenen Gerüche für Nachbarschaftskonflikte. Daher sollte das Grillen mit Holzkohle auf ein Minimum beschränkt und auf Alternativen wie Gas- und Elektrogrills zurückgegriffen werden.

    Feuerschalen oder andere offene Feuer, die rein dem Ambiente dienen, sind aus Sicht der DUH noch kritischer zu werten – hier sollten Kommunen durch lokale Satzungen den Betrieb auf ein absolutes Minimum reduzieren beziehungsweise verbieten. Die bestehenden Regelungen – auch für die Verbrennung von Gartenabfällen – sind lokal sehr unterschiedlich. Diese können beim zuständigen Umweltamt erfragt werden.

    Wenn Sie sich durch Feuerschalen, (gewerbliche) Holzkohlegrills oder andere Formen der Holzfeuerung belastet fühlen, schauen Sie gern bei unseren Hinweisen zur Holzfeuerung in der Nachbarschaft vorbei. Die Vorgehensweise und Zuständigkeiten sind bei allen Formen der Holzfeuerung vergleichbar, bei gewerblichen Anlagen wird lediglich zusätzlich die Gewerbeaufsicht einbezogen.

    • Informieren Sie sich und Ihr Umfeld – wir bieten eine große Anzahl von Infomaterialien an.
    • Wenden Sie sich an politische Entscheidungsträgerinnen und -träger vor Ort und fordern Sie diese zum Handeln auf. Dazu zählen Personen im Stadt-/Gemeinderat, Kreisverbände der politischen Parteien sowie Landtags- und Bundestagsabgeordnete aus dem Wahlkreis Ihres Wohnortes. Für die Ansprache können Sie unser Maßnahmenpapier „Partikelemissionen aus der Holzfeuerung vor Ort senken“ nutzen, in welchem Hintergrundinformationen und konkrete Handlungsempfehlungen zu finden sind.
    • Wenden Sie sich mit dem Thema an die lokale Presse und verweisen Sie dabei auf unsere Veröffentlichungen und Pressemitteilungen. Wir stehen gerne für ein Interview oder Statement zur Verfügung.
    • Suchen Sie Verbündete und gründen Sie eine Bürgerinitiative (beispielhaft: www.feinstaub-deutschland.de)
    • Falls Sie direkt durch Schadstoffe und Gerüche von Holzöfen oder anderen Holzheizungen in der Nachbarschaft betroffen sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten für Sie hier zusammengetragen.

      Auch für alte Öfen gibt es Vorgaben zum Schadstoffausstoß. Grundsätzlich müssen Öfen, die bis März 2010 zugelassen wurden, bis Ende 2024 entweder bestimmte Grenzwerte einhalten, nachgerüstet oder stillgelegt werden (siehe UBA-Broschüre). Leider sieht die Regelung zahlreiche Schlupflöcher vor – z.B. werden Herde, offene Kamine oder Grundöfen von den Vorgaben ausgenommen. Zudem ist der Staubgrenzwert, dessen Einhaltung durch eine Schornsteinfegermessung vor Ort nachgewiesen werden kann, äußerst lasch und die eingesetzten Messgeräte sind nicht sehr präzise. Grundsätzlich ist es für die Luftqualität am besten, ganz auf einen Holzofen zu verzichten.

      Wer dennoch weiterhin einen Holzofen nutzen möchte, sollte folgendes beachten:

      • Austausch: Sogar bei richtiger Bedienung verschmutzen neue Öfen die Luft mit viel Feinstaub, Ruß und Kohlenwasserstoffen. Zum Vergleich: Selbst aktuelle Öfen dürfen beim Zulassungstest noch immer erheblich mehr Schadstoffe ausstoßen als ein 20 Jahre altes Dieselauto ohne Filter. Entscheiden Sie sich daher zumindest für einen Ofen, der die strengen Anforderungen des Blauen Engels erfüllt und mit einem PartikelStaubabscheider und Katalysator ausgestattet ist.
      • Nachrüstung: Die Nachrüstung mit einem StaubPartikelabscheider ist eine sinnvolle Maßnahme für bestehende Öfen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass ältere Öfen meist noch mehr Feinstaub ausstoßen als neuere Modelle – diesdas mindert die Wirksamkeit des  PartikelStaubabscheiders. Zudem reduziert ein Abscheider nur die ausgestoßenen Partikel, nicht jedoch gasförmige Emissionen. Je nach Modell können StaubPartikelabscheider entweder im Schornstein oder auf dem Schornstein installiert werden. Sie haben eine vergleichbare Funktion wie ein Partikelfilter bei einem Auto mit Verbrennungsmotor. Anders als Partikelfilter bei Autos scheiden die „Filter“ für Holzöfen die Partikel jedoch elektrostatisch ab, damit diese nicht durch den Schornstein in die Atemluft gelangen können. StaubabscheiderPartikelabscheider für Holzöfen sind bereits seit mehreren Jahren auf dem Markt erhältlich – Hersteller sind unter anderem OekoSolve, Exodraft, Schräder sowie Kutzner + Weber.
      • Um den Einsatz solcher PartikelStaubabscheider für Verbraucherinnen und Verbraucher erschwinglicher zu machen, spricht sich die DUH für ein zeitlich befristetes staatliches Förderprogramm aus.
      • Ofennutzung: Betreiben Sie den Ofen möglichst selten – vor allem, wenn umweltfreundliche Alternativen zur Wärmeversorgung vorhanden sind. Achten Sie zudem auf hochwertige Brennstoffe, die richtige Bedienung des Ofens und die regelmäßige Wartung. Details hierzu finden Sie auf unserer gesonderten Webseite.

       

       

      Clean Heat wurde von Herbst 2015 bis Ende 2019 durch das LIFE-Programm der Europäischen Kommission gefördert.

       

       

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